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1. Mose - Kapitel 50

Jakobs Bestattung

1 Da fiel Joseph auf seines Vaters Angesicht und weinte über ihn und küßte ihn. (1. Mose 46.4) 2 Und Joseph befahl seinen Knechten, den Ärzten, das sie seinen Vater salbten. Und die Ärzte salbten Israel, 3 bis daß vierzig Tage um waren; denn so lange währen die Salbetage. Und die Ägypter beweinten ihn siebzig Tage. 4 Da nun die Leidtage aus waren, redete Joseph mit Pharaos Gesinde und sprach: Habe ich Gnade vor euch gefunden, so redet mit Pharao und sprecht:
5 Mein Vater hat einen Eid von mir genommen und gesagt: Siehe, ich sterbe; begrabe mich in meinem Grabe, das ich mir im Lande Kanaan gegraben habe. So will ich nun hinaufziehen und meinen Vater begraben und wiederkommen. (1. Mose 47.29-30) 6 Pharao sprach: Zieh hinauf und begrabe deinen Vater, wie du ihm geschworen hast. 7 Also zog Joseph hinauf, seinen Vater zu begraben. Und es zogen mit ihm alle Knechte Pharaos, die Ältesten seines Hauses und alle Ältesten des Landes Ägypten,
8 dazu das ganze Gesinde Josephs und seine Brüder und das Gesinde seines Vaters. Allein ihre Kinder, Schafe und Ochsen ließen sie im Lande Gosen. 9 Und es zogen mit ihm hinauf Wagen und Reisige, und war ein sehr großes Heer. 10 Da sie nun an die Tenne Atad kamen, die jenseit des Jordans liegt, da hielten sie eine gar große und bittere Klage; und er trug über seinen Vater Leid sieben Tage.
11 Und da die Leute im Lande, die Kanaaniter, die Klage bei der Tenne Atad sahen, sprachen sie: Die Ägypter halten da große Klage. Daher heißt man den Ort: Der Ägypter Klage, welcher liegt jenseit des Jordans. 12 Und seine Kinder taten, wie er ihnen befohlen hatte, (1. Mose 49.29)
13 und führten ihn ins Land Kanaan und begruben ihn in der zwiefachen Höhle des Ackers, die Abraham erkauft hatte mit dem Acker zum Erbbegräbnis von Ephron, dem Hethiter, gegenüber Mamre. (1. Mose 23.16) 14 Als sie ihn nun begraben hatten, zog Joseph wieder nach Ägypten mit seinen Brüdern und mit allen, die mit ihm hinaufgezogen waren, seinen Vater zu begraben.

Josefs Edelmut und sein Tod

15 Die Brüder aber Josephs fürchteten sich, da ihr Vater gestorben war, und sprachen: Joseph möchte uns Gram sein und vergelten alle Bosheit, die wir an ihm getan haben.
16 Darum ließen sie ihm sagen: Dein Vater befahl vor seinem Tod und sprach: 17 Also sollt ihr Joseph sagen: Vergib doch deinen Brüdern die Missetat und ihre Sünde, daß sie so übel an dir getan haben. So vergib doch nun diese Missetat uns, den Dienern des Gottes deines Vaters. Aber Joseph weinte, da sie solches mit ihm redeten. 18 Und seine Brüder gingen hin und fielen vor ihm nieder und sprachen: Siehe, wir sind deine Knechte.
19 Joseph sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht, denn ich bin unter Gott. 20 Ihr gedachtet's böse mit mir zu machen; aber Gott gedachte es gut zu machen, daß er täte, wie es jetzt am Tage ist, zu erhalten viel Volks. (1. Mose 45.5) (Jesaja 28.29) 21 So fürchtet euch nun nicht; ich will euch versorgen und eure Kinder. Und er tröstete sie und redete freundlich mit ihnen. 22 Also wohnte Joseph in Ägypten mit seines Vaters Hause und lebte hundertundzehn Jahre
23 und sah Ephraims Kinder bis ins dritte Glied. Auch wurden dem Machir, Manasses Sohn, Kinder geboren auf den Schoß Josephs. (1. Mose 30.3)

Josephs Tod

24 Und Joseph sprach zu seinen Brüdern: Ich sterbe, und Gott wird euch heimsuchen und aus diesem Lande führen in das Land, das er Abraham, Isaak und Jakob geschworen hat. (Hebräer 11.22)
25 Darum nahm er einen Eid von den Kindern Israel und sprach: Wenn euch Gott heimsuchen wird, so führet meine Gebeine von dannen. (2. Mose 13.19) (Josua 24.32) 26 Also starb Joseph, da er war hundertundzehn Jahre alt. Und sie salbten ihn und legten ihn in eine Lade in Ägypten.

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5. Mose - Kapitel 21

Totschlag durch unbekannten Täter

1 Wenn in dem Lande, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Felde liegend gefunden wird, ohne daß es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind. 3 Und es geschehe: Die Stadt, welche dem Erschlagenen am nächsten ist - die Ältesten jener Stadt sollen eine Färse nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joche gezogen hat; 4 und die Ältesten jener Stadt sollen die Färse zu einem immer fließenden Bache hinabführen, in welchem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Färse daselbst im Bache das Genick brechen. 5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen. (5. Mose 17.8-9) 6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Färse waschen, welcher das Genick im Bache gebrochen worden ist, (Matthäus 27.24) 7 und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen; 8 vergib, Jehova, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden. 9 Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen Jehovas. (4. Mose 35.33)

Anweisung zur Behandlung weiblicher Gefangener

10 Wenn du wider deine Feinde zum Kriege ausziehst, und Jehova, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du ihre Gefangenen wegführst, 11 und du siehst unter den Gefangenen ein Weib, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zum Weibe, 12 so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei. 14 Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsche entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, darum daß du sie geschwächt hast.

Anweisungen zum Erstgeburtsrecht und über die Bestrafung ungehorsamer Söhne

15 Wenn ein Mann zwei Weiber hat, eine geliebte und eine gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der gehaßten: (1. Mose 29.30) 16 so soll es geschehen, an dem Tage, da er seine Söhne erben läßt was sein ist: er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohne der gehaßten, dem Erstgeborenen; 17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehaßten, soll er anerkennen, daß er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1. Mose 49.3) 18 Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, welcher der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht: 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tore seines Ortes hinausführen, 20 und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer! 21 Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, daß er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (5. Mose 13.11-12)

Anweisung zur Behandlung Hingerichteter

22 Und wenn an einem Manne eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holze bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (Josua 8.29) (Josua 10.27) (Galater 3.13)