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2. Könige - Kapitel 22

Reich Juda: Josia und die Auffindung des Gesetzbuches

1 Josia war acht Jahre alt, da er König ward, und regierte einunddreißig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jedida, eine Tochter Adajas, von Bozkath. (2. Chronik 34.1-2) (2. Chronik 34.8-11) 2 Und er tat was dem HERRN wohl gefiel, und wandelte in allem Wege seines Vaters David und wich nicht, weder zur Rechten noch zur Linken. (5. Mose 5.29) (2. Könige 18.3) 3 Und im achtzehnten Jahr des Königs Josia sandte der König hin Saphan, den Sohn Azaljas, des Sohnes Mesullams, den Schreiber, in das Haus des HERRN und sprach:
4 Gehe hinauf zu dem Hohenpriester Hilkia, daß er abgebe alles Geld, das zum Hause des HERRN gebracht ist, das die Türhüter gesammelt haben vom Volk, 5 daß man es gebe den Werkmeistern, die bestellt sind im Hause des HERRN, und sie es geben den Arbeitern am Hause des HERRN, daß sie bessern, was baufällig ist am Hause, 6 nämlich den Zimmerleuten und Bauleuten und Maurern und denen, die da Holz und gehauene Steine kaufen sollen, das Haus zu bessern; 7 doch daß man keine Rechnung von ihnen nehme von dem Geld, das unter ihre Hand getan wird, sondern daß sie auf Glauben handeln. (2. Könige 12.16) 8 Und der Hohepriester Hilkia sprach zu dem Schreiber Saphan: Ich habe das Gesetzbuch gefunden im Hause des HERRN. Und Hilkia gab das Buch Saphan, daß er's läse.
9 Und Saphan, der Schreiber kam zum König und gab ihm Bericht und sprach: Deine Knechte haben das Geld ausgeschüttet, das im Hause gefunden ist und haben's den Werkmeistern gegeben, die bestellt sind am Hause des HERRN. 10 Auch sagte Saphan, der Schreiber, dem König und sprach: Hilkia, der Priester, gab mir ein Buch. Und Saphan las es vor dem König. 11 Da aber der König hörte die Worte im Gesetzbuch, zerriß er seine Kleider.
12 Und der König gebot Hilkia, dem Priester, und Ahikam, dem Sohn Saphans, und Achbor, dem Sohn Michajas, und Saphan, dem Schreiber, und Asaja dem Knecht des Königs, und sprach: 13 Gehet hin und fraget den HERRN für mich, für dies Volk und für ganz Juda um die Worte dieses Buches, das gefunden ist; denn es ist ein großer Grimm des HERRN, der über uns entbrannt ist, darum daß unsre Väter nicht gehorcht haben den Worten dieses Buches, daß sie täten alles, was darin geschrieben ist. 14 Da gingen hin Hilkia, der Priester, Ahikam, Achbor, Saphan und Asaja zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallums, des Sohnes Thikwas, des Sohnes Harhas, des Hüters der Kleider, und sie wohnte zu Jerusalem im andern Teil; und sie redeten mit ihr.
15 Sie aber sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Saget dem Mann, der euch zu mir gesandt hat: 16 So spricht der HERR: Siehe, ich will Unglück über diese Stätte und ihre Einwohner bringen, alle Worte des Gesetzes, die der König Juda's hat lassen lesen. 17 Darum, daß sie mich verlassen und andern Göttern geräuchert haben, mich zu erzürnen mit allen Werken ihrer Hände, darum wird mein Grimm sich wider diese Stätte entzünden und nicht ausgelöscht werden. (5. Mose 31.29) (5. Mose 32.21-23) 18 Aber dem König Juda's, der euch gesandt hat, den HERRN zu fragen, sollt ihr sagen: So spricht der HERR, der Gott Israels:
19 Darum daß dein Herz erweicht ist über den Worten, die du gehört hast, und hast dich gedemütigt vor dem HERRN, da du hörtest, was ich geredet habe wider diese Stätte und ihre Einwohner, daß sie sollen eine Verwüstung und ein Fluch sein, und hast deine Kleider zerrissen und hast geweint vor mir, so habe ich's auch erhört, spricht der HERR. 20 Darum will ich dich zu deinen Vätern sammeln, daß du mit Frieden in dein Grab versammelt werdest und deine Augen nicht sehen all das Unglück, das ich über diese Stätte bringen will. Und sie sagten es dem König wieder. (Jesaja 57.1-2)

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)