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1. Samuel - Kapitel 22

David wird Anführer einer Streifschar

1 David ging von dannen und entrann in die Höhle Adullam. Da das seine Brüder hörten und das ganze Haus seines Vaters, kamen sie zu ihm hinab dahin. (Psalm 57.1) 2 Und es versammelten sich zu ihm allerlei Männer, die in Not und Schulden und betrübten Herzens waren; und er war ihr Oberster, daß bei vierhundert Mann bei ihm waren. (Richter 11.3) 3 Und David ging von da gen Mizpe in der Moabiter Land und sprach zu der Moabiter König: Laß meinen Vater und meine Mutter bei euch aus und ein gehen, bis ich erfahre, was Gott mit mir tun wird.
4 Und er ließ sie vor dem König der Moabiter, daß sie bei ihm blieben, solange David sich barg an sicherem Orte. 5 Aber der Prophet Gad sprach zu David: Bleibe nicht verborgen, sondern gehe hin und komm ins Land Juda. Da ging David hin und kam in den Wald Hereth. (1. Samuel 23.14) (Psalm 63.1)

Saul nimmt Rache an den Priestern von Nob

6 Und es kam vor Saul, daß David und die Männer, die bei ihm waren, wären hervorgekommen. Und Saul saß zu Gibea unter dem Baum auf der Höhe und hatte seinen Spieß in der Hand, und alle seine Knechte standen neben ihm.
7 Da sprach Saul zu seinen Knechten, die neben ihm standen: Höret, ihr Benjaminiter! wird auch der Sohn Isais euch allen Äcker und Weinberge geben und euch alle über tausend und über hundert zu Obersten machen, 8 daß ihr euch alle verbunden habt wider mich und ist niemand, der es meinen Ohren offenbarte, weil auch mein Sohn einen Bund gemacht hat mit dem Sohn Isais? Ist niemand unter euch, den es kränke meinethalben und der es meinen Ohren offenbare? Denn mein Sohn hat meinen Knecht wider mich auferweckt, daß er mir nachstellt, wie es am Tage ist. (1. Samuel 18.3) 9 Da antwortete Doeg, der Edomiter, der neben den Knechten Sauls stand, und sprach: Ich sah den Sohn Isais, daß er gen Nobe kam zu Ahimelech, dem Sohn Ahitobs. (1. Samuel 22.22) (Psalm 52.2) 10 Der fragte den HERRN für ihn und gab ihm Speise und das Schwert Goliaths, des Philisters. (1. Samuel 21.7-10) 11 Da sandte der König hin und ließ rufen Ahimelech, den Priester, den Sohn Ahitobs, und seines Vaters ganzes Haus, die Priester, die zu Nobe waren. Und sie kamen alle zum König.
12 Und Saul sprach: Höre, du Sohn Ahitobs! Er sprach: Hier bin ich, mein Herr. 13 Und Saul sprach zu ihm: Warum habt ihr einen Bund wider mich gemacht, du und der Sohn Isais, daß du ihm Brot und Schwert gegeben und Gott für ihn gefragt hast, daß du ihn erweckest, daß er mir nachstelle, wie es am Tage ist? 14 Ahimelech antwortete dem König und sprach: Und wer ist unter allen deinen Knechten wie David, der getreu ist und des Königs Eidam und geht in deinem Gehorsam und ist herrlich gehalten in deinem Hause? (1. Samuel 18.22) (1. Samuel 18.27) 15 Habe ich denn heute erst angefangen Gott für ihn zu fragen? Das sei ferne von mir! Der König lege solches seinem Knecht nicht auf noch meines Vaters ganzem Hause; denn dein Knecht hat von allem diesem nichts gewußt, weder Kleines noch Großes. 16 Aber der König sprach: Ahimelech, du mußt des Todes sterben, du und deines Vater ganzes Haus.
17 Und der König sprach zu seinen Trabanten, die neben ihm standen: Wendet euch und tötet des HERRN Priester! denn ihre Hand ist auch mit David, und da sie wußten, daß er floh, haben sie mir's nicht eröffnet. Aber die Knechte des Königs wollten ihre Hände nicht an die Priester des HERRN legen, sie zu erschlagen. 18 Da sprach der König zu Doeg: Wende du dich und erschlage die Priester! Doeg, der Edomiter, wandte sich und erschlug die Priester, daß des Tages starben fünfundachtzig Männer, die leinene Leibröcke trugen. 19 Und die Stadt der Priester, Nobe, schlug er mit der Schärfe des Schwerts, Mann und Weib, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Esel und Schafe. (1. Samuel 21.2) 20 Es entrann aber ein Sohn Ahimelechs, des Sohnes Ahitobs, der hieß Abjathar, und floh David nach
21 und verkündigte ihm, daß Saul die Priester des HERRN erwürgt hätte. 22 David aber sprach zu Abjathar: Ich wußte es wohl an dem Tage, da der Edomiter Doeg da war, daß er's würde Saul ansagen. Ich bin schuldig an allen Seelen in deines Vaters Hause. (1. Samuel 22.9) 23 Bleibe bei mir und fürchte dich nicht; wer nach meinem Leben steht, der soll auch nach deinem Leben stehen, und sollst mit mir bewahrt werden.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.