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2. Chronik - Kapitel 5

Die Einweihung des Tempels

1 Also ward alle Arbeit vollbracht, die Salomo tat am Hause des HERRN. Und Salomo brachte hinein alles, was sein Vater David geheiligt hatte, nämlich Silber und Gold und allerlei Geräte, und legte es in den Schatz im Hause Gottes. (1. Chronik 28.14-18) 2 Da versammelte Salomo alle Ältesten in Israel, alle Hauptleute der Stämme, Fürsten der Vaterhäuser unter den Kindern Israel gen Jerusalem, daß sie die Lade des Bundes des HERRN hinaufbrächten aus der Stadt Davids, das ist Zion.
3 Und es versammelten sich zum König alle Männer Israels am Fest, das ist im siebenten Monat, (3. Mose 23.34) 4 und kamen alle Ältesten Israels. Und die Leviten hoben die Lade auf 5 und brachten sie hinauf samt der Hütte des Stifts und allem heiligen Gerät, das in der Hütte war; es brachten sie hinauf die Priester, die Leviten. 6 Aber der König Salomo und die ganze Gemeinde Israel, zu ihm versammelt vor der Lade, opferten Schafe und Ochsen, so viel, daß es niemand zählen noch rechnen konnte. 7 Also brachten die Priester die Lade des Bundes des HERRN an ihre Stätte, in den Chor des Hauses, in das Allerheiligste, unter die Flügel der Cherubim,
8 daß die Cherubim ihre Flügel ausbreiteten über die Stätte der Lade; und die Cherubim bedeckten die Lade und ihre Stangen von obenher. 9 Die Stangen aber waren so lang, daß man ihre Knäufe sah von der Lade her vor dem Chor; aber außen sah man sie nicht. Und sie war daselbst bis auf diesen Tag. 10 Und war nichts in der Lade außer den zwei Tafeln, die Mose am Horeb hineingetan hatte, da der HERR einen Bund machte mit den Kindern Israel, da sie aus Ägypten zogen. (Hebräer 9.4) 11 Und die Priester gingen heraus aus dem Heiligen, denn alle Priester, die vorhanden waren, hatten sich geheiligt, also daß auch die Ordnungen nicht gehalten wurden;
12 und die Leviten und die Sänger alle, Asaph, Heman und Jedithun und ihre Kinder und Brüder, angezogen mit feiner Leinwand, standen gegen Morgen des Altars mit Zimbeln, Psaltern und Harfen, und bei ihnen hundertzwanzig Priester, die mit Drommeten bliesen; (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 15.19) (1. Chronik 16.37) (1. Chronik 16.41-42) 13 und es war, als wäre es einer, der drommetete und sänge, als hörte man eine Stimme loben und danken dem HERRN. Und da die Stimme sich erhob von den Drommeten, Zimbeln und Saitenspielen und von dem Loben des HERRN, daß er gütig ist und seine Barmherzigkeit ewig währet, da ward das Haus des HERRN erfüllt mit einer Wolke, (1. Chronik 16.34) 14 daß die Priester nicht stehen konnten, zu dienen vor der Wolke; denn die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus Gottes. (2. Chronik 7.1) (2. Chronik 7.3)

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4. Mose - Kapitel 30

Verordnungen über Gelübde

1 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach: 2 Dies ist es, was Jehova geboten hat: 3 Wenn ein Mann dem Jehova ein Gelübde tut, oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Munde hervorgegangen ist, soll er tun. - (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Und wenn ein Weib dem Jehova ein Gelübde tut oder ein Verbindnis auf sich nimmt im Hause ihres Vaters, in ihrer Jugend, 5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt gegen sie: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tage, da er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht bestehen; und Jehova wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Und wenn sie etwa eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt gegen sie an dem Tage, da er es hört: so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verbindnisse, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verbunden hat; und Jehova wird ihr vergeben. - 10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen: alles, wozu sie ihre Seele verbunden hat, soll für sie bestehen. - 11 Und wenn ein Weib im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder durch einen Eid ein Verbindnis auf ihre Seele genommen hat, 12 und ihr Mann hat es gehört und gegen sie geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: so sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Verbindnis, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll bestehen. 13 Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jehova wird ihr vergeben. 14 Jedes Gelübde und jeder Eid des Verbindnisses, um die Seele zu kasteien - ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben. 15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tage gänzlich gegen sie schweigt, so bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Verbindnisse, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat gegen sie geschwiegen an dem Tage, da er sie hörte. 16 Wenn er sie aber irgend aufhebt, nachdem er sie gehört hat, so wird er ihre Ungerechtigkeit tragen. 17 Das sind die Satzungen, welche Jehova dem Mose geboten hat, zwischen einem Manne und seinem Weibe, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend, im Hause ihres Vaters.