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1. Mose - Kapitel 49

Jakobs Segen über seine Söhne

1 Und Jakob berief seine Söhne und sprach: Versammelt euch, daß ich euch verkündige, was euch begegnen wird in künftigen Zeiten. 2 Kommt zuhauf und höret zu, ihr Kinder Jakobs, und höret euren Vater Israel. 3 Ruben, mein erster Sohn bist du, meine Kraft, und der Erstling meiner Stärke, der Oberste in der Würde und der Oberste in der Macht. (1. Mose 29.32) (5. Mose 21.17)
4 Er fuhr leichtfertig dahin wie Wasser. Du sollst nicht der Oberste sein; denn du bist auf deines Vaters Lager gestiegen, daselbst hast du mein Bett entweiht mit dem Aufsteigen. (1. Mose 35.22) 5 Die Brüder Simeon und Levi, ihre Schwerter sind mörderische Waffen.
6 Meine Seele komme nicht in ihren Rat, und meine Ehre sei nicht in ihrer Versammlung; denn in ihrem Zorn haben sie den Mann erwürgt, und in ihrem Mutwillen haben sie den Ochsen verlähmt. (1. Mose 34.25) (Psalm 16.9) (Psalm 30.13) 7 Verflucht sei ihr Zorn, daß er so heftig ist und ihr Grimm, daß er so störrig ist. Ich will sie zerteilen in Jakob und zerstreuen in Israel. (Josua 19.1) (Josua 21.1) 8 Juda, du bist's; dich werden deine Brüder loben. Deine Hand wird deinen Feinden auf dem Halse sein; vor dir werden deines Vaters Kinder sich neigen. (4. Mose 10.14) (Richter 1.1-2)
9 Juda ist ein junger Löwe. Du bist hoch gekommen, mein Sohn, durch große Siege. Er ist niedergekniet und hat sich gelagert wie ein Löwe und wie eine Löwin; wer will sich wider ihn auflehnen? (4. Mose 23.24) (Offenbarung 5.5) 10 Es wird das Zepter von Juda nicht entwendet werden noch der Stab des Herrschers von seinen Füßen, bis daß der Held komme; und demselben werden die Völker anhangen. (4. Mose 24.17) (1. Chronik 5.2) (Hebräer 7.14) 11 Er wird sein Füllen an den Weinstock binden und seiner Eselin Sohn an die edle Rebe. Er wird sein Kleid in Wein waschen und seinen Mantel im Weinbeerblut. (Joel 4.18) 12 Seine Augen sind trübe vom Wein und seine Zähne weiß von Milch. 13 Sebulon wird an der Anfurt des Meeres wohnen und an der Anfurt der Schiffe und reichen an Sidon. (Josua 19.10)
14 Isaschar wird ein knochiger Esel sein und sich lagern zwischen den Hürden.
15 Und er sah die Ruhe, daß sie gut ist, und das Land, daß es lustig ist; da hat er seine Schultern geneigt, zu tragen, und ist ein zinsbarer Knecht geworden. 16 Dan wird Richter sein in seinem Volk wie ein ander Geschlecht in Israel. (Richter 13.25)
17 Dan wird eine Schlange werden auf dem Wege und eine Otter auf dem Steige und das Pferd in die Ferse beißen, daß sein Reiter zurückfalle. 18 HERR, ich warte auf dein Heil! (Psalm 119.166) (Habakuk 2.3) 19 Gad wird gedrängt werden von Kriegshaufen, er aber drängt sie auf der Ferse.
20 Von Asser kommt sein fettes Brot, und er wird den Königen leckere Speise geben. (Josua 19.24)
21 Naphthali ist ein schneller Hirsch und gibt schöne Rede. (Richter 4.6-10)
22 Joseph wird wachsen, er wird wachsen wie ein Baum an der Quelle, daß die Zweige emporsteigen über die Mauer. (Hosea 13.15)
23 Und wiewohl ihn die Schützen erzürnen und wider ihn kriegen und ihn verfolgen, 24 so bleibt doch sein Bogen fest und die Arme seiner Hände stark durch die Hände des Mächtigen in Jakob, durch ihn, den Hirten und Stein Israels. 25 Von deines Vaters Gott ist dir geholfen, und von dem Allmächtigen bist du gesegnet mit Segen oben vom Himmel herab, mit Segen von der Tiefe, die unten liegt, mit Segen der Brüste und des Mutterleibes. 26 Die Segen deines Vaters gehen stärker denn die Segen meiner Voreltern, nach Wunsch der Hohen in der Welt, und sollen kommen auf das Haupt Josephs und auf den Scheitel des Geweihten unter seinen Brüdern. (1. Mose 45.8) 27 Benjamin ist ein reißender Wolf; des Morgens wird er Raub fressen, und des Abends wird er Beute austeilen. (Richter 20.25) (1. Samuel 9.1-2)
28 Das sind die zwölf Stämme Israels alle, und das ist's was ihr Vater mit ihnen geredet hat, da er sie segnete, einen jeglichen mit einem besonderen Segen.

Jakobs Tod

29 Und er gebot ihnen und sprach zu ihnen: Ich werde versammelt zu meinem Volk; begrabt mich zu meinen Vätern in der Höhle auf dem Acker Ephrons, des Hethiters, (1. Mose 23.16-20) (1. Mose 47.30)
30 in der zwiefachen Höhle, die gegenüber Mamre liegt, im Lande Kanaan, die Abraham kaufte samt dem Acker von Ephron, dem Hethiter, zum Erbbegräbnis. 31 Daselbst haben sie Abraham begraben und Sara, sein Weib. Daselbst haben sie auch Isaak begraben und Rebekka, sein Weib. Daselbst habe ich auch Lea begraben, (1. Mose 25.9) (1. Mose 35.29) 32 in dem Acker und der Höhle, die von den Kindern Heth gekauft ist. 33 Und da Jakob vollendet hatte die Gebote an seine Kinder, tat er seine Füße zusammen aufs Bett und verschied und ward versammelt zu seinem Volk.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)