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2. Chronik - Kapitel 34

Josia rottet den Götzendienst aus

1 Acht Jahre alt war Josia, da er König ward, und regierte einunddreißig Jahre zu Jerusalem (2. Könige 22.1-2) 2 und tat, was dem HERRN wohl gefiel, und wandelte in den Wegen seines Vaters David und wich weder zur Rechten noch zur Linken. (2. Könige 22.1-2) (2. Chronik 29.2) 3 Denn im achten Jahr seines Königreichs, da er noch jung war, fing er an zu suchen den Gott seines Vaters David, und im zwölften Jahr fing er an zu reinigen Juda und Jerusalem von den Höhen und Ascherabildern und Götzen und gegossenen Bildern (2. Könige 23.4)
4 und ließ vor sich abbrechen die Altäre der Baalim, und die Sonnensäulen obendrauf hieb er ab, und die Ascherabilder und Götzen und gegossenen Bilder zerbrach er und machte sie zu Staub und streute sie auf die Gräber derer, die ihnen geopfert hatten, (3. Mose 26.30) (2. Chronik 14.4) 5 und verbrannte die Gebeine der Priester auf ihren Altären und reinigte also Juda und jerusalem, (1. Könige 13.2) 6 dazu in den Städten Manasses, Ephraims, Simeons und bis an Naphthali in ihren Wüsten umher. 7 Und da er die Altäre und Ascherabilder abgebrochen und die Götzen klein zermalmt und alle Sonnensäulen abgehauen hatte im ganzen Lande Israel, kam er wieder gen Jerusalem.

Das Gesetzbuch wird gefunden und das Volk darauf verpflichtet

8 Im achtzehnten Jahr seines Königreichs, da er das Land und das Haus gereinigt hatte, sandte er Saphan, den Sohn Azaljas, und Maaseja, den Stadtvogt, und Joah, den Sohn Joahas, den Kanzler, zu bessern das Haus des HERRN, seines Gottes. (2. Könige 22.3-6)
9 Und sie kamen zu dem Hohenpriester Hilkia; und man gab ihnen das Geld, das zum Hause Gottes gebracht war, welches die Leviten, die an der Schwelle hüteten, gesammelt hatten von Manasse, Ephraim und von allen übrigen in Israel und vom ganzen Juda und Benjamin und von denen, die zu Jerusalem wohnten; 10 und sie gaben's den Werkmeistern, die bestellt waren am Hause des HERRN. Die gaben's denen, die da arbeiteten am Hause des HERRN, wo es baufällig war, daß sie das Haus besserten, 11 nämlich den Zimmerleuten und Bauleuten, gehauene Steine zu kaufen und Holz zu Klammern und Balken an den Häusern, welche die Könige Juda's verderbt hatten. 12 Und die Männer arbeiteten am Werk treulich. Und es waren über sie verordnet Jahath und Obadja, die Leviten aus den Kindern Meraris, Sacharja und Mesullam aus den Kindern der Kahathiten, das Werk zu treiben (und waren alle Leviten, die des Saitenspiels kundig waren). 13 Aber über die Lastträger und Treiber zu allerlei Arbeit in allen ihren Ämtern waren aus den Leviten die Schreiber, Amtleute und Torhüter. 14 Und da sie das Geld herausnahmen, das zum Hause des HERRN eingelegt war, fand Hilkia, der Priester, das Buch des Gesetzes des HERRN, das durch Mose gegeben war.
15 Und Hilkia antwortete und sprach zu Saphan, dem Schreiber: Ich habe das Gesetzbuch gefunden im Hause des HERRN. Und Hilkia gab das Buch Saphan. 16 Saphan aber brachte es zum König und gab dem König Bericht und sprach: Alles, was unter die Hände deiner Knechte gegeben ist, das machen sie. 17 Und sie haben das Geld zuhauf geschüttet, das im Hause des HERRN gefunden ist, und haben's gegeben denen, die verordnet sind, und den Arbeitern. 18 Und Saphan, der Schreiber, sagte dem König an und sprach: Hilkia, der Priester, hat mir ein Buch gegeben. Und Saphan las daraus vor dem König. 19 Und da der König die Worte des Gesetzes hörte, zerriß er seine Kleider.
20 Und der König gebot Hilkia und Ahikam, dem Sohn Saphans, und Abdon, dem Sohn Michas, und Saphan, dem Schreiber, und Asaja, dem Knecht des Königs, und sprach: 21 Gehet hin und fraget den HERRN für mich und für die übrigen in Israel und Juda über die Worte des Buches, das gefunden ist; denn der Grimm des HERRN ist groß, der über uns entbrannt ist, daß unsre Väter nicht gehalten haben das Wort des HERRN, daß sie täten, wie geschrieben steht in diesem Buch. 22 Da ging Hilkia hin samt den andern, die der König gesandt hatte, zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallums, des Sohnes Thokehaths, des Sohnes Hasras, des Kleiderhüters, die zu Jerusalem wohnte im andern Teil, und redeten solches mit ihr.
23 Und sie sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Saget dem Manne, der euch zu mir gesandt hat: 24 So spricht der HERR: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und die Einwohner, alle die Flüche, die geschrieben stehen in dem Buch, das man vor dem König Juda's gelesen hat, (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 25 darum daß sie mich verlassen haben und andern Göttern geräuchert, daß sie mich erzürnten mit allerlei Werken ihrer Hände. Und mein Grimm ist entbrannt über diesen Ort und soll nicht ausgelöscht werden. 26 Und zum König Juda's, der euch gesandt hat, den HERRN zu fragen, sollt ihr also sagen: So spricht der HERR, der Gott Israels, von den Worten, die du gehört hast:
27 Darum daß dein Herz weich geworden ist und hast dich gedemütigt vor Gott, da du seine Worte hörtest wider diesen Ort und wider die Einwohner, und hast dich vor mir gedemütigt und deine Kleider zerrissen und vor mir geweint, so habe ich dich auch erhört, spricht der HERR. (2. Chronik 33.12) 28 Siehe, ich will dich sammeln zu deinen Vätern, daß du in dein Grab mit Frieden gesammelt werdest, daß deine Augen nicht sehen all das Unglück, das ich über diesen Ort und die Einwohner bringen will. Und sie sagten's dem König wieder.

Die Erneuerung des Bundes mit Gott

29 Da sandte der König hin und ließ zuhauf kommen alle Ältesten in Juda und Jerusalem. (2. Könige 23.1-3)
30 Und der König ging hinauf ins Haus des HERRN und alle Männer Juda's und Einwohner zu Jerusalem, die Priester, die Leviten und alles Volk, klein und groß; und wurden vor ihren Ohren gelesen alle Worte im Buch des Bundes, das im Hause des HERRN gefunden war. 31 Und der König trat an seinen Ort und machte einen Bund vor dem HERRN, daß man dem HERRN nachwandeln sollte, zu halten seine Gebote, Zeugnisse und Rechte von ganzem Herzen und von ganzer Seele, zu tun nach allen Worten des Bundes, die geschrieben standen in diesem Buch. (Josua 24.25) (2. Chronik 15.12) 32 Und er ließ in den Bund treten alle, die zu Jerusalem und in Benjamin vorhanden waren. Und die Einwohner zu Jerusalem taten nach dem Bund Gottes, des Gottes ihrer Väter. (2. Könige 23.3) 33 Und Josia tat weg alle Greuel aus allen Landen der Kinder Israel und schaffte, daß alle, die in Israel gefunden wurden, dem HERRN, ihrem Gott, dienten. Solange Josia lebte, wichen sie nicht von dem HERRN, ihrer Väter Gott.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.