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1. Samuel - Kapitel 12

Samuel legt sein Richteramt nieder

1 Da sprach Samuel zum ganzen Israel: Siehe, ich habe eurer Stimme gehorcht in allem, was ihr mir gesagt habt, und habe einen König über euch gemacht. (1. Samuel 8.7) (1. Samuel 8.22) (1. Samuel 11.15) 2 Und nun siehe, da zieht euer König vor euch her. Ich aber bin alt und grau geworden, und meine Söhne sind bei euch, und ich bin vor euch hergegangen von meiner Jugend auf bis auf diesen Tag. 3 Siehe, hier bin ich; antwortet wider mich vor dem HERRN und seinem Gesalbten, ob ich jemandes Ochsen oder Esel genommen habe? ob ich jemand habe Gewalt oder Unrecht getan? ob ich von jemandes Hand ein Geschenk genommen habe und mir die Augen blenden lassen? so will ich's euch wiedergeben. (4. Mose 16.15) 4 Sie sprachen: Du hast uns keine Gewalt noch Unrecht getan und von niemandes Hand etwas genommen. 5 Er sprach zu ihnen: Der HERR sei Zeuge wider euch und sein Gesalbter heutigestages, daß ihr nichts in meiner Hand gefunden habt. Sie sprachen: Ja, Zeugen sollen sie sein. 6 Und Samuel sprach zum Volk: Ja, der HERR, der Mose und Aaron gemacht hat und eure Väter aus Ägyptenland geführt hat.
7 So tretet nun her, daß ich mit euch rechte vor dem HERRN über alle Wohltat des HERRN, die er an euch und euren Vätern getan hat. 8 Als Jakob nach Ägypten gekommen war, schrieen eure Väter zu dem HERRN, und er sandte Mose und Aaron, daß sie eure Väter aus Ägypten führten und sie an diesem Ort wohnen ließen. (2. Mose 3.7) 9 Aber da sie des HERRN, ihres Gottes, vergaßen, verkaufte er sie unter die Gewalt Siseras, des Feldhauptmanns zu Hazor, und unter die Gewalt der Philister und unter die Gewalt des Königs der Moabiter, die stritten wider sie. (Richter 3.12) (Richter 4.2) (Richter 10.7) (Richter 13.1) 10 Und sie schrieen zum HERRN und sprachen: Wir haben gesündigt, daß wir den HERRN verlassen und den Baalim und den Astharoth gedient haben; nun aber errette uns von der Hand unserer Feinde, so wollen wir dir dienen. 11 Da sandte der HERR Jerubbaal, Bedan, Jephthah und Samuel und errettete euch von eurer Feinde Händen umher und ließ euch sicher wohnen. (Richter 6.14) (Richter 11.29) (1. Samuel 7.3) 12 Da ihr aber saht, das Nahas, der König der Kinder Ammon, wider euch kam, spracht ihr zu mir: Mitnichten, sondern ein König soll über uns herrschen; so doch der HERR, euer Gott, euer König war. (1. Samuel 8.19)
13 Nun, da habt ihr euren König, den ihr erwählt und erbeten habt; denn siehe, der HERR hat einen König über euch gesetzt. 14 Werdet ihr nun den HERRN fürchten und ihm dienen und seiner Stimme gehorchen und dem Munde des HERRN nicht ungehorsam sein, so werdet ihr und euer König, der über euch herrscht, dem HERRN, eurem Gott, folgen. 15 Werdet ihr aber des HERRN Stimme nicht gehorchen, sondern seinem Munde ungehorsam sein, so wird die Hand des HERRN wider euch sein wie wider eure Väter. 16 Tretet auch nun her und seht das große Ding, das der HERR vor euren Augen tun wird.
17 Ist nicht jetzt die Weizenernte? Ich will aber den HERRN anrufen, daß er soll donnern und regnen lassen, daß ihr innewerdet und sehen sollt das große Übel, das ihr vor des HERRN Augen getan habt, daß ihr euch einen König erbeten habt. 18 Und da Samuel den HERRN anrief, ließ der HERR donnern und regnen desselben Tages. Da fürchtete das ganze Volk sehr den HERRN und Samuel 19 und sprachen alle zu Samuel: Bitte für deine Knechte den HERRN, deinen Gott, daß wir nicht sterben; denn über alle unsre Sünden haben wir auch das Übel getan, daß wir uns einen König erbeten haben. 20 Samuel aber sprach zum Volk: Fürchtet euch nicht! Ihr habt zwar das Übel alles getan; doch weicht nicht hinter dem HERRN ab, sondern dient dem HERRN von ganzem Herzen
21 und folgt nicht dem Eitlen nach; denn es nützt nicht und kann nicht erretten, weil es ein eitel Ding ist. (5. Mose 32.37-38) 22 Aber der HERR verläßt sein Volk nicht um seines großen Namens willen; denn es hat dem HERRN gefallen, euch ihm selbst zum Volk zu machen. (2. Mose 19.6) 23 Es sei aber auch ferne von mir, mich also an dem HERRN zu versündigen, daß ich sollte ablassen für euch zu beten und euch zu lehren den guten und richtigen Weg. (1. Samuel 7.8) 24 Fürchtet nur den HERRN und dient ihm treulich von ganzem Herzen; denn ihr habt gesehen wie große Dinge er an euch tut. (2. Könige 17.39) 25 Werdet ihr aber übel handeln, so werdet ihr und euer König verloren sein.

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)