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1. Samuel - Kapitel 21

David bei den Priestern von Nob

1 Und Jonathan machte sich auf und kam in die Stadt. 2 David aber kam gen Nobe zum Priester Ahimelech. Und Ahimelech entsetzte sich, da er David entgegenging, und sprach zu ihm: Warum kommst du allein und ist kein Mann mit dir?
3 David sprach zu Ahimelech, dem Priester: Der König hat mir eine Sache befohlen und sprach zu mir: Laß niemand wissen, warum ich dich gesandt habe und was ich dir befohlen habe. Denn ich habe auch meine Leute an den und den Ort beschieden. 4 Hast du nun etwas unter deiner Hand, ein Brot oder fünf, die gib mir in meine Hand, oder was du findest. 5 Der Priester antwortete David und sprach: Ich habe kein gemeines Brot unter meiner Hand, sondern heiliges Brot; wenn sich nur die Leute von Weibern enthalten hätten! (2. Mose 19.15) (3. Mose 22.3-7) (3. Mose 24.5-9)
6 David antwortete dem Priester und sprach zu ihm: Es sind die Weiber drei Tage uns versperrt gewesen, da ich auszog, und der Leute Zeug war heilig; ist aber dieser Weg unheilig, so wird er heute geheiligt werden an dem Zeuge. 7 Da gab ihm der Priester von dem heiligen Brot, weil kein anderes da war denn die Schaubrote, die man vor dem HERRN abhob, daß man anderes frisches Brot auflegte des Tages, da man sie wegnahm. (Matthäus 12.3) 8 Es war aber des Tages ein Mann drinnen versperrt vor dem HERRN aus den Knechten Sauls, mit Namen Doeg, ein Edomiter, der mächtigste unter den Hirten Sauls. (1. Samuel 22.9) (1. Samuel 22.18)
9 Und David sprach zu Ahimelech: Ist nicht hier unter deiner Hand ein Spieß oder Schwert? Ich habe mein Schwert und meine Waffen nicht mit mir genommen; denn die Sache des Königs war eilend. 10 Der Priester sprach: Das Schwert des Philisters Goliath, den du schlugst im Eichgrunde, das ist hier, gewickelt in einen Mantel hinter dem Leibrock. Willst du das, so nimm's hin; denn es ist hier kein anderes als das. David sprach: Es ist seinesgleichen nicht; gib mir's! (1. Samuel 17.50-51)

David flieht zum König Achisch von Gat

11 Und David machte sich auf und floh vor Saul und kam zu Achis, dem König zu Gath. (Psalm 56.1)
12 Aber die Knechte des Achis sprachen zu ihm: Das ist der David, des Landes König, von dem sie sangen im Reigen und sprachen: Saul schlug tausend, David aber zehntausend. (1. Samuel 18.7) (1. Samuel 29.5) 13 Und David nahm die Rede zu Herzen und fürchtete sich sehr vor Achis, dem König zu Gath,
14 und verstellte seine Gebärde vor ihnen und tobte unter ihren Händen und stieß sich an die Tür am Tor, und sein Geifer floß ihm in den Bart. (Psalm 34.1) 15 Da sprach Achis zu seinen Knechten: Siehe, ihr seht, daß der Mann unsinnig ist; warum habt ihr ihn zu mir gebracht? 16 Habe ich der Unsinnigen zu wenig, daß ihr diesen herbrächtet, daß er neben mir rasete? Sollte der in mein Haus kommen?

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.