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2. Könige - Kapitel 15

Reich Juda: Asarja

1 Im siebenundzwanzigsten Jahr Jerobeams, des Königs Israels, ward König Asarja, der Sohn Amazjas, des Königs Juda's; (2. Könige 14.21) 2 und er war sechzehn Jahre alt, da er König ward, und regierte zweiundfünfzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jecholja von Jerusalem. 3 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, ganz wie sein Vater Amazja, 4 nur, daß sie die Höhen nicht abtaten; denn das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. (2. Könige 14.3-4) 5 Der HERR aber plagte den König, daß er aussätzig war bis an seinen Tod, und wohnte in einem besonderen Hause. Jotham aber, des Königs Sohn, regierte das Haus und richtete das Volk im Lande. (3. Mose 13.46) 6 Was aber mehr von Asarja zu sagen ist und alles, was er getan hat, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
7 Und Asarja entschlief mit seinen Vätern, und man begrub ihn bei seinen Vätern in der Stadt Davids. Und sein Sohn Jotham ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.32)

Reich Israel: Secharja. Schallum. Menahem. Pekachja. Pekach. Anfang der assyrischen Gefangenschaft

8 Im achtunddreißigsten Jahr Asarjas, des Königs Juda's, ward König Sacharja, der Sohn Jerobeams, über Israel zu Samaria sechs Monate; (2. Könige 14.29)
9 und er tat, was dem HERRN übel gefiel, wie seine Väter getan hatten. Er ließ nicht ab von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte. (1. Könige 12.26) 10 Und Sallum, der Sohn des Jabes, machte einen Bund wider ihn und schlug ihn vor dem Volk und tötete ihn und ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.14) (Amos 7.9) 11 Was aber mehr von Sacharja zu sagen ist, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
12 Und das ist's, was der HERR zu Jehu geredet hatte: Dir sollen Kinder ins vierte Glied sitzen auf dem Stuhl Israels. Und ist also geschehen. (2. Könige 10.30) 13 Sallum aber, der Sohn des Jabes, ward König im neununddreißigsten Jahr Usias, des Königs in Juda, und regierte einen Monat zu Samaria.
14 Denn Menahem, der Sohn Gadis, zog herauf von Thirza und kam gen Samaria und schlug Sallum, den Sohn des Jabes, zu Samaria und tötete ihn und ward König an seiner Statt. (1. Könige 16.17) 15 Was aber mehr von Sallum zu sagen ist und seinen Bund, den er anrichtete, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels. 16 Dazumal schlug Menahem Tiphsah und alle, die darin waren, und ihr Gebiet von Thirza aus, darum daß sie ihn nicht wollten einlassen, und schlug alle ihre Schwangeren und zerriß sie. 17 Im neununddreißigsten Jahr Asarjas, des Königs Juda's, ward König Menahem, der Sohn Gadis, über Israel zu Samaria;
18 und er tat, was dem HERRN übel gefiel. Er ließ sein Leben lang nicht von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte. (2. Könige 15.9) 19 Und es kam Phul, der König von Assyrien, ins Land. Und Menahem gab dem Phul tausend Zentner Silber, daß er's mit ihm hielte und befestigte ihm das Königreich. 20 Und Menahem setzte ein Geld in Israel auf die Reichsten, fünfzig Silberlinge auf einen jeglichen Mann, daß er's dem König von Assyrien gäbe. Also zog der König von Assyrien wieder heim und blieb nicht im Lande. (2. Könige 23.35) 21 Was aber mehr von Menahem zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
22 Und Menahem entschlief mit seinen Vätern, und Pekahja, sein Sohn, ward König an seiner Statt. 23 Im fünfzigsten Jahr Asarjas, des Königs in Juda, ward König Pekahja, der Sohn Menahems, über Israel zu Samaria, zwei Jahre;
24 und er tat, was dem HERRN übel gefiel; denn er ließ nicht von der Sünde Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte. (2. Könige 15.9) 25 Und es machte Pekah, der Sohn Remaljas, sein Ritter, einen Bund wider ihn und schlug ihn zu Samaria im Palast des Königshauses samt Argob und Arje, und mit ihm waren fünfzig Mann von den Kindern Gileads, und tötete ihn und ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.10) (2. Könige 15.14) (2. Könige 15.30) 26 Was aber mehr von Pekahja zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
27 Im zweiundfünfzigsten Jahr Asarjas, des Königs Juda's, ward König Pekah, der Sohn Remaljas, über Israel zu Samaria zwanzig Jahre;
28 und er tat, was dem HERRN übel gefiel; denn er ließ nicht von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte. (2. Könige 15.9) 29 Zu den Zeiten Pekahs, des Königs Israels, kam Thiglath-Pileser, der König von Assyrien, und nahm Ijon, Abel-Beth-Maacha, Janoah, Kedes, Hazor, Gilead und Galiläa, das ganze Land Naphthali, und führte sie weg nach Assyrien. (1. Chronik 5.26) 30 Und Hosea, der Sohn Elas, machte einen Bund wider Pekah, den Sohn Remaljas, und schlug ihn tot und ward König an seiner Statt im zwanzigsten Jahr Jothams, des Sohnes Usias. (2. Könige 15.25) (2. Könige 17.1) 31 Was aber mehr von Pekah zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.

Reich Juda: Jotam

32 Im zweiten Jahr Pekahs, des Sohnes Remaljas, des Königs über Israel, ward König Jotham, der Sohn Usias, des Königs in Juda. (2. Könige 15.5) (2. Könige 15.7) (2. Chronik 27.1)
33 Er war fünfundzwanzig Jahre alt, da er König ward, und regierte sechzehn Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jerusa, eine Tochter Zadoks. 34 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, ganz wie sein Vater Usia getan hatte, (2. Könige 15.3-4) 35 nur, daß sie die Höhen nicht abtaten; denn das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. Er baute das obere Tor am Hause des HERRN. 36 Was aber mehr von Jotham zu sagen ist und alles, was er getan hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's.
37 Zu der Zeit hob der HERR an, zu senden gen Juda Rezin, den König von Syrien und Pekah, den Sohn Remaljas. (2. Könige 16.5) 38 Und Jotham entschlief mit seinen Vätern in der Stadt Davids, seines Vaters. 39 Und Ahas, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.