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2. Könige - Kapitel 3

Reich Israel: Jorams Krieg gegen die Moabiter und Elisas Hilfe

1 Joram, der Sohn Ahabs, ward König über Israel zu Samaria im achtzehnten Jahr Josaphats, des Königs Juda's, und regierte zwölf Jahre. (2. Könige 1.17) 2 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel; doch nicht wie sein Vater und seine Mutter. Denn er tat weg die Säule Baals, die sein Vater machen ließ. (1. Könige 16.32) 3 Aber er blieb hangen an den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte, und ließ nicht davon. (1. Könige 12.30) 4 Mesa aber, der Moabiter König, hatte viele Schafe und zinste dem König Israels Wolle von hunderttausend Lämmern und hunderttausend Widdern.
5 Da aber Ahab tot war, fiel der Moabiter König ab vom König Israels. 6 Da zog zur selben Zeit aus der König Joram von Samaria und ordnete das ganze Israel 7 und sandte hin zu Josaphat, dem König Juda's, und ließ ihm sagen: Der Moabiter König ist von mir abgefallen; komm mit mir, zu streiten wider die Moabiter! Er sprach: Ich will hinaufkommen; ich bin wie du, und mein Volk wie dein Volk, und meine Rosse wie deine Rosse. (1. Könige 22.4) 8 Und er sprach: Welchen Weg wollen wir hinaufziehen? Er sprach: Den Weg durch die Wüste Edom.
9 Also zog hin der König Israels, der König Juda's und der König Edoms. Und da sie sieben Tagereisen zogen, hatte das Heer und das Vieh, das unter ihnen war kein Wasser. 10 Da sprach der König Israels: O wehe! der HERR hat diese drei Könige geladen, daß er sie in der Moabiter Hände gebe. 11 Josaphat aber sprach: Ist kein Prophet des HERRN hier, daß wir den HERRN durch ihn ratfragen? Da antwortete einer unter den Knechten des Königs Israels und sprach: Hier ist Elisa, der Sohn Saphats, der Elia Wasser auf die Hände goß. (1. Könige 19.19) (1. Könige 19.21) (1. Könige 22.5) (1. Könige 22.7)
12 Josaphat sprach: Des HERRN Wort ist bei ihm. Also zogen sie zu ihm hinab der König Israels und Josaphat und der König Edoms. 13 Elisa aber sprach zum König Israels: Was hast du mit mir zu schaffen? gehe hin zu den Propheten deines Vaters und zu den Propheten deiner Mutter! Der König Israels sprach zu ihm: Nein! denn der HERR hat diese drei Könige geladen, daß er sie in der Moabiter Hände gebe. 14 Elisa sprach: So wahr der HERR Zebaoth lebt, vor dem ich stehe, wenn ich nicht Josaphat, den König Juda's, ansähe, ich wollte dich nicht ansehen noch achten. (1. Könige 18.15) (Psalm 15.4) 15 So bringet mir nun einen Spielmann! Und da der Spielmann auf den Saiten spielte, kam die Hand des HERRN auf ihn, 16 und er sprach: So spricht der HERR: Macht hier und da Gräben an diesem Bach! 17 Denn so spricht der HERR: Ihr werdet keinen Wind noch Regen sehen; dennoch soll der Bach voll Wasser werden, daß ihr und euer Gesinde und euer Vieh trinket. 18 Dazu ist das ein Geringes vor dem HERRN; er wird auch die Moabiter in eure Hände geben, 19 daß ihr schlagen werdet alle festen Städte und alle auserwählten Städte und werdet fällen alle guten Bäume und werdet verstopfen alle Wasserbrunnen und werdet allen guten Acker mit Steinen verderben. 20 Des Morgens aber, zur Zeit, da man Speisopfer opfert, siehe, da kam ein Gewässer des Weges von Edom und füllte das Land mit Wasser. 21 Da aber alle Moabiter hörten, daß die Könige heraufzogen, wider sie zu streiten, beriefen sie alle, die zur Rüstung alt genug und darüber waren, und traten an die Grenze.
22 Und da sie sich des Morgens früh aufmachten und die Sonne aufging über dem Gewässer, deuchte die Moabiter das Gewässer ihnen gegenüber rot zu sein wie Blut; 23 und sie sprachen: Es ist Blut! Die Könige haben sich mit dem Schwert verderbt, und einer wird den andern geschlagen haben. Hui, Moab, mache dich nun auf zur Ausbeute! 24 Aber da sie zum Lager Israels kamen, machte sich Israel auf und schlug die Moabiter; und sie flohen vor ihnen. Aber sie kamen hinein und schlugen Moab. 25 Die Städte zerbrachen sie, und ein jeglicher warf seine Steine auf alle guten Äcker und machten sie voll und verstopften die Wasserbrunnen und fällten alle guten Bäume, bis daß nur die Steine von Kir-Hareseth übrigblieben; und es umgaben die Stadt die Schleuderer und warfen auf sie. (2. Könige 3.19) 26 Da aber der Moabiter König sah, daß ihm der Streit zu stark war, nahm er siebenhundert Mann zu sich, die das Schwert auszogen, durchzubrechen wider den König Edoms; aber sie konnten nicht.
27 Da nahm er seinen ersten Sohn, der an seiner Statt sollte König werden, und opferte ihn zum Brandopfer auf der Mauer. Da kam ein großer Zorn über Israel, daß sie von ihm abzogen und kehrten wieder in ihr Land.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.