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2. Chronik - Kapitel 26

Usija

1 Da nahm das ganze Volk Juda Usia, der war sechzehn Jahre alt, und machten ihn zum König an seines Vaters Statt, (2. Könige 14.21-22) (2. Könige 15.1-3) 2 Derselbe baute Eloth und brachte es wieder an Juda, nachdem der König entschlafen war mit seinen Vätern. 3 Sechzehn Jahre alt war Usia, da er König ward, und regierte zweiundfünfzig Jahre zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jecholja von Jerusalem. 4 Und er tat, was dem HERRN wohl gefiel, wie sein Vater Amazja getan hatte. (2. Chronik 25.2) 5 Und er suchte Gott, solange Sacharja lebte, der Lehrer in den Gesichten Gottes; und solange er den HERRN suchte, ließ es ihm Gott gelingen. 6 Denn er zog aus und stritt wider die Philister und riß nieder die Mauer zu Gath und die Mauer zu Jabne und die Mauer zu Asdod und baute Städte um Asdod und unter den Philistern.
7 Denn Gott half ihm wider die Philister, wider die Araber, die zu Gur-Baal wohnten, und wider die Meuniter. 8 Und die Ammoniter gaben Usia Geschenke, und er ward berühmt so weit, bis man kommt nach Ägypten; denn er ward immer stärker und stärker. 9 Und Usia baute Türme zu Jerusalem am Ecktor und am Taltor und am Winkel und befestigte sie. 10 Er baute auch Türme in der Wüste und grub viele Brunnen. Denn er hatte viel Vieh, sowohl in den Auen als auf den Ebenen, auch Ackerleute und Weingärtner an den Bergen und am Karmel; denn er hatte Lust zum Ackerwerk. 11 Und Usia hatte eine Macht zum Streit, die ins Heer zogen, von Kriegsknechten, in der Zahl gerechnet durch Jeiel, den Schreiber, und Maaseja, den Amtmann, unter der Hand Hananjas aus den Obersten des Königs.
12 Und die Zahl der Häupter der Vaterhäuser unter den starken Kriegern war zweitausend und sechshundert, 13 und unter ihrer Hand die Heeresmacht dreihunderttausend und siebentausendundfünfhundert, zum Streit geschickt in Heereskraft, zu helfen dem König wider die Feinde. 14 Und Usia schaffte ihnen für das ganze Heer Schilde, Spieße, Helme, Panzer, Bogen und Schleudersteine 15 und machte zu Jerusalem kunstvolle Geschütze, die auf den Türmen und Ecken sein sollten, zu schießen mit Pfeilen und großen Steinen. Und sein Name kam weit aus, darum daß ihm wunderbar geholfen ward, bis er mächtig ward. 16 Und da er mächtig geworden war, überhob sich sein Herz zu seinem Verderben; denn er vergriff sich an dem HERRN, seinem Gott, und ging in den Tempel des HERRN, zu räuchern auf dem Räucheraltar. (2. Chronik 25.19)
17 Aber Asarja, der Priester, ging ihm nach und achtzig Priester des HERRN mit ihm, ansehnliche Leute, 18 und standen wider Usia, den König, und sprachen zu ihm: Es gebührt dir, Usia, nicht, zu räuchern dem HERRN, sondern den Priestern, Aarons Kindern, die zu räuchern geheiligt sind. Gehe heraus aus dem Heiligtum; denn du vergreifst dich, und es wird dir keine Ehre sein vor Gott dem HERRN. (4. Mose 18.7) 19 Aber Usia ward zornig und hatte ein Räuchfaß in der Hand. Und da er mit den Priestern zürnte, fuhr der Aussatz aus an seiner Stirn vor den Priestern im Hause des HERRN, vor dem Räucheraltar.
20 Und Asarja, der oberste Priester, wandte das Haupt zu ihm und alle Priester, und siehe, da war er aussätzig an seiner Stirn; und sie stießen ihn von dannen. Er eilte auch selbst, herauszugehen; denn seine Plage war vom HERRN. 21 Also war Usia, der König, aussätzig bis an seinen Tod und wohnte in einem besonderen Hause aussätzig; denn er ward verstoßen vom Hause des HERRN. Jotham aber, sein Sohn, stand des Königs Hause vor und richtete das Volk im Lande. (4. Mose 5.2) (2. Könige 15.5-7) 22 Was aber mehr von Usia zu sagen ist, beides, das erste und das letzte, hat beschrieben der Prophet Jesaja, der Sohn des Amoz. (2. Könige 15.5-7) (Jesaja 1.1) (Jesaja 6.1)
23 Und Usia entschlief mit seinen Vätern, und sie begruben ihn bei seinen Vätern im Acker bei dem Begräbnis der Könige; denn sie sprachen: Er ist aussätzig. Und Jotham, sein Sohn, ward König an seiner Statt.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.