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2. Chronik - Kapitel 15

Der Prophet Asarja und Asas Reformen

1 Und auf Asarja, den Sohn Odeds, kam der Geist Gottes. 2 Der ging hinaus Asa entgegen und sprach zu ihm: Höret mir zu, Asa und ganz Juda und Benjamin. Der HERR ist mit euch, weil ihr mit ihm seid; und wenn ihr ihn sucht, wird er sich von euch finden lassen. Werdet ihr aber ihn verlassen, so wird er euch auch verlassen. 3 Es werden aber viel Tage sein in Israel, daß kein rechter Gott, kein Priester, der da lehrt, und kein Gesetz sein wird. (Hosea 3.4) 4 Und wenn sie sich bekehren in ihrer Not zum HERRN, dem Gott Israels, und werden ihn suchen, so wird er sich finden lassen. (Jeremia 29.13-14) 5 Zu der Zeit wird's nicht wohl gehen dem, der aus und ein geht; denn es werden große Getümmel sein über alle, die auf Erden wohnen. 6 Denn ein Volk wird das andere zerschlagen und eine Stadt die andere; denn Gott wird sie erschrecken mit allerlei Angst. 7 Ihr aber seid getrost und tut eure Hände nicht ab; denn euer Werk hat seinen Lohn. (1. Korinther 15.58) 8 Da aber Asa hörte diese Worte und die Weissagung Odeds, des Propheten, ward er getrost und tat weg die Greuel aus dem ganzen Lande Juda und Benjamin uns aus den Städten, die er gewonnen hatte auf dem Gebirge Ephraim, und erneuerte den Altar des HERRN, der vor der Halle des HERRN stand,
9 und versammelte das ganze Juda und Benjamin und die Fremdlinge bei ihnen aus Ephraim, Manasse und Simeon. Denn es fielen zu ihm aus Israel die Menge, als sie sahen, daß der HERR, sein Gott, mit ihm war. 10 Und sie versammelten sich gen Jerusalem im dritten Monat des fünfzehnten Jahres des Königreichs Asas
11 und opferten desselben Tages dem HERRN von dem Raub, den sie gebracht hatten, siebenhundert Ochsen und siebentausend Schafe. 12 Und sie traten in den Bund, daß sie suchten den HERRN, ihrer Väter Gott, von ganzem Herzen und von ganzer Seele; (Josua 24.25) 13 und wer nicht würde den HERRN, den Gott Israels, suchen, sollte sterben, klein oder groß, Mann oder Weib. 14 Und sie schwuren dem HERRN mit lauter Stimme, mit Freudengeschrei, mit Drommeten und Posaunen. 15 Und das ganze Juda war fröhlich über dem Eide; denn sie hatten geschworen von ganzen Herzen, und suchten ihn mit ganzem Willen. Und er ließ sich finden, und der HERR gab ihnen Ruhe umher. (2. Chronik 14.5-6) (2. Chronik 20.30) 16 Auch setzte Asa, der König, ab Maacha, seine Mutter, daß sie nicht mehr Herrin war, weil sie der Ascherah ein Greuelbild gestiftet hatte. Und Asa rottete ihr Greuelbild aus und zerstieß es und verbrannte es am Bach Kidron. (1. Könige 15.13-15)
17 Aber die Höhen in Israel wurden nicht abgetan; doch war das Herz Asas rechtschaffen sein Leben lang. 18 Und er brachte ein, was sein Vater geheiligt und was er geheiligt hatte, ins Haus Gottes: Silber, Gold und Gefäße. 19 Und es war kein Streit bis an das fünfunddreißigste Jahr des Königreichs Asas.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.