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2. Chronik - Kapitel 3

Beginn des Tempelbaus

1 Und Salomo fing an zu bauen das Haus des HERRN zu Jerusalem auf dem Berge Morija, der David, seinem Vater, gezeigt war, welchen David zubereitet hatte zum Raum auf der Tenne Ornans, des Jebusiters. (1. Mose 22.2) (1. Chronik 21.18) 2 Er fing aber an zu bauen im zweiten Monat am zweiten Tage im vierten Jahr seines Königreiches. 3 Und also legte Salomo den Grund, zu bauen das Haus Gottes: die Länge sechzig Ellen nach altem Maß, die Weite zwanzig Ellen.
4 Und die Halle vor der Weite des Hauses her war zwanzig Ellen lang, die Höhe aber war hundertzwanzig Ellen; und er überzog sie inwendig mit lauterem Golde. 5 Das große Haus aber täfelte er mit Tannenholz und überzog's mit dem besten Golde und machte darauf Palmen und Kettenwerk 6 und überzog das Haus mit edlen Steinen zum Schmuck; das Gold aber war Parwaim-Gold. 7 Und überzog das Haus, die Balken und die Schwellen samt seinen Wänden und Türen mit Gold und ließ Cherubim schnitzen an die Wände. 8 Er machte auch das Haus des Allerheiligsten, des Länge war zwanzig Ellen nach der Weite des Hauses, und seine Weite war auch zwanzig Ellen, und überzog's mit dem besten Golde bei sechshundert Zentner.
9 Und gab auch zu Nägeln fünfzig Lot Gold am Gewicht und überzog die Söller mit Gold. 10 Er machte auch im Hause des Allerheiligsten zwei Cherubim nach der Bildner Kunst und überzog sie mit Gold. 11 Und die Länge der Flügel an den Cherubim war zwanzig Ellen, daß ein Flügel fünf Ellen hatte und rührte an die Wand des Hauses und der andere Flügel auch fünf Ellen hatte und rührte an den Flügel des andern Cherubs. 12 Also hatte auch der eine Flügel des andern Cherubs fünf Ellen und rührte an die Wand des Hauses und sein anderer Flügel auch fünf Ellen und rührte an den Flügel des andern Cherubs, 13 daß diese Flügel der Cherubim waren ausgebreitet zwanzig Ellen weit; und sie standen auf ihren Füßen, und ihr Antlitz war gewandt zum Hause hin. 14 Er machte auch einen Vorhang von blauem und rotem Purpur, von Scharlach und köstlichem weißen Leinwerk und machte Cherubim darauf. (2. Mose 26.31) 15 Und er machte vor dem Hause zwei Säulen, fünfunddreißig Ellen lang und der Knauf obendrauf fünf Ellen,
16 und machte Ketten zum Gitterwerk und tat sie oben an die Säulen und machte hundert Granatäpfel und tat sie an die Ketten 17 und richtete die Säulen auf vor dem Tempel, eine zur Rechten und die andere zur Linken, und hieß die zur Rechten Jachin und die zur Linken Boas.

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3. Mose - Kapitel 15

Gesetz über die Unreinheit bei Männern und Frauen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Redet zu den Kindern Israel und sprechet zu ihnen: Wenn irgend ein Mann an seinem Fleische flüssig ist, so ist er unrein durch seinen Fluß. (4. Mose 5.2) 3 Und dies wird seine Unreinheit sein bei seinem Flusse: Läßt sein Fleisch seinen Fluß triefen, oder hält sein Fleisch seinen Fluß zurück, so ist das seine Unreinheit. 4 Jedes Lager, worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein. 5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 6 Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 7 Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 8 Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und jeder Wagen, auf welchem der Flüssige fährt, wird unrein sein. 10 Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich hat, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 11 Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 12 Und das irdene Gefäß, das der Flüssige anrührt, soll zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, und er wird rein sein. 14 Und am achten Tage soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor Jehova kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben; (3. Mose 5.7) 15 und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Und so tue der Priester Sühnung für ihn vor Jehova wegen seines Flusses. 16 Und wenn einem Manne der Samenerguß entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguß kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den Abend. 18 Und ein Weib, bei welchem ein Mann liegt mit Samenerguß, - sie sollen sich im Wasser baden, und werden unrein sein bis an den Abend. 19 Und wenn ein Weib flüssig ist, und ihr Fluß an ihrem Fleische Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und jeder, der irgend ein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 23 Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie gesessen hat, - wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den Abend. 24 Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein. 25 Und wenn ein Weib ihren Blutfluß viele Tage hat außer der Zeit ihrer Unreinheit, oder wenn sie den Fluß hat über ihre Unreinheit hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in den Tagen ihrer Unreinheit: sie ist unrein. 26 Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Unreinheit, und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinigkeit ihrer Unreinheit. 27 Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 28 Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Flusse, so soll sie sich sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; (3. Mose 15.14) 30 und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. Und so tue der Priester Sühnung für sie vor Jehova wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit. 31 Und ihr sollt die Kinder Israel absondern von ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht in ihrer Unreinigkeit sterben, indem sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist. 32 Das ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem der Samenerguß entgeht, so daß er durch ihn unrein wird; 33 und für die, welche krank ist in ihrer Unreinheit, und für den, der seinen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.