zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 34

Josia rottet den Götzendienst aus

1 Acht Jahre alt war Josia, da er König ward, und regierte einunddreißig Jahre zu Jerusalem (2. Könige 22.1-2) 2 und tat, was dem HERRN wohl gefiel, und wandelte in den Wegen seines Vaters David und wich weder zur Rechten noch zur Linken. (2. Könige 22.1-2) (2. Chronik 29.2) 3 Denn im achten Jahr seines Königreichs, da er noch jung war, fing er an zu suchen den Gott seines Vaters David, und im zwölften Jahr fing er an zu reinigen Juda und Jerusalem von den Höhen und Ascherabildern und Götzen und gegossenen Bildern (2. Könige 23.4)
4 und ließ vor sich abbrechen die Altäre der Baalim, und die Sonnensäulen obendrauf hieb er ab, und die Ascherabilder und Götzen und gegossenen Bilder zerbrach er und machte sie zu Staub und streute sie auf die Gräber derer, die ihnen geopfert hatten, (3. Mose 26.30) (2. Chronik 14.4) 5 und verbrannte die Gebeine der Priester auf ihren Altären und reinigte also Juda und jerusalem, (1. Könige 13.2) 6 dazu in den Städten Manasses, Ephraims, Simeons und bis an Naphthali in ihren Wüsten umher. 7 Und da er die Altäre und Ascherabilder abgebrochen und die Götzen klein zermalmt und alle Sonnensäulen abgehauen hatte im ganzen Lande Israel, kam er wieder gen Jerusalem.

Das Gesetzbuch wird gefunden und das Volk darauf verpflichtet

8 Im achtzehnten Jahr seines Königreichs, da er das Land und das Haus gereinigt hatte, sandte er Saphan, den Sohn Azaljas, und Maaseja, den Stadtvogt, und Joah, den Sohn Joahas, den Kanzler, zu bessern das Haus des HERRN, seines Gottes. (2. Könige 22.3-6)
9 Und sie kamen zu dem Hohenpriester Hilkia; und man gab ihnen das Geld, das zum Hause Gottes gebracht war, welches die Leviten, die an der Schwelle hüteten, gesammelt hatten von Manasse, Ephraim und von allen übrigen in Israel und vom ganzen Juda und Benjamin und von denen, die zu Jerusalem wohnten; 10 und sie gaben's den Werkmeistern, die bestellt waren am Hause des HERRN. Die gaben's denen, die da arbeiteten am Hause des HERRN, wo es baufällig war, daß sie das Haus besserten, 11 nämlich den Zimmerleuten und Bauleuten, gehauene Steine zu kaufen und Holz zu Klammern und Balken an den Häusern, welche die Könige Juda's verderbt hatten. 12 Und die Männer arbeiteten am Werk treulich. Und es waren über sie verordnet Jahath und Obadja, die Leviten aus den Kindern Meraris, Sacharja und Mesullam aus den Kindern der Kahathiten, das Werk zu treiben (und waren alle Leviten, die des Saitenspiels kundig waren). 13 Aber über die Lastträger und Treiber zu allerlei Arbeit in allen ihren Ämtern waren aus den Leviten die Schreiber, Amtleute und Torhüter. 14 Und da sie das Geld herausnahmen, das zum Hause des HERRN eingelegt war, fand Hilkia, der Priester, das Buch des Gesetzes des HERRN, das durch Mose gegeben war.
15 Und Hilkia antwortete und sprach zu Saphan, dem Schreiber: Ich habe das Gesetzbuch gefunden im Hause des HERRN. Und Hilkia gab das Buch Saphan. 16 Saphan aber brachte es zum König und gab dem König Bericht und sprach: Alles, was unter die Hände deiner Knechte gegeben ist, das machen sie. 17 Und sie haben das Geld zuhauf geschüttet, das im Hause des HERRN gefunden ist, und haben's gegeben denen, die verordnet sind, und den Arbeitern. 18 Und Saphan, der Schreiber, sagte dem König an und sprach: Hilkia, der Priester, hat mir ein Buch gegeben. Und Saphan las daraus vor dem König. 19 Und da der König die Worte des Gesetzes hörte, zerriß er seine Kleider.
20 Und der König gebot Hilkia und Ahikam, dem Sohn Saphans, und Abdon, dem Sohn Michas, und Saphan, dem Schreiber, und Asaja, dem Knecht des Königs, und sprach: 21 Gehet hin und fraget den HERRN für mich und für die übrigen in Israel und Juda über die Worte des Buches, das gefunden ist; denn der Grimm des HERRN ist groß, der über uns entbrannt ist, daß unsre Väter nicht gehalten haben das Wort des HERRN, daß sie täten, wie geschrieben steht in diesem Buch. 22 Da ging Hilkia hin samt den andern, die der König gesandt hatte, zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallums, des Sohnes Thokehaths, des Sohnes Hasras, des Kleiderhüters, die zu Jerusalem wohnte im andern Teil, und redeten solches mit ihr.
23 Und sie sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Saget dem Manne, der euch zu mir gesandt hat: 24 So spricht der HERR: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und die Einwohner, alle die Flüche, die geschrieben stehen in dem Buch, das man vor dem König Juda's gelesen hat, (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 25 darum daß sie mich verlassen haben und andern Göttern geräuchert, daß sie mich erzürnten mit allerlei Werken ihrer Hände. Und mein Grimm ist entbrannt über diesen Ort und soll nicht ausgelöscht werden. 26 Und zum König Juda's, der euch gesandt hat, den HERRN zu fragen, sollt ihr also sagen: So spricht der HERR, der Gott Israels, von den Worten, die du gehört hast:
27 Darum daß dein Herz weich geworden ist und hast dich gedemütigt vor Gott, da du seine Worte hörtest wider diesen Ort und wider die Einwohner, und hast dich vor mir gedemütigt und deine Kleider zerrissen und vor mir geweint, so habe ich dich auch erhört, spricht der HERR. (2. Chronik 33.12) 28 Siehe, ich will dich sammeln zu deinen Vätern, daß du in dein Grab mit Frieden gesammelt werdest, daß deine Augen nicht sehen all das Unglück, das ich über diesen Ort und die Einwohner bringen will. Und sie sagten's dem König wieder.

Die Erneuerung des Bundes mit Gott

29 Da sandte der König hin und ließ zuhauf kommen alle Ältesten in Juda und Jerusalem. (2. Könige 23.1-3)
30 Und der König ging hinauf ins Haus des HERRN und alle Männer Juda's und Einwohner zu Jerusalem, die Priester, die Leviten und alles Volk, klein und groß; und wurden vor ihren Ohren gelesen alle Worte im Buch des Bundes, das im Hause des HERRN gefunden war. 31 Und der König trat an seinen Ort und machte einen Bund vor dem HERRN, daß man dem HERRN nachwandeln sollte, zu halten seine Gebote, Zeugnisse und Rechte von ganzem Herzen und von ganzer Seele, zu tun nach allen Worten des Bundes, die geschrieben standen in diesem Buch. (Josua 24.25) (2. Chronik 15.12) 32 Und er ließ in den Bund treten alle, die zu Jerusalem und in Benjamin vorhanden waren. Und die Einwohner zu Jerusalem taten nach dem Bund Gottes, des Gottes ihrer Väter. (2. Könige 23.3) 33 Und Josia tat weg alle Greuel aus allen Landen der Kinder Israel und schaffte, daß alle, die in Israel gefunden wurden, dem HERRN, ihrem Gott, dienten. Solange Josia lebte, wichen sie nicht von dem HERRN, ihrer Väter Gott.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.