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1. Thessalonicher - Kapitel 2

Das Wirken des Apostels bei der Gründung der Gemeinde

1 Denn auch ihr wisset, liebe Brüder, von unserm Eingang zu euch, daß er nicht vergeblich gewesen ist; 2 sondern, ob wir gleich zuvor gelitten hatten und geschmäht gewesen waren zu Philippi, wie ihr wisset, waren wir freudig in unserm Gott, bei euch zu sagen das Evangelium Gottes mit großen Kämpfen. (Apostelgeschichte 16.20-24) (Apostelgeschichte 17.1-5) 3 Denn unsere Ermahnung ist nicht gewesen aus Irrtum noch aus Unreinigkeit noch mit List; (Johannes 5.44) (2. Korinther 4.2) (2. Korinther 11.7) 4 sondern, wie wir von Gott bewährt sind, daß uns das Evangelium vertraut ist zu predigen, also reden wir, nicht, als wollten wir den Menschen gefallen, sondern Gott, der unser Herz prüft. (Galater 1.10) 5 Denn wir sind nie mit Schmeichelworten umgegangen, wie ihr wisset, noch mit verstecktem Geiz, Gott ist des Zeuge; (Markus 12.40) (Apostelgeschichte 20.33)
6 haben auch nicht Ehre gesucht von den Leuten, weder von euch noch von andern; 7 hätten euch auch mögen schwer sein als Christi Apostel. Aber wir sind mütterlich gewesen bei euch, gleichwie eine Amme ihr Kind pflegt; 8 also hatten wir Herzenslust an euch und waren willig, euch mitzuteilen nicht allein das Evangelium Gottes sondern auch unser Leben, darum daß wir euch liebgewonnen haben. (2. Korinther 12.15) 9 Ihr seid wohl eingedenk, liebe Brüder, unsrer Arbeit und unsrer Mühe; denn Tag und Nacht arbeiteten wir, daß wir niemand unter euch beschwerlich wären, und predigten unter euch das Evangelium Gottes. (Apostelgeschichte 18.3) (Apostelgeschichte 20.33-34) (1. Korinther 4.12) (2. Thessalonicher 3.8) 10 Des seid ihr Zeugen und Gott, wie heilig und gerecht und unsträflich wir bei euch, die ihr gläubig waret, gewesen sind; 11 wie ihr denn wisset, daß wir, wie ein Vater seine Kinder, einen jeglichen unter euch ermahnt und getröstet 12 und bezeugt haben, daß ihr wandeln solltet würdig vor Gott, der euch berufen hat zu seinem Reich und zu seiner Herrlichkeit. (Epheser 4.1-2) (Philipper 1.27)

Die Aufnahme des Evangeliums in der Gemeinde

13 Darum danken auch wir ohne Unterlaß Gott, daß ihr, da ihr empfinget von uns das Wort göttlicher Predigt, es aufnahmt nicht als Menschenwort, sondern, wie es denn wahrhaftig ist, als Gottes Wort, welcher auch wirkt in euch, die ihr glaubet. (Galater 1.11-12)
14 Denn ihr seid Nachfolger geworden, liebe Brüder, der Gemeinden Gottes in Judäa in Christo Jesu, weil ihr ebendasselbe erlitten habt von euren Blutsfreunden, was jene von den Juden, (Apostelgeschichte 8.1) (Apostelgeschichte 17.5-6) 15 welche auch den HERRN Jesus getötet haben und ihre eigenen Propheten und haben uns verfolgt und gefallen Gott nicht und sind allen Menschen zuwider, (Matthäus 23.37) (Apostelgeschichte 2.23) (Apostelgeschichte 7.52) 16 wehren uns, zu predigen den Heiden, damit sie selig würden, auf daß sie ihre Sünden erfüllen allewege; denn der Zorn ist schon über sie gekommen zum Ende hin. (Matthäus 23.32-33) 17 Wir aber, liebe Brüder, nachdem wir euer eine Weile beraubt gewesen sind nach dem Angesicht, nicht nach dem Herzen, haben wir desto mehr geeilt, euer Angesicht zu sehen mit großem Verlangen.
18 Darum haben wir wollen zu euch kommen (ich, Paulus) zweimal, und Satan hat uns verhindert. 19 Denn wer ist unsre Hoffnung oder Freude oder Krone des Ruhms? Seid nicht auch ihr es vor unserm HERRN Jesus Christus zu seiner Zukunft? (Philipper 2.16) (Philipper 4.1) 20 Ihr seid ja unsre Ehre und Freude.

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Römer - Kapitel 13

1 Jeder soll sich den Trägern der staatlichen Gewalt unterordnen. Denn alle staatliche Gewalt kommt von Gott, und jede Regierung ist von Gott eingesetzt. (Sprüche 8.15) (Johannes 19.11) (Titus 3.1) 2 Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die von Gott eingesetzte Ordnung und wird zu Recht bestraft werden. 3 Denn wer Gutes tut, hat von den Regierenden nichts zu befürchten. Das hat nur der, der Böses tut. Wenn du also nicht in Furcht vor der Regierung leben willst, dann tue Gutes, und du wirst von ihr gelobt werden. (1. Petrus 2.13-14) 4 Sie steht ja zu deinem Besten im Dienst Gottes. Tust du aber Böses, hast du allen Grund, sie zu fürchten, schließlich ist sie nicht umsonst die Trägerin von Polizei- und Strafgewalt. Auch darin ist sie Gottes Dienerin. Sie zieht den Schuldigen zur Verantwortung und vollstreckt damit Gottes Urteil an denen, die Böses tun. (2. Chronik 19.6-7) 5 Es ist also notwendig, sich dem Staat unterzuordnen, nicht nur aus Angst vor Strafe, sondern auch wegen des Gewissens. 6 Deshalb zahlt ihr ja auch Steuern, denn die Beamten sind Gottes Diener und haben sich berufsmäßig damit zu befassen. 7 Gebt jedem das, was ihm zusteht: Steuer, dem die Steuer, Zoll, dem der Zoll, Respekt, dem Respekt, und Ehre, dem die Ehre gebührt. (Matthäus 22.21) 8 Abgesehen davon, dass ihr einander lieben sollt, bleibt keinem etwas schuldig! Wer den anderen liebt, hat das Gesetz erfüllt. (Galater 5.14) (1. Timotheus 1.5) 9 Denn das Gesetz sagt: "Du sollst die Ehe nicht brechen, du sollst niemand ermorden, du sollst nicht stehlen, du sollst der Begierde keinen Raum geben." Diese und alle anderen Gebote sind in dem einen Satz zusammengefasst: "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!" 10 Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses an. Darum wird durch die Liebe das ganze Gesetz erfüllt. (Matthäus 22.40) (1. Korinther 13.4) 11 Achtet also auf die Gelegenheiten, die Gott euch gibt. Es ist höchste Zeit, aus dem Schlaf aufzuwachen, denn jetzt ist unsere Rettung noch näher als damals, als wir zum Glauben kamen. (Epheser 5.14) (1. Thessalonicher 5.6-8) 12 Die Nacht geht zu Ende, bald ist es Tag. Tun wir alles von uns weg, was zu den Taten der Dunkelheit gehört, und ergreifen die Waffen des Lichts! (Epheser 5.11) (1. Johannes 2.8) 13 Lasst uns ein Leben führen, wie es zum hellen Tag passt, ein Leben ohne Fress- und Saufgelage, ohne Bettgeschichten und Sexorgien, ohne Streit und Rechthaberei. (Lukas 21.34) (Epheser 5.18) 14 Zieht vielmehr den Herrn Jesus Christus an und trefft keine Vorkehrungen für die Begierden, die in euch sind! (1. Korinther 9.27) (Galater 3.27) (Kolosser 2.23)