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1. Mose - Kapitel 5

Geschlechtsregister von Adam bis Noah

1 Dies ist das Buch von des Menschen Geschlecht. Da Gott den Menschen schuf, machte er ihn nach dem Bilde Gottes;? (1. Mose 1.27) (Lukas 3.38) 2 und schuf sie einen Mann und ein Weib und segnete sie und hieß ihren Namen Mensch zur Zeit, da sie geschaffen wurden. 3 Und Adam war hundertunddreißig Jahre alt und zeugte einen Sohn, der seinem Bild ähnlich war und hieß ihn Seth (Psalm 51.7) (1. Korinther 15.49)
4 und lebte darnach achthundert Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 5 daß sein ganzes Alter ward neunhundertunddreißig Jahre, und starb. 6 Seth war hundertundfünf Jahre alt und zeugte Enos
7 und lebte darnach achthundertundsieben Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 8 daß sein ganzes Alter ward neunhundertundzwölf Jahre, und starb. 9 Enos war neunzig Jahre alt und zeugte Kenan
10 und lebte darnach achthundertundfünfzehn Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 11 daß sein ganzes Alter ward neunhundertundfünf Jahre, und starb. 12 Kenan war siebzig Jahre alt und zeugte Mahalaleel
13 und lebte darnach achthundertundvierzig Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 14 daß sein ganzes Alter ward neunhundertundzehn Jahre, und starb. 15 Mahalaleel war fünfundsechzig Jahre und zeugte Jared
16 und lebte darnach achthundertunddreißig Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 17 daß sein ganzes Alter ward achthundert und fünfundneunzig Jahre, und starb. 18 Jared war hundertzweiundsechzig Jahre alt und zeugte Henoch
19 und er lebte darnach achthundert Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 20 daß sein ganzes Alter ward neunhundert und zweiundsechzig Jahre, und starb. 21 Henoch war fünfundsechzig Jahre alt und zeugte Methusalah.
22 Und nachdem er Methusalah gezeugt hatte, blieb er in einem göttlichen Leben dreihundert Jahre und zeugte Söhne und Töchter; (1. Mose 6.9) (Judas 1.14) 23 daß sein ganzes Alter ward dreihundertfünfundsechzig Jahre. 24 Und dieweil er ein göttliches Leben führte, nahm ihn Gott hinweg, und er ward nicht mehr gesehen. (2. Könige 2.11) (Jesaja 57.1-2) (Hebräer 11.5) 25 Methusalah war hundertsiebenundachtzig Jahre alt und zeugte Lamech
26 und lebte darnach siebenhundert und zweiundachtzig Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 27 daß sein ganzes Alter ward neunhundert und neunundsechzig Jahre, und starb. 28 Lamech war hundertzweiundachtzig Jahre alt und zeugte einen Sohn
29 und hieß ihn Noah und sprach: Der wird uns trösten in unsrer Mühe und Arbeit auf der Erde, die der HERR verflucht hat. (1. Mose 3.17-19) 30 Darnach lebte er fünfhundert und fünfundneunzig Jahre und zeugte Söhne und Töchter; 31 daß sein ganzes Alter ward siebenhundert siebenundsiebzig Jahre, und starb. 32 Noah war fünfhundert Jahre alt und zeugte Sem, Ham und Japheth.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.