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2. Könige - Kapitel 14

Reich Juda und Israel: Amazja von Juda und Joasch von Israel

1 Im zweiten Jahr des Joas, des Sohnes des Joahas, des Königs über Israel, ward Amazja König, der Sohn des Joas, des Königs in Juda. (2. Könige 12.22) 2 Fünfundzwanzig Jahre alt war er, da er König ward, und regierte neunundzwanzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Joaddan von Jerusalem. 3 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, doch nicht wie sein Vater David; sondern wie sein Vater Joas tat er auch. (2. Könige 12.3-4) 4 Denn die Höhen wurden nicht abgetan; sondern das Volk opferte und räucherte noch auf den Höhen. (2. Könige 15.4) 5 Da er nun seines Königreiches mächtig ward, schlug er seine Knechte, die seinen Vater, den König geschlagen hatten. (2. Könige 12.21-22) 6 Aber die Kinder der Totschläger tötete er nicht, wie es denn geschrieben steht im Gesetzbuch Mose's, da der HERR geboten hat und gesagt: Die Väter sollen nicht um der Kinder willen sterben, und die Kinder sollen nicht um der Väter willen sterben; sondern ein jeglicher soll um seiner Sünde sterben. (5. Mose 24.16) 7 Er schlug auch die Edomiter im Salztal zehntausend und gewann die Stadt Sela mit Streit und hieß sie Joktheel bis auf diesen Tag. 8 Da sandte Amazja Boten zu Joas, dem Sohn des Joahas, des Sohnes Jehus, dem König über Israel, und ließ ihm sagen: Komm her, wir wollen uns miteinander messen!
9 Aber Joas, der König Israels, sandte zu Amazja, dem König Juda's und ließ ihm sagen: Der Dornstrauch, der im Libanon ist, sandte zur Zeder im Libanon und ließ ihr sagen: Gib deine Tochter meinem Sohn zum Weibe! Aber das Wild auf dem Felde im Libanon lief über den Dornstrauch und zertrat ihn. (Richter 9.14) 10 Du hast die Edomiter geschlagen; des überhebt sich dein Herz. Habe den Ruhm und bleibe daheim! Warum ringst du nach Unglück, daß du fällst und Juda mit dir? 11 Aber Amazja gehorchte nicht. Da zog Joas, der König Israels, herauf; und sie maßen sich miteinander, er und Amazja, der König Juda's, zu Beth-Semes, das in Juda liegt. 12 Aber Juda ward geschlagen vor Israel, daß ein jeglicher floh in seine Hütte. 13 Und Joas, der König Israels, griff Amazja, den König in Juda, den Sohn des Joas, des Sohnes Ahasjas, zu Beth-Semes und kam gen Jerusalem und riß ein die Mauer Jerusalems von dem Tor Ephraim bis an das Ecktor, vierhundert Ellen lang, 14 und nahm alles Gold und Silber und Gerät, das gefunden ward im Hause des HERRN und im Schatz des Königshauses, dazu die Geiseln, und zog wieder gen Samaria. 15 Was aber mehr von Joas zu sagen ist, was er getan hat, und seine Macht, und wie er mit Amazja, dem König Juda's gestritten hat, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels.
16 Und Joas entschlief mit seinen Vätern und ward begraben zu Samaria unter den Königen Israels. Und sein Sohn Jerobeam ward König an seiner Statt. (2. Könige 13.13) 17 Amazja aber, der Sohn des Joas, des Königs in Juda, lebte nach dem Tod des Joas, des Sohnes des Joahas, des Königs über Israel, fünfzehn Jahre.
18 Was aber mehr von Amazja zu sagen ist, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Juda's. 19 Und sie machten einen Bund wider ihn zu Jerusalem; er aber floh gen Lachis. Und sie sandten hin, ihm nach, gen Lachis und töteten in daselbst. (2. Könige 12.21) 20 Und sie brachten ihn auf Rossen, und er ward begraben zu Jerusalem bei seinen Vätern in der Stadt Davids. (2. Könige 9.28) 21 Und das ganze Volk Juda's nahm Asarja in seinem sechzehnten Jahr und machten ihn zum König anstatt seines Vaters Amazja. (2. Könige 15.1-2)
22 Er baute Elath und brachte es wieder zu Juda, nachdem der König mit seinen Vätern entschlafen war. (2. Könige 16.6)

Reich Israel: Jerobeam der Zweite

23 Im fünfzehnten Jahr Amazjas, des Sohnes Joas, des Königs in Juda, ward Jerobeam, der Sohn des Joas, König über Israel zu Samaria einundvierzig Jahre; (2. Könige 14.16) (Hosea 1.1) (Amos 1.1)
24 Und er tat, was dem HERRN übel gefiel, und ließ nicht ab von den Sünden Jerobeams, des Sohnes Nebats, der Israel sündigen machte. (1. Könige 12.26) 25 Er aber brachte wieder herzu das Gebiet Israels von Hamath an bis an das Meer, das im blachen Felde liegt, nach dem Wort des HERRN, das er geredet hatte durch seinen Knecht Jona, den Sohn Amitthais, den Propheten, der von Gath-Hepher war. (Jona 1.1)
26 Denn der HERR sah an den elenden Jammer Israels, daß auch die Verschlossenen und Verlassenen dahin waren und kein Helfer war in Israel. (5. Mose 32.36) 27 Und der HERR hatte nicht geredet, daß er wollte den Namen Israels austilgen unter dem Himmel, und half ihnen durch Jerobeam, den Sohn des Joas. (2. Könige 13.5) 28 Was aber mehr von Jerobeam zu sagen ist und alles, was er getan hat, und seine Macht, wie er gestritten hat, und wie er Damaskus und Hamath wiedergebracht an Juda in Israel, siehe, das ist geschrieben in der Chronik der Könige Israels. 29 Und Jerobeam entschlief mit seinen Vätern, mit den Königen Israels. Und sein Sohn Sacharja ward König an seiner Statt. (2. Könige 15.8)

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.