zurückEinzelansichtvor

1. Samuel - Kapitel 6

Die Bundeslade kommt zurück

1 Also war die Lade des HERRN sieben Monate im Lande der Philister. 2 Und die Philister riefen ihre Priester und Weissager und sprachen: Was sollen wir mit der Lade des HERRN machen? Lehrt uns, womit sollen wir sie an ihren Ort senden? 3 Sie sprachen: Wollt ihr die Lade des Gottes Israels senden, so sendet sie nicht leer, sondern sollt ihm vergelten ein Schuldopfer; so werdet ihr gesund werden und wird euch kund werden, warum seine Hand nicht von euch läßt. 4 Sie aber sprachen: Welches ist das Schuldopfer, das wir ihm geben sollen? Sie antworteten: Fünf goldene Beulen und fünf goldene Mäuse nach der Zahl der fünf Fürsten der Philister; denn es ist einerlei Plage gewesen über euch alle und über eure Fürsten. (Josua 13.3)
5 So müßt ihr nun machen Bilder eurer Beulen und eurer Mäuse, die euer Land verderbt haben, daß ihr dem Gott Israels die Ehre gebt; vielleicht wird seine Hand leichter werden über euch und über euren Gott und über euer Land. 6 Warum verstockt ihr euer Herz, wie die Ägypter und Pharao ihr Herz verstockten? Ist's nicht also: da er seine Macht an ihnen bewies, ließen sie sie fahren, daß sie hingingen? (2. Mose 8.11) (2. Mose 12.31) 7 So nehmet nun und machet einen neuen Wagen und zwei junge, säugende Kühe, auf die noch nie ein Joch gekommen ist, und spannt sie an den Wagen und laßt ihre Kälber hinter ihnen daheim bleiben. 8 Und nehmet die Lade des HERRN und legt sie auf den Wagen; und die goldenen Kleinode, die ihr ihm zum Schuldopfer gebet, tut in ein Kästlein neben ihre Seite. Und sendet sie hin und laßt sie gehen. 9 Und sehet zu: geht sie hin auf dem Weg ihrer Grenze gen Beth-Semes, so hat er uns all das große Übel getan; wo nicht, so werden wir wissen, daß sein Hand uns nicht gerührt hat, sondern es ist uns ungefähr widerfahren. 10 Die Leute taten also und nahmen zwei junge, säugende Kühe und spannten sie an den Wagen und behielten ihre Kälber daheim
11 und legten die Lade des HERR auf den Wagen und das Kästlein mit den goldenen Mäusen und mit den Bildern ihrer Beulen. 12 Und die Kühe gingen geradewegs auf Beth-Semes zu auf einer Straße und gingen und blökten und wichen nicht weder zur Rechten noch zur Linken; und die Fürsten der Philister gingen ihnen nach bis an die Grenze von Beth-Semes. 13 Die Beth-Semiter aber schnitten eben in der Weizenernte im Grund, und hoben ihre Augen auf und sahen die Lade und freuten sich, sie zu sehen.
14 Der Wagen aber kam auf den Acker Josuas, des Beth-Semiters, und stand daselbst still. Und war ein großer Stein daselbst. Und sie spalteten das Holz vom Wagen und opferten die Kühe dem HERRN zum Brandopfer. 15 Die Leviten aber hoben die Lade des HERRN herab und das Kästlein, das obendran war, darin die goldenen Kleinode waren, und setzten sie auf den großen Stein. Aber die Leute zu Beth-Semes opferten dem HERRN desselben Tages Brandopfer und andere Opfer. 16 Da aber die fünf Fürsten der Philister zugesehen hatten, zogen sie wiederum gen Ekron desselben Tages. 17 Dies sind aber die goldenen Beulen, die die Philister dem HERRN zum Schuldopfer gaben: Sadod eine, Gaza eine, Askalon eine, Gath eine und Ekron eine;
18 und die goldenen Mäuse nach der Zahl aller Städte der Philister unter den fünf Fürsten, der gemauerten Städte und der Dörfer. Und Zeuge ist der große Stein, darauf sie die Lade des HERRN ließen, bis auf diesen Tag auf dem Acker Josuas, des Beth-Semiters.

Die Lade kommt nach Kirjat-Jearim

19 Und etliche zu Beth-Semes wurden geschlagen, darum daß sie die Lade des HERRN angesehen hatten. Und er schlug des Volks siebzig Mann (fünfzigtausendund siebzig). Da trug das Volk Leid, daß der HERR so eine große Schlacht im Volk getan hatte. (4. Mose 4.20) (2. Samuel 6.6-7)
20 Und die Leute zu Beth-Semes sprachen: Wer kann stehen vor dem HERRN, solchem heiligen Gott? Und zu wem soll er von uns ziehen? 21 Und sie sandten Boten zu den Bürgern Kirjath-Jearims und ließen ihnen sagen: Die Philister haben uns die Lade des HERRN wiedergebracht; kommt herab und holt sie zu euch hinauf.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)