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1. Samuel - Kapitel 19

Jonatan rettet David vor Sauls Nachstellungen

1 Saul aber redete mit seinem Sohn Jonathan und mit allen seinen Knechten, daß sie David sollten töten. Aber Jonathan, Sauls Sohn, hatte David sehr lieb (1. Samuel 18.3) 2 und verkündigte es ihm und sprach: Mein Vater Saul trachtet darnach, daß er dich töte. Nun, so bewahre dich morgen und bleib verborgen und verstecke dich. 3 Ich will aber herausgehen und neben meinem Vater stehen auf dem Felde, da du bist, und von dir mit meinem Vater reden; und was ich sehe, will ich dir kundtun. 4 Und Jonathan redete das Beste von David mit seinem Vater Saul und sprach zu ihm: Es versündige sich der König nicht an seinem Knecht David; denn er hat keine Sünde wider dich getan, und sein Tun ist dir sehr nütze,
5 und er hat sein Leben in seine Hand gesetzt und schlug den Philister, und der HERR tat ein großes Heil dem ganzen Israel. Das hast du gesehen und dich des gefreut. Warum willst du dich denn an unschuldigem Blut versündigen, daß du David ohne Ursache tötest? (1. Samuel 17.50) 6 Da gehorchte Saul der Stimme Jonathans und schwur: So wahr der HERR lebt, er soll nicht sterben! 7 Da rief Jonathan David und sagte ihm alle diese Worte und brachte ihn zu Saul, daß er zu ihm war wie zuvor.

Michal rettet David

8 Es erhob sich aber wieder ein Streit, und David zog aus und stritt wider die Philister und tat eine große Schlacht, daß sie vor ihm flohen.
9 Aber der böse Geist vom HERRN kam über Saul, und er saß in seinem Hause und hatte einen Spieß in seiner Hand; David aber spielte auf den Saiten mit der Hand. (1. Samuel 18.10-11) 10 Und Saul trachtete, David mit dem Spieß an die Wand zu spießen. Er aber riß sich von Saul, und der Spieß fuhr in die Wand. David aber floh und entrann dieselbe Nacht. 11 Saul sandte aber Boten zu Davids Haus, daß sie ihn verwahrten und töteten am Morgen. Das verkündigte dem David sein Weib Michal und sprach: Wirst du nicht diese Nacht deine Seele erretten, so mußt du morgen sterben. (Psalm 59.1) 12 Da ließ ihn Michal durchs Fenster hernieder, daß er hinging, entfloh und entrann. 13 Und Michal nahm ein Götzenbild und legte es ins Bett und legte ein Ziegenfell zu seinen Häupten und deckte es mit Kleidern zu. 14 Da sandte Saul Boten, daß sie David holten. Sie aber sprach: Er ist krank.
15 Saul aber sandte Boten, nach David zu sehen, und sprach: Bringt ihn herauf zu mir mit dem Bett, daß er getötet werde! 16 Da nun die Boten kamen, siehe, da lag das Bild im Bett und ein Ziegenfell zu seinen Häupten. 17 Da sprach Saul zu Michal: Warum hast du mich betrogen und meinen Feind gelassen, daß er entrönne? Michal sprach zu Saul: Er sprach zu mir: Laß mich gehen, oder ich töte dich!

David flieht zu Samuel

18 David aber entfloh und entrann und kam zu Samuel nach Rama und sagte ihm an alles, was ihm Saul getan hatte. Und er ging hin mit Samuel, und sie blieben zu Najoth.
19 Und es ward Saul angesagt: Siehe, David ist zu Najoth in Rama.
20 Da sandte Saul Boten, daß sie David holten; und sie sahen den Chor der Propheten weissagen, und Samuel war ihr Vorsteher. Da kam der Geist Gottes auf die Boten Sauls, daß auch sie weissagten. (1. Samuel 10.10-12)
21 Da das Saul ward angesagt, sandte er andere Boten; die weissagten auch. Da sandte er die dritten Boten; die weissagten auch. 22 Da ging er selbst auch gen Rama. Und da er kam zum großen Brunnen, der zu Seku ist, fragte er und sprach: Wo ist Samuel und David? Da ward ihm gesagt: Siehe, zu Najoth in Rama. 23 Und er ging dahin gen Najoth in Rama. Und der Geist Gottes kam auch auf ihn, und er ging einher und weissagte, bis er kam gen Najoth in Rama. 24 Und er zog auch seine Kleider aus und weissagte auch vor Samuel und fiel bloß nieder den ganzen Tag und die ganze Nacht. Daher spricht man: Ist Saul auch unter den Propheten?

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.