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2. Chronik - Kapitel 31

Hiskia ordnet die Versorgung der Priester und Leviten

1 Und da dies alles war ausgerichtet, zogen hinaus alle Israeliten, die unter den Städten Juda's gefunden wurden, und zerbrachen die Säulen und hieben die Ascherabilder ab und brachen ab die Höhen und Altäre aus dem ganzen Juda, Benjamin, Ephraim und Manasse, bis sie sie ganz aufräumten. Und die Kinder Israel zogen alle wieder zu ihrem Gut in ihre Städte. (5. Mose 7.5) (2. Könige 18.4) 2 Hiskia aber bestellte die Priester und Leviten nach ihren Ordnungen, einen jeglichen nach seinem Amt, beider, der Priester und Leviten, zu Brandopfern und Dankopfern, daß sie dienten, dankten und lobten in den Toren des Lagers des HERRN.
3 Und der König gab seinen Teil von seiner Habe zu Brandopfern des Morgens und des Abends und zu Brandopfern am Sabbat und an den Neumonden und Festen, wie es geschrieben steht im Gesetz des HERRN. (4. Mose 28.1) (4. Mose 29.1) 4 Und er sprach zu dem Volk, das zu Jerusalem wohnte, daß sie ihren Teil gäben den Priestern und Leviten, auf daß sie könnten desto härter halten am Gesetz des HERRN. 5 Und da das Wort ausging, gaben die Kinder Israel viel Erstlinge von Getreide, Most, Öl, Honig und allerlei Ertrag des Feldes, und allerlei Zehnten brachten sie viel hinein. (2. Mose 23.19) (5. Mose 14.22-23)
6 Und die Kinder Israel und Juda, die in den Städten Juda's wohnten, brachten auch Zehnten von Rindern und Schafen und Zehnten von dem Geheiligten, das sie dem HERRN, ihrem Gott, geheiligt hatten, und machten hier einen Haufen und da einen Haufen. 7 Im dritten Monat fingen sie an, Haufen auszuschütten, und im siebenten Monat richteten sie es aus. 8 Und da Hiskia mit den Obersten hineinging und sahen die Haufen, lobten sie den HERRN und sein Volk Israel.
9 Und Hiskia fragte die Priester und die Leviten um die Haufen. 10 Und Asarja, der Priester, der Vornehmste im Hause Zadok, sprach zu ihm: Seit der Zeit, da man angefangen hat, die Hebe zu bringen ins Haus des HERRN, haben wir gegessen und sind satt geworden, und ist noch viel übriggeblieben; denn der HERR hat sein Volk gesegnet, darum ist dieser Haufe übriggeblieben. 11 Da befahl der König, daß man Kammern zubereiten sollte am Hause des HERRN. Und sie bereiteten zu
12 und taten hinein die Hebe, die Zehnten und das Geheiligte treulich. Und über dasselbe war Fürst Chananja, der Levit, und Simei, sein Bruder, der nächste nach ihm; 13 und Jehiel, Asasja, Nahath, Asahel, Jerimoth, Josabad, Eliel, Jismachja, Mahath und Benaja, verordnet zur Hand Chananjas und Simeis, seine Bruders, nach Befehl des Königs Hiskia und Asarjas, des Fürsten im Hause Gottes. 14 Und Kore, der Sohn Jimnas, der Levit, der Torhüter gegen Morgen, war über die freiwilligen Gaben Gottes, die dem HERRN zur Hebe gegeben wurden, und über die hochheiligen.
15 Und unter seiner Hand waren: Eden, Minjamin, Jesua, Semaja, Amarja und Sechanja in den Städten der Priester, auf Treu und Glauben, daß sie geben sollten ihren Brüdern nach ihren Ordnungen, dem jüngsten wie dem ältesten, 16 ausgenommen, die aufgezeichnet waren als Mannsbilder drei Jahre alt und darüber, alle, die in das Haus des HERRN gingen nach Gebühr eines jeglichen Tages zu ihrem Amt in ihrem Dienst nach ihren Ordnungen 17 (die Priester aber wurden aufgezeichnet nach ihren Vaterhäusern, und die Leviten von zwanzig Jahren und darüber waren in ihrem Dienst nach ihren Ordnungen); 18 dazu denen, die aufgezeichnet wurden als ihre Kinder, Weiber, Söhne und Töchter unter der ganzen Menge. Denn sie heiligten treulich das Geheiligte. 19 Auch waren Männer mit Namen benannt unter den Kindern Aaron, den Priestern, auf den Feldern der Vorstädte in allen Städten, daß sie Teile gäben allen Mannsbildern unter den Priestern und allen, die unter die Leviten aufgezeichnet wurden.
20 Also tat Hiskia im ganzen Juda und tat, was gut, recht und wahrhaftig war vor dem HERRN, seinem Gott. 21 Und in allem Tun, das er anfing, am Dienst des Hauses Gottes nach dem Gesetz und Gebot, zu suchen seinen Gott, handelte er von ganzem Herzen; darum hatte er auch Glück. (Psalm 1.3)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.