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2. Könige - Kapitel 24

1 Zu seiner Zeit zog herauf Nebukadnezar, der König zu Babel, und Jojakim war ihm untertänig drei Jahre; und er wandte sich und ward abtrünnig von ihm. 2 Und der HERR ließ auf ihn Kriegsknechte kommen aus Chaldäa, aus Syrien, aus Moab und aus den Kindern Ammon und ließ sie nach Juda kommen, daß sie es verderbten, nach dem Wort des HERRN, das er geredet hatte durch seine Knechte, die Propheten. 3 Es geschah aber Juda also nach dem Wort des HERRN, daß er sie von seinem Angesicht täte um der Sünden willen Manasses, die er getan hatte; (2. Könige 21.10) (2. Könige 23.26-27) 4 auch um des unschuldigen Blutes willen, das er vergoß und machte Jerusalem voll mit unschuldigem Blut, wollte der HERR nicht vergeben. 5 Was aber mehr zu sagen ist von Jojakim und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
6 Und Jojakim entschlief mit seinen Vätern. Und sein Sohn Jojachin ward König an seiner Statt. 7 Und der König von Ägypten zog nicht mehr aus seinem Lande; denn der König zu Babel hatte ihm genommen alles, was dem König zu Ägypten gehörte vom Bach Ägyptens an bis an das Wasser Euphrat.

Reich Juda: Jojachin und die erste Wegführung nach Babel

8 Achtzehn Jahre alt war Jojachin, da er König ward, und regierte drei Monate zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Nehusta, eine Tochter Elnathans von Jerusalem. 9 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, wie sein Vater getan hatte. (2. Könige 23.37) 10 Zu der Zeit zogen herauf die Knechte Nebukadnezars, des Königs von Babel, gen Jerusalem und kamen an die Stadt mit Bollwerk.
11 Und Nebukadnezar kam zur Stadt, da seine Knechte sie belagerten. 12 Aber Jojachin, der König Juda's, ging heraus zum König von Babel mit seiner Mutter, mit seinen Knechten, mit seinen Obersten und Kämmerern; und der König von Babel nahm ihn gefangen im achten Jahr seines Königreiches. 13 Und er nahm von dort heraus alle Schätze im Hause des HERRN und im Hause des Königs und zerschlug alle goldenen Gefäße, die Salomo, der König Israels, gemacht hatte im Tempel des HERRN, wie denn der HERR geredet hatte. (2. Könige 20.17) 14 Und führte weg das ganze Jerusalem, alle Obersten, alle Gewaltigen, zehntausend Gefangene, und alle Zimmerleute und alle Schmiede und ließ nichts übrig denn geringes Volk des Landes.
15 Und er führte weg Jojachin gen Babel, die Mutter des Königs, die Weiber des Königs und seine Kämmerer; dazu die Mächtigen im Lande führte er auch gefangen von Jerusalem gen Babel, (2. Könige 25.27) (Jeremia 22.26) (Jeremia 24.1) 16 und was der besten Leute waren, siebentausend, und Zimmerleute und Schmiede, tausend, alles starke Kriegsmänner; und der König von Babel brachte sie gen Babel. 17 Und der König von Babel machte Matthanja, Jojachins Oheim, zum König an seiner Statt und wandelte seinen Namen in Zedekia.

Reich Juda: Zedekia letzter König. Zerstörung Jerusalems. Wegführung nach Babel

18 Einundzwanzig Jahre alt war Zedekia, da er König ward, und regierte elf Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Hamutal, eine Tochter Jeremia's von Libna. (Jeremia 52.1-3)
19 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, wie Jojakim getan hatte. 20 Denn es geschah also mit Jerusalem und Juda aus dem Zorn des HERRN, bis daß er sie von seinem Angesicht würfe. Und Zedekia ward abtrünnig vom König zu Babel. (2. Könige 23.27)

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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.