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1. Thessalonicher - Kapitel 4

Ermahnung zur Heiligung

1 Weiter, liebe Brüder, bitten wir euch und ermahnen in dem HERRN Jesus (nach dem ihr von uns empfangen habt, wie ihr solltet wandeln und Gott gefallen), daß ihr immer völliger werdet. 2 Denn ihr wisset, welche Gebote wir euch gegeben haben durch den HERRN Jesus. 3 Denn das ist der Wille Gottes, eure Heiligung, und daß ihr meidet die Hurerei
4 und ein jeglicher unter euch wisse sein Gefäß zu behalten in Heiligung und Ehren, (1. Korinther 6.19) 5 nicht in der Brunst der Lust wie die Heiden, die von Gott nichts wissen; 6 und daß niemand zu weit greife und übervorteile seinen Bruder im Handel; denn der HERR ist der Rächer über das alles, wie wir euch zuvor gesagt und bezeugt haben. 7 Denn Gott hat uns nicht berufen zur Unreinigkeit, sondern zur Heiligung. 8 Wer nun verachtet, der verachtet nicht Menschen, sondern Gott, der seinen heiligen Geist gegeben hat in euch. (Hesekiel 36.27) (Lukas 10.16) 9 Von der brüderlichen Liebe aber ist nicht not euch zu schreiben; denn ihr seid selbst von Gott gelehrt, euch untereinander zu lieben. (3. Mose 19.18) (Jeremia 31.33-34) (Johannes 13.34)
10 Und das tut ihr auch an allen Brüdern, die in ganz Mazedonien sind. Wir ermahnen euch aber, liebe Brüder, daß ihr noch völliger werdet 11 und ringet darnach, daß ihr stille seid und das Eure schaffet und arbeitet mit euren eigenen Händen, wie wir euch geboten haben, (Epheser 4.28) (1. Thessalonicher 2.9) (2. Thessalonicher 3.8) (2. Thessalonicher 3.12) 12 auf daß ihr ehrbar wandelt gegen die, die draußen sind, und ihrer keines bedürfet. (Kolosser 4.5)

Von der Auferstehung der Toten

13 Wir wollen euch aber, liebe Brüder, nicht verhalten von denen, die da schlafen, auf daß ihr nicht traurig seid wie die andern, die keine Hoffnung haben. (1. Korinther 15.20) (Epheser 2.12)
14 Denn so wir glauben, daß Jesus gestorben und auferstanden ist, also wird Gott auch, die da entschlafen sind, durch Jesum mit ihm führen. (Römer 14.9) (1. Korinther 15.3-4) (1. Korinther 15.12) 15 Denn das sagen wir euch als ein Wort des HERRN, daß wir, die wir leben und übrig bleiben auf die Zukunft des HERRN, werden denen nicht zuvorkommen, die da schlafen. (Matthäus 16.28) (Matthäus 24.30-31) (Johannes 17.24) (1. Korinther 15.51-52)
16 denn er selbst, der HERR, wird mit einem Feldgeschrei und der Stimme des Erzengels und mit der Posaune Gottes herniederkommen vom Himmel, und die Toten in Christo werden auferstehen zuerst. 17 Darnach wir, die wir leben und übrig bleiben, werden zugleich mit ihnen hingerückt werden in den Wolken, dem HERRN entgegen in der Luft, und werden also bei dem HERRN sein allezeit. (Johannes 12.26) 18 So tröstet euch nun mit diesen Worten untereinander.

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)