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1. Samuel - Kapitel 11

Sauls Sieg über die Ammoniter

1 Es zog aber herauf Nahas, der Ammoniter, und belagerte Jabes in Gilead. Und alle Männer zu Jabes sprachen zu Nahas: Mache einen Bund mit uns, so wollen wir dir dienen. (1. Samuel 31.11) 2 Aber Nahas, der Ammoniter, antwortete ihnen: Darin will ich einen Bund mit euch machen, daß ich euch das rechte Auge aussteche und bringe damit Schmach über ganz Israel. (Jeremia 39.7) 3 Da sprachen zu ihm die Ältesten zu Jabes: Gib uns sieben Tage, daß wir Boten senden in alles Gebiet Israels; ist dann niemand, der uns rette, so wollen wir zu dir hinausgehen. 4 Da kamen die Boten gen Gibea Sauls und redeten solches vor den Ohren des Volks. Da hob alles Volk seine Stimme auf und weinte.
5 Und siehe, da kam Saul vom Felde hinter den Rindern her und sprach: Was ist dem Volk, daß es weint? Da erzählten sie ihm die Sache der Männer von Jabes. 6 Da geriet der Geist Gottes über ihn, als er solche Worte hörte, und sein Zorn ergrimmte sehr, (Richter 14.6) 7 und er nahm ein paar Ochsen und zerstückte sie und sandte in alles Gebiet Israels durch die Boten und ließ sagen: Wer nicht auszieht, Saul und Samuel nach, des Rinder soll man also tun. Da fiel die Furcht des HERRN auf das Volk, daß sie auszogen wie ein Mann. (Richter 19.29) 8 Und er musterte sie zu Besek; und der Kinder Israel waren dreihundert mal tausend Mann und der Kinder Juda dreißigtausend. 9 Und sie sagten den Boten, die gekommen waren: Also sagt den Männern zu Jabes in Gilead: Morgen soll euch Hilfe geschehen, wenn die Sonne beginnt heiß zu scheinen. Da die Boten kamen und verkündigten das den Männern zu Jabes, wurden sie froh.
10 Und die Männer von Jabes sprachen: Morgen wollen wir zu euch hinausgehen, daß ihr uns tut alles, was euch gefällt. 11 Und des andern Morgens stellte Saul das Volk in drei Haufen, und sie kamen ins Lager um die Morgenwache und schlugen die Ammoniter, bis der Tag heiß ward; welche aber übrigblieben, wurden also zerstreut, daß ihrer nicht zwei beieinander blieben. 12 Da sprach das Volk zu Samuel: Wer sind die, die da sagten: Sollte Saul über uns herrschen? Gebt sie her, die Männer, daß wir sie töten. (1. Samuel 10.27)
13 Saul aber sprach: Es soll auf diesen Tag niemand sterben; denn der HERR hat heute sein Heil gegeben in Israel. (1. Samuel 14.45) 14 Samuel sprach zum Volk: Kommt, laßt uns gen Gilgal gehen und das Königreich daselbst erneuen. (1. Samuel 10.8)
15 Da ging alles Volk gen Gilgal und machten daselbst Saul zum König vor dem HERRN zu Gilgal und opferten Dankopfer vor dem HERRN. Und Saul samt allen Männern Israels freuten sich daselbst gar sehr.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.