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2. Könige - Kapitel 25

Zerstörung Jerusalems, babylonische Gefangenschaft

1 Und es begab sich im neunten Jahr seines Königreichs, am zehnten Tag des zehnten Monats, kam Nebukadnezar, der König zu Babel, mit aller seiner Macht wider Jerusalem; und sie lagerten sich dawider und bauten Bollwerke darum her. 2 Also ward die Stadt belagert bis ins elfte Jahr des Königs Zedekia. 3 Aber am neunten Tag des (vierten) Monats ward der Hunger stark in der Stadt, daß das Volk des Landes nichts zu essen hatte. 4 Da brach man in die Stadt; und alle Kriegsmänner flohen bei der Nacht auf dem Wege durch das Tor zwischen zwei Mauern, der zu des Königs Garten geht. Aber die Chaldäer lagen um die Stadt. Und er floh des Weges zum blachen Felde. 5 Aber die Macht der Chaldäer jagte dem König nach, und sie ergriffen ihn im blachen Felde zu Jericho, und alle Kriegsleute, die bei ihm waren, wurden von ihm zerstreut.
6 Sie aber griffen den König und führten ihn hinauf zum König von Babel gen Ribla; und sie sprachen ein Urteil über ihn. 7 Und sie schlachteten die Kinder Zedekias vor seinen Augen und blendeten Zedekia die Augen und banden ihn mit Ketten und führten ihn gen Babel. 8 Am siebenten Tag des fünften Monats, das ist das neunzehnte Jahr Nebukadnezars, des Königs zu Babel, kam Nebusaradan, der Hauptmann der Trabanten, des Königs zu Babels Knecht, gen Jerusalem
9 und verbrannte das Haus des HERRN und das Haus des Königs und alle Häuser zu Jerusalem; alle großen Häuser verbrannte er mit Feuer. 10 Und die ganze Macht der Chaldäer, die mit dem Hauptmann war, zerbrach die Mauer um Jerusalem her. 11 Das andere Volk aber, das übrig war in der Stadt, und die zum König von Babel fielen, und den andern Haufen führte Nebusaradan, der Hauptmann, weg. 12 Und von den Geringsten im Lande ließ der Hauptmann Weingärtner und Ackerleute. 13 Aber die ehernen Säulen am Hause des HERRN und die Gestühle und das eherne Meer, das am Hause des HERRN war, zerbrachen die Chaldäer und führten das Erz gen Babel. (Jeremia 27.19-22)
14 Und die Töpfe, Schaufeln, Messer, Löffel und alle ehernen Gefäße, womit man diente, nahmen sie weg. 15 Dazu nahm der Hauptmann die Pfannen und Becken, was golden und silbern war, 16 die zwei Säulen, das Meer und das Gestühle, das Salomo gemacht hatte zum Hause des HERRN. Es war nicht zu wägen das Erz aller dieser Gefäße. (1. Könige 7.15) (1. Könige 7.23) (1. Könige 7.27) 17 Achtzehn Ellen hoch war eine Säule, und ihr Knauf darauf war auch ehern und drei Ellen hoch, und das Gitterwerk und die Granatäpfel an dem Knauf umher war alles ehern. Auf diese Weise war auch die andere Säule mit dem Gitterwerk. 18 Und der Hauptmann nahm den Obersten Priester Seraja und den Priester Zephania, den nächsten nach ihm, und die drei Türhüter
19 und einen Kämmerer aus der Stadt, der gesetzt war über die Kriegsmänner, und fünf Männer, die stets vor dem König waren, die in der Stadt gefunden wurden, und den Schreiber des Feldhauptmanns, der das Volk im Lande zum Heer aufbot, und sechzig Mann vom Volk auf dem Lande, die in der Stadt gefunden wurden; 20 diese brachte Nebusaradan, der Hauptmann, und brachte sie zum König von Babel zu Ribla. 21 Und der König von Babel schlug sie tot zu Ribla im Lande Hamath. Also ward Juda weggeführt aus seinem Lande. (2. Könige 23.33)

Gedalja als Statthalter

22 Aber über das übrige Volk im Lande Juda, das Nebukadnezar, der König von Babel, übrigließ, setzte er Gedalja, den Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans.
23 Da nun alle Hauptleute des Kriegsvolks und die Männer hörten, daß der König von Babel Gedalja eingesetzt hatte, kamen sie zu Gedalja gen Mizpa, nämlich Ismael, der Sohn Nethanjas, und Johanan, der Sohn Kareahs, und Seraja, der Sohn Thanhumeths, der Netophathiter, und Jaasanja, der Sohn des Maachathiters, samt ihren Männern. 24 Und Gedalja schwur ihnen und ihren Männern und sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht, untertan zu sein den Chaldäern; bleibet im Lande und seid untertänig dem König von Babel, so wird's euch wohl gehen! 25 Aber im siebenten Monat kam Ismael, der Sohn Nethanjas, des Sohnes Elisamas, vom königlichen Geschlecht, und zehn Männer mit ihm, und sie schlugen Gedalja tot, dazu die Juden und Chaldäer, die bei ihm waren zu Mizpa.
26 Da machte sich auf alles Volk, klein und groß, und die Obersten des Kriegsvolks und kamen nach Ägypten; denn sie fürchteten sich vor den Chaldäern.

Jojachin wird begnadigt

27 Aber im siebenunddreißigsten Jahr, nachdem Jojachin, der König Juda's, weggeführt war, am siebenundzwanzigsten Tag des zwölften Monats, hob Evil-Merodach, der König zu Babel im ersten Jahr seines Königreichs das Haupt Jojachins, des Königs Juda's, aus dem Kerker hervor (2. Könige 24.15)
28 und redete freundlich mit ihm und setzte seinen Stuhl über die Stühle der Könige, die bei ihm waren zu Babel, 29 und wandelte die Kleider seines Gefängnisses, und er aß allewege vor ihm sein Leben lang; 30 und es ward ihm ein Teil bestimmt, das man ihm allewege gab vom König, auf einen jeglichen Tag sein ganzes Leben lang.

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3. Mose - Kapitel 14

Reinigungsopfer und Gebräuche für Aussätzige

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden; (Matthäus 8.4) 3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, 4 so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop. 5 Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser. 6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; 7 und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. (3. Mose 16.22) 8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl. 11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova; 13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand; 16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. 18 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova. 19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten. 20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein. 21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl; 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein. (3. Mose 5.7) 23 Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova. 24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova. 25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand; 27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova. 28 Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 29 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, - 31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist. 32 Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

Reinigung vom Aussatz an Häusern

33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause. (3. Mose 13.2) 36 Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses, 40 so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen, 44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein. 45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend; (3. Mose 11.24) 47 und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden. 49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop; 50 und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser; (3. Mose 14.5-6) 51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal; 52 und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin; 53 und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf, 55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken; 57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.