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1. Mose - Kapitel 36

Geschlechtsregister Esaus

1 Das ist das Geschlecht Esaus, der da heißt Edom. (1. Mose 25.30) 2 Esau nahm Weiber von den Töchtern Kanaans: Ada, die Tochter Elons, des Hethiters, und Oholibama, die Tochter des Ana, die Enkelin des Zibeons, des Heviters, (1. Mose 26.34) 3 und Basmath, Ismaels Tochter, Nebajoths Schwester. (1. Mose 28.9) 4 Und Ada gebar dem Esau Eliphas, aber Basmath gebar Reguel. 5 Oholibama gebar Jehus, Jaelam und Korah. Das sind Esaus Kinder, die ihm geboren sind im Lande Kanaan. 6 Und Esau nahm seine Weiber, Söhne und Töchter und alle Seelen seines Hauses, seine Habe und alles Vieh mit allen Gütern, so er im Lande Kanaan erworben hatte, und zog in ein ander Land, hinweg von seinem Bruder Jakob.
7 Denn ihre Habe war zu groß, daß sie nicht konnten beieinander wohnen; und das Land darin sie Fremdlinge waren, vermochte sie nicht zu ertragen vor der Menge ihres Viehs. (1. Mose 13.6) 8 Also wohnte Esau auf dem Gebirge Seir. Und Esau ist der Edom. 9 Dies ist das Geschlecht Esaus, von dem die Edomiter herkommen, auf dem Gebirge Seir.
10 Und so heißen die Kinder Esaus: Eliphas, der Sohn Adas, Esaus Weibes; Reguel, der Sohn Basmaths, Esaus Weibes. 11 Des Eliphas Söhne aber waren diese: Theman, Omar, Zepho, Gaetham und Kenas. 12 Und Thimna war ein Kebsweib des Eliphas, Esaus Sohnes; die gebar ihm Amalek. Das sind die Kinder von Ada, Esaus Weib. 13 Die Kinder aber Reguels sind diese: Nahath, Serah, Samma, Missa. Das sind die Kinder von Basmath, Esaus Weib. 14 Die Kinder aber von Oholibama, Esaus Weib, der Tochter des Ana, der Enkelin Zibeons, sind diese, die sie dem Esau gebar: Jehus, Jaelam und Korah. 15 Das sind die Fürsten unter den Kindern Esaus. Die Kinder des Eliphas, des ersten Sohnes Esaus: der Fürst Theman, der Fürst Omar, der Fürst Zepho, der Fürst Kenas,
16 der Fürst Korah, der Fürst Gaetham, der Fürst Amalek. Das sind die Fürsten von Eliphas im Lande Edom und sind Kinder der Ada. 17 Und das sind die Kinder Reguels, Esaus Sohnes: der Fürst Nahath, der Fürst Serah, der Fürst Samma, der Fürst Missa. Das sind die Fürsten von Reguel im Lande der Edomiter und sind Kinder von der Basmath, Esaus Weib. 18 Das sind die Kinder Oholibamas, Esaus Weibes: der Fürst Jehus, der Fürst Jaelam, der Fürst Korah. Das sind die Fürsten von Oholibama, der Tochter des Ana, Esaus Weib. 19 Das sind die Kinder und ihre Fürsten. Er ist der Edom. 20 Die Kinder aber von Seir, dem Horiter, die im Lande wohnten, sind diese: Lotan, Sobal, Zibeon, Ana, Dison, Ezer und Disan. (1. Mose 14.6) (5. Mose 2.12)
21 Das sind die Fürsten der Horiter, Kinder des Seir, im Lande Edom. 22 Aber des Lotan Kinder waren diese: Hori, Heman; und Lotans Schwester hieß Thimna. 23 Die Kinder von Sobal waren diese: Alwan, Manahath, Ebal, Sepho und Onam. 24 Die Kinder von Zibeon waren diese: Aja und Ana. Das ist der Ana, der in der Wüste die warmen Quellen fand, da er seines Vaters Zibeon Esel hütete. 25 Die Kinder aber Anas waren: Dison und Oholibama, das ist die Tochter Anas. 26 Die Kinder Disons waren: Hemdan, Esban, Jethran und Cheran. 27 Die Kinder Ezers waren: Bilhan, Sawan und Akan. 28 Die Kinder Disans waren: Uz und Aran. 29 Dies sind die Fürsten der Horiter: der Fürst Lotan, der Fürst Sobal, der Fürst Zibeon, der Fürst Ana,
30 der Fürst Dison, der Fürst Ezer, der Fürst Disan. Das sind die Fürsten der Horiter, die regiert haben im Lande Seir.

Die früheren Könige der Edomiter

31 Die Könige aber, die im Lande Edom regiert haben, ehe denn die Kinder Israel Könige hatten, sind diese:
32 Bela war König in Edom, ein Sohn Beors, und seine Stadt hieß Dinhaba. 33 Und da Bela starb, ward König an seiner Statt Jobab, ein Sohn Serahs von Bozra. 34 Da Jobab starb, ward an seiner Statt König Husam aus der Themaniter Lande. 35 Da Husam starb, ward König an seiner Statt Hadad, ein Sohn Bedads, der die Midianiter schlug auf der Moabiter Felde; und seine Stadt hieß Awith. 36 Da Hadad starb, regierte Samla von Masrek. 37 Da Samla starb, ward Saul König, von Rehoboth am Strom. 38 Da Saul starb, ward an seiner Statt König Baal-Hanan, der Sohn Achbors. 39 Da Baal-Hanan, Achbors Sohn, starb, ward an seiner Statt König Hadar; und seine Stadt hieß Pagu, und sein Weib Mehetabeel, eine Tochter Matreds, die Mesahabs Tochter war.

Die Stammesfürsten der Edomiter

40 Also heißen die Fürsten von Esau in ihren Geschlechtern, Örtern und Namen: der Fürst Thimna, der Fürst Alwa, der Fürst Jetheth,
41 der Fürst Oholibama, der Fürst Ela, der Fürst Pinon, 42 der Fürst Kenas, der Fürst Theman, der Fürst Mibzar, 43 der Fürst Magdiel, der Fürst Iram. Das sind die Fürsten in Edom, wie sie gewohnt haben in ihrem Erblande. Das ist Esau, der Vater der Edomiter.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.