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2. Könige - Kapitel 16

Reich Juda: Ahas stellt einen heidnischen Altar auf und baut den Tempel um

1 Im siebzehnten Jahr Pekahs, des Sohnes Remaljas, ward König Ahas, der Sohn Jothams, des Königs in Juda. (2. Könige 15.38) 2 Zwanzig Jahre war Ahas alt, da er König ward, und regierte sechzehn Jahre zu Jerusalem; und tat nicht, was dem HERRN, seinem Gott, wohl gefiel wie sein Vater David; 3 denn er wandelte auf dem Wege der Könige Israels. Dazu ließ er seinen Sohn durchs Feuer gehen nach den Greueln der Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte, (3. Mose 18.21) (2. Könige 21.6) 4 und tat Opfer und räucherte auf den Höhen und auf den Hügeln und unter allen grünen Bäumen. 5 Dazumal zogen Rezin, der König von Syrien und Pekah, der Sohn Remaljas, König in Israel, hinauf gen Jerusalem, zu streiten und belagerten Ahas; aber sie konnten es nicht gewinnen. (Jesaja 7.1)
6 Zu derselben Zeit brachte Rezin, König von Syrien, Elath wieder an Syrien und stieß die Juden aus Elath; aber die Syrer kamen und wohnten darin bis auf diesen Tag. (2. Könige 14.22) 7 Und Ahas sandte Boten zu Thiglath-Pileser, dem König von Assyrien, und ließ ihm sagen: Ich bin dein Knecht und dein Sohn; komm herauf und hilf mir aus der Hand des Königs von Syrien und des Königs Israels, die sich wider mich haben aufgemacht! (2. Könige 15.29)
8 Und Ahas nahm das Silber und Gold, das im Hause des HERRN und in den Schätzen des Königshauses gefunden ward, und sandte dem König von Assyrien Geschenke. (1. Könige 15.18) 9 Und der König von Assyrien gehorchte ihm und zog herauf gen Damaskus und gewann es und führte es weg gen Kir und tötete Rezin. 10 Und der König Ahas zog entgegen Thiglath-Pileser, dem König zu Assyrien, gen Damaskus. Und da er einen Altar sah, sandte der König Ahas desselben Altars Ebenbild und Gleichnis zum Priester Uria, wie derselbe gemacht war.
11 Und Uria, der Priester, baute einen Altar und machte ihn, wie der König Ahas zu ihm gesandt hatte von Damaskus, bis der König Ahas von Damaskus kam. 12 Und da der König von Damaskus kam und den Altar sah, opferte er darauf 13 und zündete darauf an sein Brandopfer und Speisopfer und goß darauf sein Trankopfer und ließ das Blut der Dankopfer, die er opferte, auf den Altar sprengen. 14 Aber den ehernen Altar, der vor dem HERRN stand, tat er weg, daß er nicht stände zwischen dem Altar und dem Hause des HERRN, sondern setzte ihn an die Seite des Altars gegen Mitternacht. 15 Und der König Ahas gebot Uria, dem Priester, und sprach: Auf dem großen Altar sollst du anzünden die Brandopfer des Morgens und die Speisopfer des Abends und die Brandopfer des Königs und sein Speisopfer und die Brandopfer alles Volks im Lande samt ihrem Speisopfer und Trankopfer; und alles Blut der Brandopfer und das Blut aller andern Opfer sollst du darauf sprengen; aber mit dem ehernen Altar will ich denken, was ich mache.
16 Uria, der Priester, tat alles, was ihn der König Ahas hieß. 17 Und der König Ahas brach ab die Seiten an den Gestühlen und tat die Kessel oben davon; und das Meer tat er von den Ehernen Ochsen, die darunter waren, und setzte es auf steinernes Pflaster. (1. Könige 7.23)
18 Dazu bedeckte die Sabbathalle, die sie im Hause gebaut hatten, und den äußeren Eingang des Königs wandte er zum Hause des HERRN, dem König von Assyrien zum Dienst. 19 Was aber mehr von Ahas zu sagen ist, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
20 Und Ahas entschlief mit seinen Vätern und ward begraben bei seinen Vätern in der Stadt Davids. Und Hiskia, sein Sohn, ward König an seiner Statt. (2. Könige 18.1)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.