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1. Samuel - Kapitel 7

Samuels Richteramt

1 Also kamen die Leute von Kirjath-Jearim und holten die Lade des HERRN hinauf und brachten sie ins Haus Abinadabs auf dem Hügel; und seinen Sohn Eleasar heiligten sie, daß er die Lade des HERRN hütete. 2 Und von dem Tage an, da die Lade des HERRN zu Kirjath-Jearim blieb, verzog sich die Zeit so lange, bis es zwanzig Jahre wurden; und das ganze Haus Israel weinte vor dem HERRN. (1. Chronik 13.6)
3 Samuel aber sprach zum ganzen Hause Israel: So ihr euch mit ganzem Herzen bekehrt zu dem HERRN, so tut von euch die fremden Götter und die Astharoth und richtet euer Herz zu dem HERRN und dienet ihm allein, so wird er euch erretten aus der Philister Hand. (1. Mose 35.2) (Josua 24.23)
4 Da taten die Kinder Israel von sich die Baalim und die Astharoth und dienten dem HERRN allein. (Richter 10.6) (Richter 10.16) 5 Samuel aber sprach: Versammelt das ganze Israel gen Mizpa, daß ich für euch bitte zum HERRN. (Richter 11.11) (Richter 20.1) (1. Samuel 10.17) 6 Und sie kamen zusammen gen Mizpa und schöpften Wasser und gossen's aus vor dem HERRN und fasteten denselben Tag und sprachen daselbst: Wir haben an dem HERRN gesündigt. Also richtete Samuel die Kinder Israel zu Mizpa. 7 Da aber die Philister hörten, daß die Kinder Israel zusammengekommen waren gen Mizpa, zogen die Fürsten der Philister hinauf wider Israel. Da das die Kinder Israel hörten, fürchteten sie sich vor den Philistern
8 und sprachen zu Samuel: Laß nicht ab, für uns zu schreien zu dem HERRN, unserm Gott, daß er uns helfe aus der Philister Hand. (1. Samuel 12.23) 9 Samuel nahm ein Milchlämmlein und opferte dem HERRN ein ganzes Brandopfer und schrie zum HERRN für Israel; und der HERR erhörte ihn. 10 Und indem Samuel das Brandopfer opferte, kamen die Philister herzu, zu streiten wider Israel. Aber der HERR ließ donnern einen großen Donner über die Philister desselben Tages und schreckte sie, daß sie vor Israel geschlagen wurden. 11 Da zogen die Männer Israels aus von Mizpa und jagten die Philister und schlugen sie bis unter Beht-Kar. 12 Da nahm Samuel einen Stein und setzte ihn zwischen Mizpa und Sen und hieß ihn Eben-Ezer und sprach: Bis hierher hat uns der HERR geholfen. 13 Also wurden die Philister gedämpft und kamen nicht mehr in die Grenze Israels; und die Hand des HERRN war wider die Philister, solange Samuel lebte.
14 Also wurden Israel die Städte wieder, die die Philister ihnen genommen hatten, von Ekron an bis gen Gath, samt ihrem Gebiet; die errettete Israel von der Hand der Philister. Und Israel hatte Frieden mit den Amoritern.

Samuels Richteramt

15 Samuel aber richtete Israel sein Leben lang
16 und zog jährlich umher zu Beth-El und Gilgal und Mizpa. Und wenn er Israel an allen diesen Orten gerichtet hatte, 17 kam er wieder gen Rama (denn da war sein Haus) und richtete Israel daselbst und baute dem HERRN daselbst einen Altar.

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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)