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2. Chronik - Kapitel 11

Das Verbot eines Bruderkrieges

1 Und da Rehabeam gen Jerusalem kam, versammelte er das ganze Haus Juda und Benjamin, hunderundachtzigtausend junger Mannschaft, die streitbar waren, wider Israel zu streiten, daß sie das Königreich wieder an Rehabeam brächten. 2 Aber das Wort des HERRN kam zu Semaja, dem Mann Gottes, und sprach: 3 Sage Rehabeam, dem Sohn Salomos, dem König Juda's, und dem ganzen Israel, das in Juda und Benjamin ist, und sprich: 4 So spricht der HERR: Ihr sollt nicht hinaufziehen noch wider eure Brüder streiten; ein jeglicher gehe wieder heim; denn das ist von mir geschehen. Sie gehorchten dem HERRN und ließen ab von dem Zug wider Jerobeam. 5 Rehabeam aber wohnte zu Jerusalem und baute Städte zu Festungen in Juda,
6 nämlich: Bethlehem, Etam, Thekoa, 7 Beth-Zur, Socho, Adullam, 8 Gath, Maresa, Siph, 9 Adoraim, Lachis, Aseka, 10 Zora, Ajalon und Hebron, welche waren die festen Städte in Juda und Benjamin; 11 und machte sie stark und setzte Fürsten darein und Vorrat von Speise, Öl und Wein. 12 Und in allen Städten schaffte er Schilde und Spieße und machte sie sehr stark. Juda und Benjamin waren unter ihm. 13 Auch machten sich zu ihm die Priester und Leviten aus ganz Israel und allem Gebiet;
14 denn die Leviten verließen ihre Vorstädte und Habe und kamen zu Juda gen Jerusalem. Denn Jerobeam und seine Söhne verstießen sie, daß sie vor dem HERRN nicht des Priesteramtes pflegen konnten. (2. Chronik 13.9) 15 Er stiftete sich aber Priester zu den Höhen und zu den Feldteufeln und Kälbern, die er machen ließ. (1. Könige 12.31) 16 Und nach ihnen kamen aus allen Stämmen Israels, die ihr Herz gaben, daß sie nach dem HERRN, dem Gott Israels, fragten, gen Jerusalem, daß sie opferten dem HERRN, dem Gott ihrer Väter. 17 Und stärkten also das Königreich Juda und befestigten Rehabeam, den Sohn Salomos, drei Jahre lang; denn sie wandelten in den Wegen Davids und Salomos drei Jahre.

Rehabeams Frauen und Kinder

18 Und Rehabeam nahm Mahalath, die Tochter Jerimoths, des Sohnes Davids, zum Weibe und Abihail, die Tochter Eliabs, des Sohnes Isais. (1. Samuel 16.6)
19 Die gebar ihm diese Söhne: Jeus, Semarja und Saham. 20 Nach der nahm er Maacha, die Tochter Absaloms; die gebar ihm Abia, Atthai, Sisa und Selomith. 21 Aber Rehabeam hatte Maacha, die Tochter Absaloms, lieber denn alle seine Weiber und Kebsweiber; denn er hatte achtzehn Weiber und sechzig Kebsweiber und zeugte achtundzwanzig Söhne und sechzig Töchter. 22 Und Rehabeam setzte Abia, den Sohn Maachas, zum Haupt und Fürsten unter seinen Brüdern; denn er gedachte ihn zum König zu machen. 23 Und er handelte klüglich und verteilte alle seine Söhne in die Lande Juda und Benjamin in alle festen Städte, und er gab ihnen Nahrung die Menge und nahm ihnen viele Weiber. (2. Chronik 21.3)

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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.