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1. Samuel - Kapitel 9

Saul sucht Eselinnen und kommt zu Samuel

1 Es war aber ein Mann von Benjamin mit Namen Kis, ein Sohn Abiels, des Sohnes Zerors, des Sohnes Bechoraths, des Sohnes Aphiahs, des Sohnes eines Benjaminiters, ein wohlhabender Mann. 2 Der hatte einen Sohn mit Namen Saul; der war ein junger, schöner Mann, und war kein schönerer unter den Kindern Israel, eines Hauptes länger denn alles Volk. 3 Es hatte aber Kis, der Vater Sauls, seine Eselinnen verloren; und er sprach zu seinem Sohn Saul: Nimm der Knechte einen mit dir, mache dich auf, gehe hin und suche die Eselinnen. 4 Und sie gingen durch das Gebirge Ephraim und durch das Land Salisa, und fanden sie nicht; sie gingen durch das Land Saalim, und sie waren nicht da; sie gingen durch das Land Benjamin, und fanden sie nicht. (Johannes 3.23) 5 Da sie aber kamen in das Land Zuph, sprach Saul zu dem Knecht, der mit ihm war: Komm, laß uns wieder heimgehen; mein Vater möchte von den Eselinnen lassen und um uns sorgen. (1. Samuel 10.2) 6 Er aber sprach: Siehe, es ist ein berühmter Mann Gottes in dieser Stadt; alles, was er sagt, das geschieht. Nun laß uns dahin gehen; vielleicht sagt er uns unsern Weg, den wir gehen.
7 Saul aber sprach zu seinem Knechte: Wenn wir schon hingehen, was bringen wir dem Mann? Denn das Brot ist dahin aus unserm Sack; so haben wir sonst keine Gabe, die wir dem Mann Gottes bringen. Was haben wir? 8 Der Knecht antwortete Saul wieder und sprach: Siehe, ich habe ein viertel eines Silberlings bei mir; das wollen wir dem Mann Gottes geben, daß er uns unsern Weg sage. 9 (Vorzeiten in Israel, wenn man ging, Gott zu fragen, sprach man: Kommt, laßt uns gehen zu dem Seher! Denn die man jetzt Propheten heißt, die hieß man vorzeiten Seher.) (4. Mose 24.3) (2. Könige 17.13) (1. Chronik 9.22) 10 Saul sprach zu seinem Knecht: Du hast wohl geredet; komm laß uns gehen! Und da sie hingingen zu der Stadt, da der Mann Gottes war, 11 und zur Stadt hinaufstiegen, fanden sie Dirnen, die herausgingen, Wasser zu schöpfen. Zu denselben sprachen sie: Ist der Seher hier? 12 Sie antworteten ihnen und sprachen: Ja, siehe, da ist er; eile, denn er ist heute in die Stadt gekommen, weil das Volk heute zu opfern hat auf der Höhe.
13 Wenn ihr in die Stadt kommt, so werdet ihr ihn finden, ehe denn er hinaufgeht auf die Höhe, zu essen. Denn das Volk wird nicht essen, bis er komme, sintemal er segnet das Opfer; darnach essen die, so geladen sind. Darum geht hinauf, denn jetzt werdet ihr ihn eben antreffen. 14 Und da sie hinauf zur Stadt kamen und in die Stadt eintraten, siehe, da ging Samuel heraus, ihnen entgegen, und wollte auf die Höhe gehen.

Samuel salbt Saul zum König

15 Aber der HERR hatte Samuels Ohren offenbart einen Tag zuvor, ehe denn Saul kam, und gesagt:
16 Morgen um diese Zeit will ich einen Mann zu dir senden aus dem Lande Benjamin; den sollst du zum Fürsten salben über mein Volk Israel, daß er mein Volk erlöse von der Philister Hand. Denn ich habe mein Volk angesehen, und sein Geschrei ist vor mich gekommen. 17 Da nun Samuel Saul ansah, antwortete ihm der HERR: Siehe, das ist der Mann, von dem ich dir gesagt habe, daß er über mein Volk herrsche. 18 Da trat Saul zu Samuel unter dem Tor und sprach: Sage mir, wo ist hier des Sehers Haus?
19 Samuel antwortete Saul wieder und sprach: Ich bin der Seher. Gehe vor mir hinauf auf die Höhe, denn ihr sollt heute mit mir essen; morgen will ich dich lassen gehen, und alles, was in deinem Herzen ist, will ich dir sagen. 20 Und um die Eselinnen, die du vor drei Tagen verloren hast, bekümmere dich jetzt nicht: sie sind gefunden. Und wes wird sein alles, was das Beste ist in Israel? Wird's nicht dein und deines Vaters ganzen Hauses sein? 21 Saul antwortete: Bin ich nicht ein Benjamiter und von einem der geringsten Stämme Israels, und mein Geschlecht das kleinste unter allen Geschlechtern der Stämme Benjamin? Warum sagst du denn mir solches? (1. Samuel 15.17) 22 Samuel aber nahm Saul und seinen Knecht und führte sie in den Speisesaal und setzte sie obenan unter die, so geladen waren; der waren bei dreißig Mann. 23 Und Samuel sprach zu dem Koch: Gib her das Stück, das ich dir gab und befahl, du solltest es bei dir behalten. 24 Da trug der Koch eine Schulter auf und was daranhing. Und er legte es Saul vor und sprach: Siehe, das ist übrig; lege vor dich und iß; denn es ist für dich aufbehalten eben auf diese Zeit, da ich das Volk lud. Also aß Saul mit Samuel des Tages. 25 Und da sie hinabgegangen waren von der Höhe zur Stadt, redete er mit Saul auf dem Dache.
26 Und sie standen früh auf; und da die Morgenröte aufging, rief Samuel dem Saul auf dem Dach und sprach: Auf! daß ich dich gehen lasse. Und Saul machte sich auf, und die beiden gingen miteinander hinaus, er und Samuel. 27 Und da sie kamen hinab an der Stadt Ende, sprach Samuel zu Saul: Sage dem Knecht, daß er uns vorangehe (und er ging voran); du aber stehe jetzt still, daß ich dir kundtue, was Gott gesagt hat.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.