zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 10

Rehabeam. Die Teilung des Reiches

1 Rehabeam zog gen Sichem; denn ganz Israel war gen Sichem gekommen, ihn zum König zu machen. 2 Und da das Jerobeam hörte, der Sohn Nebats, der in Ägypten war, dahin er vor dem König Salomo geflohen war, kam er wieder aus Ägypten. (1. Könige 11.40)
3 Und sie sandten hin und ließen ihn rufen. Und Jerobeam kam mit dem ganzen Israel, und sie redeten mir Rehabeam uns sprachen: 4 Dein Vater hat unser Joch zu hart gemacht; so erleichtere nun du den harten Dienst deines Vaters und das schwere Joch, das er auf uns gelegt hat, so wollen wir dir untertänig sein. 5 Er sprach zu ihnen: Über drei Tage kommt wieder zu mir. Und das Volk ging hin. 6 Und der König Rehabeam ratfragte die Ältesten, die vor seinem Vater Salomo gestanden waren, da er am Leben war, und sprach: Wie ratet ihr, daß ich diesem Volk Antwort gebe? 7 Sie redeten mit ihm und sprachen: Wirst du diesem Volk freundlich sein und sie gütig behandeln und ihnen gute Worte geben, so werden sie dir untertänig sein allewege. 8 Er aber ließ außer acht den Rat der Ältesten, den sie ihm gegeben hatten, und ratschlagte mit den Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren und vor ihm standen,
9 und sprach zu ihnen: Was ratet ihr, daß wir diesem Volk antworten, die mit mir geredet haben und sagen: Erleichtere das Joch, das dein Vater auf uns gelegt hat? 10 Die Jungen aber, die mit ihm aufgewachsen waren, redeten mit ihm und sprachen: So sollst du sagen zu dem Volk, das mit dir geredet und spricht: Dein Vater hat unser Joch zu schwer gemacht; mache du unser Joch leichter, und sprich zu ihnen: Mein kleinster Finger soll dicker sein den meines Vaters Lenden. 11 Hat nun mein Vater auf euch ein schweres Joch geladen, so will ich eures Joches noch mehr machen: mein Vater hat euch mit Peitschen gezüchtigt, ich aber mit Skorpionen Stachelpeitschen. 12 Als nun Jerobeam und alles Volk zu Rehabeam kam am dritten Tage, wie denn der König gesagt hatte: Kommt wieder zu mir am dritten Tage,
13 antwortete ihnen der König hart. Und der König Rehabeam ließ außer acht den Rat der Ältesten 14 und redete mit ihnen nach dem Rat der Jungen und sprach: Hat mein Vater euer Joch schwer gemacht, so will ich noch mehr dazu machen: mein Vater hat euch mit Peitschen gezüchtigt, ich aber mit Skorpionen. 15 Also gehorchte der König dem Volk nicht; denn es war also von Gott gewandt, auf daß der HERR sein Wort bestätigte, das er geredet hatte durch Ahia von Silo zu Jerobeam, dem Sohn Nebats. (1. Könige 11.29) (1. Könige 11.31) 16 Da aber das ganze Israel sah, daß ihnen der König nicht gehorchte, antwortete das Volk dem König und sprach: Was haben wir für Teil an David oder Erbe am Sohn Isais? Jedermann von Israel zu seiner Hütte! So siehe nun du zu deinem Hause, David! Und das ganze Israel ging in seine Hütten,
17 also daß Rehabeam nur über die Kinder Israel regierte, die in den Städten Juda's wohnten. 18 Aber der König Rehabeam sandte Hadoram, den Rentmeister; aber die Kinder Israel steinigten ihn zu Tode. Und der König Rehabeam stieg stracks auf seinen Wagen, daß er flöhe gen Jerusalem. 19 Also fiel Israel ab vom Hause Davids bis auf diesen Tag.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)