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2. Chronik - Kapitel 29

Hiskia stellt den rechten Gottesdienst wieder her

1 Hiskia war fünfundzwanzig Jahre alt, da er König ward, und regierte neunundzwanzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Abia, eine Tochter Sacharjas. (2. Könige 18.1-3) 2 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, wie sein Vater David. 3 Er tat auf die Türen am Hause des HERRN im ersten Monat des ersten Jahres seines Königreichs und befestigte sie
4 und brachte hinein die Priester und die Leviten und versammelte sie auf der breiten Gasse gegen Morgen 5 und sprach zu ihnen: Hört mir zu, ihr Leviten! Heiligt euch nun, daß ihr heiligt das Haus des HERR, des Gottes eurer Väter, und tut heraus den Unflat aus dem Heiligtum. 6 Denn unsre Väter haben sich vergriffen und getan, was dem HERRN, unserm Gott, übel gefällt, und haben ihn verlassen; denn sie haben ihr Angesicht von der Wohnung des HERRN abgewandt und ihr den Rücken zugekehrt 7 und haben die Tore an der Halle zugeschlossen und die Lampen ausgelöscht und kein Räuchwerk geräuchert und kein Brandopfer getan im Heiligtum dem Gott Israels. (2. Chronik 28.24) 8 Daher ist der Zorn des HERRN über Juda und Jerusalem gekommen, und er hat sie dahingegeben in Zerstreuung und Verwüstung, daß man sie anpfeift, wie ihr mit euren Augen seht. 9 Denn siehe, um deswillen sind unsre Väter gefallen durchs Schwert; unsre Söhne, Töchter und Weiber sind weggeführt. (2. Chronik 28.5-8) 10 Nun habe ich im Sinn einen Bund zu machen mit dem HERRN, dem Gott Israels, daß sein Zorn und Grimm sich von uns wende. 11 Nun, meine Söhne, seid nicht lässig; denn euch hat der HERR erwählt, daß ihr vor ihm stehen sollt und daß ihr seine Diener und Räucherer seid. 12 Da machten sich auf die Leviten: Mahath, der Sohn Amasais, und Joel, der Sohn Asarjas, aus den Kindern der Kahathiter; aus den Kindern aber Merari: Kis, der Sohn Abdis, und Asarja, der Sohn Jehallel-Els; aber aus den Kindern der Gersoniter: Joah, der Sohn Simmas, und Eden, der Sohn Joahs;
13 Und aus den Kinder Elizaphan: Simri und Jeiel; aus den Kindern Asaph: Sacharja und Matthanja; 14 und aus den Kindern Heman: Jehiel und Simei; und aus den Kindern Jeduthun: Semaja und Usiel. 15 Und sie versammelten ihre Brüder und heiligten sich und gingen hinein nach dem Gebot des Königs aus dem Wort des HERRN, zu reinigen das Haus des HERRN. 16 Die Priester aber gingen hinein inwendig ins Haus des HERRN, zu reinigen und taten alle Unreinigkeit, die im Tempel des HERRN gefunden ward, auf den Hof am Hause des HERRN, und die Leviten nahmen sie und trugen sie hinaus an den Bach Kidron. 17 Sie fingen aber an am ersten Tage des ersten Monats, sich zu heiligen, und am achten Tage des Monats gingen sie in die Halle des HERRN und heiligten das Haus des HERRN acht Tage und vollendeten es am sechzehnten Tage des ersten Monats. 18 Und sie gingen hinein zum König Hiskia und sprachen: Wir haben gereinigt das ganze Haus des HERRN, den Brandopferaltar und alle seine Geräte, den Tisch der Schaubrote und alle seine Geräte. 19 Und alle Gefäße, die der König Ahas, da er König war, besudelt hatte, da er sich versündigte, die haben wir zugerichtet und geheiligt; siehe, sie sind vor dem Altar des HERRN. 20 Da machte sich auf der König Hiskia und versammelte die Obersten der Stadt und ging hinauf zum Hause des HERRN;
21 und sie brachten herzu sieben Farren, sieben Widder, sieben Lämmer und sieben Ziegenböcke zum Sündopfer für das Königreich, für das Heiligtum und für Juda. Und er sprach zu den Priestern, den Kindern Aaron, daß sie opfern sollten auf dem Altar des HERRN. 22 Da schlachteten sie die Rinder, und die Priester nahmen das Blut und sprengten es auf den Altar; und schlachteten die Widder und sprengten das Blut auf den Altar; und schlachteten die Lämmer und sprengten das Blut auf den Altar; 23 und brachten die Böcke zum Sündopfer vor den König und die Gemeinde und legten ihre Hände auf sie, 24 und die Priester schlachteten sie und taten ihr Blut zur Entsündigung auf den Altar, zu versöhnen das ganze Israel. Denn der König hatte befohlen, Brandopfer und Sündopfer zu tun für das ganze Israel. 25 Und er stellte die Leviten auf im Hause des HERRN mit Zimbeln, Psaltern und Harfen, wie es David befohlen hatte und Gad, der Seher des Königs und der Prophet Nathan; denn es war des HERRN Gebot durch seine Propheten. (1. Chronik 25.1)
26 Und die Leviten standen mit den Saitenspielen Davids und die Priester mit den Drommeten. 27 Und Hiskia hieß Brandopfer tun auf dem Altar. Und um die Zeit, da man anfing das Brandopfer, fing auch der Gesang des HERRN und die Drommeten und dazu mancherlei Saitenspiel Davids, des Königs Israels.
28 Und die ganze Gemeinde betete an; und der Gesang der Sänger und das Drommeten der Drommeter währte alles, bis das Brandopfer ausgerichtet war. 29 Da nun das Brandopfer ausgerichtet war, beugte sich der König und alle, die sich bei ihm fanden, und beteten an. 30 Und der König Hiskia samt den Obersten hieß die Leviten den HERRN loben mit den Liedern Davids und Asaphs, des Sehers. Und sie lobten mit Freuden und neigten sich und beteten an. (2. Chronik 23.18) 31 Und Hiskia antwortete und sprach: Nun habt ihr eure Hände gefüllt dem HERRN; tretet hinzu und bringt her die Opfer und Lobopfer zum Hause des HERRN. Und die Gemeinde brachte herzu Opfer und Lobopfer, und jedermann freiwilligen Herzens Brandopfer.
32 Und die Zahl der Brandopfer, die die Gemeinde herzubrachte, waren siebzig Rinder, hundert Widder und zweihundert Lämmer, und solches alles zum Brandopfer dem HERRN. 33 Und sie heiligten sechshundert Rinder und dreitausend Schafe. 34 Aber der Priester waren zu wenig, und konnten nicht allen Brandopfern die Haut abziehen, darum halfen ihnen ihre Brüder, die Leviten, bis das Werk ausgerichtet ward und bis sich die Priester heiligten; denn die Leviten waren eifriger, sich zu heiligen, als die Priester. (2. Chronik 30.3) (2. Chronik 30.16-17) 35 Auch war der Brandopfer viel mit dem Fett der Dankopfer und mit den Trankopfern zu den Brandopfern. Also ward das Amt am Hause des HERRN fertig. (3. Mose 3.16-17) (4. Mose 15.5) (4. Mose 15.7) (4. Mose 15.10) 36 Und Hiskia freute sich samt allem Volk dessen, was Gott dem Volke bereitet hatte; denn es geschah eilend.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.