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1. Samuel - Kapitel 15

Saul wird verworfen

1 Samuel aber sprach zu Saul: Der HERR hat mich gesandt, daß ich dich zum König salbte über sein Volk Israel; so höre nun die Stimme der Worte des HERRN. (1. Samuel 10.1) 2 So spricht der HERR Zebaoth: Ich habe bedacht, was Amalek Israel tat und wie er ihm den Weg verlegte, da er aus Ägypten zog. (2. Mose 17.8) (5. Mose 25.17-19) 3 So zieh nun hin und schlage die Amalekiter und verbanne sie mit allem, was sie haben; schone ihrer nicht sondern töte Mann und Weib, Kinder und Säuglinge, Ochsen und Schafe, Kamele und Esel! (4. Mose 21.2) 4 Saul ließ solches vor das Volk kommen; und er zählte sie zu Telaim: zweihunderttausend Mann Fußvolk und zehntausend Mann aus Juda.
5 Und da Saul kam zu der Amalekiter Stadt, machte er einen Hinterhalt am Bach 6 und ließ den Kenitern sagen: Geht hin, weicht und zieht herab von den Amalekiter, daß ich euch nicht mit ihnen aufräume; denn ihr tatet Barmherzigkeit an allen Kindern Israel, da sie aus Ägypten zogen. Also machten sich die Keniter von den Amalekitern. (Richter 1.16) 7 Da schlug Saul die Amalekiter von Hevila an bis gen Sur, das vor Ägypten liegt,
8 und griff Agag, der Amalekiter König, lebendig, und alles Volk verbannte er mit des Schwertes Schärfe. 9 Aber Saul und das Volk verschonten den Agag, und was gute Schafe und Rinder und gemästet war, und die Lämmer und alles, was gut war, und wollten's nicht verbannen; was aber schnöde und untüchtig war, das verbannten sie.

Sauls Verwerfung

10 Da geschah des HERRN Wort zu Samuel und sprach:
11 Es reut mich, daß ich Saul zum König gemacht habe; denn er hat sich hinter mir abgewandt und meine Worte nicht erfüllt. Darob ward Samuel zornig und schrie zu dem HERRN die ganze Nacht. 12 Und Samuel machte sich früh auf, daß er Saul am Morgen begegnete. Und ihm ward angesagt, daß Saul gen Karmel gekommen wäre und hätte sich ein Siegeszeichen aufgerichtet und wäre umhergezogen und gen Gilgal hinabgekommen. 13 Als nun Samuel zu Saul kam, sprach Saul zu ihm: Gesegnet seist du dem HERRN! Ich habe des HERRN Wort erfüllt.
14 Samuel antwortete: Was ist denn das für ein Blöken der Schafe in meinen Ohren und ein Brüllen der Rinder, die ich höre? 15 Saul sprach: Von den Amalekitern haben sie sie gebracht; denn das Volk verschonte die besten Schafe und Rinder um des Opfers willen des HERRN, deines Gottes; das andere haben wir verbannt. 16 Samuel aber antwortete Saul: Laß dir sagen, was der HERR mit mir geredet hat diese Nacht. Er sprach: Sage an! 17 Samuel sprach: Ist's nicht also? Da du klein warst vor deinen Augen, wurdest du das Haupt unter den Stämmen Israels, und der HERR salbte dich zum König über Israel? (1. Samuel 9.21) 18 Und der HERR sandte dich auf den Weg und sprach: Zieh hin und verbanne die Sünder, die Amalekiter, und streite wider sie, bis du sie vertilgst! 19 Warum hast du nicht gehorcht der Stimme des HERRN, sondern hast dich zum Raub gewandt und übel gehandelt vor den Augen des HERRN? 20 Saul antwortete Samuel: Habe ich doch der Stimme des HERRN gehorcht und bin hingezogen des Wegs, den mich der HERR sandte, und habe Agag, der Amalekiter König, gebracht und die Amalekiter verbannt;
21 Aber das Volk hat vom Raub genommen, Schafe und Rinder, das Beste unter dem Verbannten, dem HERRN deinem Gott, zu opfern in Gilgal. 22 Samuel aber sprach: Meinst du, daß der HERR Lust habe am Opfer und Brandopfer gleich wie am Gehorsam gegen die Stimme des HERRN? Siehe, Gehorsam ist besser denn Opfer, und Aufmerken besser denn das Fett von Widdern; (Jesaja 1.11) (Hosea 6.6) (Matthäus 9.13) (Matthäus 12.7) 23 denn Ungehorsam ist eine Zaubereisünde, und Widerstreben ist Abgötterei und Götzendienst. Weil du nun des HERRN Wort verworfen hast, hat er dich auch verworfen, daß du nicht König seist. (1. Samuel 16.1) 24 Da sprach Saul zu Samuel: Ich habe gesündigt, daß ich des HERRN Befehl und deine Worte übertreten habe; denn ich fürchtete das Volk und gehorchte ihrer Stimme.
25 Und nun vergib mir die Sünden und kehre mit mir um, daß ich den HERRN anbete. 26 Samuel sprach zu Saul: Ich will nicht mit dir umkehren; denn du hast des HERRN Wort verworfen, und der HERR hat dich auch verworfen, daß du nicht König seist über Israel. 27 Und als Samuel sich umwandte, daß er wegginge, ergriff er ihn bei einem Zipfel seines Rocks, und er zerriß.
28 Da sprach Samuel zu ihm: Der HERR hat das Königreich Israel heute von dir gerissen und deinem Nächsten gegeben, der besser ist denn du. (1. Samuel 28.17) 29 Auch lügt der Held in Israel nicht, und es gereut ihn nicht; denn er ist nicht ein Mensch, daß ihn etwas gereuen sollte. (4. Mose 23.19) 30 Er aber sprach: Ich habe gesündigt; aber ehre mich doch jetzt vor den Ältesten meines Volks und vor Israel und kehre mit mir um, daß ich den HERRN, deinen Gott, anbete. 31 Also kehrte Samuel um und folgte Saul nach, daß Saul den HERRN anbetete. 32 Samuel aber sprach: Laßt her zu mir bringen Agag, der Amalekiter König. Und Agag ging zu ihm getrost und sprach: Also muß man des Todes Bitterkeit vertreiben.
33 Samuel sprach: Wie dein Schwert Weiber ihrer Kinder beraubt hat, also soll auch deine Mutter der Kinder beraubt sein unter den Weibern. Also hieb Samuel den Agag zu Stücken vor dem HERRN in Gilgal. 34 Und Samuel ging hin gen Rama; Saul aber zog hinauf zu seinem Hause zu Gibea Sauls.
35 Und Samuel sah Saul fürder nicht mehr bis an den Tag seines Todes. Aber doch trug Samuel Leid um Saul, daß es den HERRN gereut hatte, daß er Saul zum König über Israel gemacht hatte.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.