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1. Mose - Kapitel 31

Jakobs Flucht mit den Seinen

1 Und es kamen vor ihn die Reden der Kinder Labans, daß sie sprachen: Jakob hat alles Gut unsers Vaters an sich gebracht, und von unsers Vaters Gut hat er solchen Reichtum zuwege gebracht. (1. Mose 30.35) 2 Und Jakob sah an das Angesicht Labans; und siehe, es war nicht gegen ihn wie gestern und ehegestern. 3 Und der HERR sprach zu Jakob: Ziehe wieder in deiner Väter Land und zu deiner Freundschaft; ich will mit dir sein. (1. Mose 28.15)
4 Da sandte Jakob hin und ließ rufen Rahel und Lea aufs Feld zu seiner Herde 5 und sprach zu ihnen: Ich sehe eures Vaters Angesicht, daß es nicht gegen mich ist wie gestern und ehegestern; aber der Gott meines Vaters ist mit mir gewesen. (1. Mose 26.24) 6 Und ihr wißt, daß ich aus allen meinen Kräften eurem Vater gedient habe. 7 Und er hat mich getäuscht und nun zehnmal meinen Lohn verändert; aber Gott hat ihm nicht gestattet, daß er mir Schaden täte. 8 Wenn er sprach: Die Bunten sollen dein Lohn sein, so trug die ganze Herde Bunte. Wenn er aber sprach: Die Sprenkligen sollen dein Lohn sein, so trug die ganze Herde Sprenklinge. (1. Mose 30.32) (1. Mose 30.39) 9 Also hat Gott die Güter eures Vaters ihm entwandt und mir gegeben. 10 Denn wenn die Zeit des Laufs kam, hob ich meine Augen auf und sah im Traum, und siehe, die Böcke, die auf die Herde sprangen, waren sprenklig, gefleckt und bunt. 11 Und der Engel Gottes sprach zu mir im Traum: Jakob! Und ich antwortete: Hier bin ich. 12 Er aber sprach: Hebe deine Augen, und siehe, alle Böcke, die auf die Herde springen, sind sprenklig, gefleckt und bunt; denn ich habe alles gesehen, was dir Laban tut. 13 Ich bin der Gott zu Beth-El, da du den Stein gesalbt hast und mir daselbst ein Gelübde getan. Nun mache dich auf und zieh aus diesem Land und zieh wieder in das Land deiner Freundschaft. (1. Mose 28.18-22) 14 Da antworteten Rahel und Lea und sprachen zu ihm: Wir haben doch kein Teil noch Erbe mehr in unsers Vaters Hause.
15 Hat er uns doch gehalten wie die Fremden; denn er hat uns verkauft und unsern Lohn verzehrt; (1. Mose 29.18) (1. Mose 29.27) 16 darum hat Gott unserm Vater entwandt seinen Reichtum zu uns und unsern Kindern. Alles nun, was Gott dir gesagt hat, das tue. 17 Also machte sich Jakob auf und lud seine Kinder und Weiber auf Kamele
18 und führte weg all sein Vieh und alle seine Habe, die er zu Mesopotamien erworben hatte, daß er käme zu Isaak, seinem Vater, ins Land Kanaan. 19 (Laban aber war gegangen sein Herde zu scheren.) Und Rahel stahl ihres Vaters Götzen. 20 Also täuschte Jakob den Laban zu Syrien damit, daß er ihm nicht ansagte, daß er floh. 21 Also floh er und alles, was sein war, machte sich auf und fuhr über den Strom und richtete sich nach dem Berge Gilead.

Der Vertrag zwischen Jakob und Laban

22 Am dritten Tage ward Laban angesagt, daß Jakob geflohen wäre.
23 Und er nahm seine Brüder zu sich und jagte ihm nach sieben Tagereisen und ereilte ihn auf dem Berge Gilead. (1. Mose 31.47) 24 Aber Gott kam zu Laban, dem Syrer, im Traum des Nachts und sprach zu ihm: Hüte dich, daß du mit Jakob nicht anders redest als freundlich. (1. Mose 20.3) (Sprüche 16.7) 25 Und Laban nahte zu Jakob. Jakob aber hatte seine Hütte aufgeschlagen auf dem Berge; und Laban mit seinen Brüdern schlug seine Hütte auch auf auf dem Berge Gilead. 26 Da sprach Laban zu Jakob: Was hast du getan, daß du mich getäuscht hast und hast meine Töchter entführt, als wenn sie durchs Schwert gefangen wären?
27 Warum bist du heimlich geflohen und hast dich weggestohlen und hast mir's nicht angesagt, daß ich dich hätte geleitet mit Freuden, mit Singen mit Pauken und Harfen? 28 Und hast mich nicht lassen meine Kinder und Töchter küssen? Nun, du hast töricht getan. 29 Und ich hätte wohl so viel Macht, daß ich euch könnte Übles tun; aber eures Vaters Gott hat gestern zu mir gesagt: Hüte dich, daß du mit Jakob nicht anders als freundlich redest. 30 Und weil du denn ja wolltest ziehen und sehntest dich so sehr nach deines Vaters Hause, warum hast du mir meine Götter gestohlen? 31 Jakob antwortete und sprach zu Laban: Ich fürchtete mich und dachte, du würdest deine Töchter von mir reißen. 32 Bei welchem du aber deine Götter findest, der sterbe hier vor unsern Brüdern. Suche das Deine bei mir und nimm's hin. Jakob wußte aber nicht, daß sie Rahel gestohlen hatte. (1. Mose 31.19) 33 Da ging Laban in die Hütten Jakobs und Leas und der beiden Mägde, und fand nichts; und ging aus der Hütte Leas in die Hütte Rahels.
34 Da nahm Rahel die Götzen und legte sie unter den Kamelsattel und setzte sich darauf. Laban aber betastete die ganze Hütte und fand nichts. 35 Da sprach sie zu ihrem Vater: Mein Herr, zürne mir nicht, denn ich kann nicht aufstehen vor dir, denn es geht mir nach der Frauen Weise. Also fand er die Götzen nicht, wie sehr er suchte. 36 Und Jakob ward zornig und schalt Laban und sprach zu ihm: Was habe ich mißgehandelt oder gesündigt, daß du so auf mich erhitzt bist?
37 Du hast allen meinen Hausrat betastet. Was hast du von meinem Hausrat gefunden? Lege das dar vor meinen und deinen Brüdern, daß sie zwischen uns beiden richten. 38 Diese zwanzig Jahre bin ich bei dir gewesen, deine Schafe und Ziegen sind nicht unfruchtbar gewesen; die Widder deiner Herde habe ich nie gegessen; 39 was die Tiere zerrissen, brachte ich dir nicht, ich mußte es bezahlen; du fordertest es von meiner Hand, es mochte mir des Tages oder des Nachts gestohlen sein. (2. Mose 22.11-12) 40 Des Tages verschmachtete ich vor Hitze und des Nachts vor Frost, und kam kein Schlaf in meine Augen. 41 Also habe ich diese zwanzig Jahre in deinem Hause gedient, vierzehn um deine Töchter und sechs um deine Herde, und du hast mir meinen Lohn zehnmal verändert. (1. Mose 29.20) (1. Mose 29.30) (1. Mose 30.21) (1. Mose 30.32) 42 Wo nicht der Gott meines Vaters, der Gott Abrahams und die Furcht Isaaks, auf meiner Seite gewesen wäre, du hättest mich leer lassen ziehen. Aber Gott hat mein Elend und meine Mühe angesehen und hat dich gestern gestraft. (1. Mose 31.24) (1. Mose 31.54)

Versöhnung mit Laban

43 Laban antwortete und sprach zu Jakob: Die Töchter sind meine Töchter, und die Kinder sind meine Kinder, und die Herden sind meine Herden, und alles, was du siehst, ist mein. Was kann ich meinen Töchtern heute oder ihren Kindern tun, die sie geboren haben?
44 So komm nun und laß uns einen Bund machen, ich und du, der ein Zeugnis sei zwischen mir und dir. 45 Da nahm Jakob einen Stein und richtete ihn auf zu einem Mal. (1. Mose 28.22) 46 und sprach zu seinen Brüdern: Leset Steine auf! Und sie nahmen Steine und machten einen Haufen und aßen auf dem Haufen. 47 Und Laban hieß ihn Jegar-Sahadutha; Jakob aber hieß ihn Gilead. 48 Da sprach Laban: Der Haufe sei heute Zeuge zwischen mir und dir (daher heißt man ihn Gilead) (Josua 22.27) (Josua 24.27)
49 und sei eine Warte; denn er sprach: Der HERR sehe darein zwischen mir und dir, wenn wir voneinander kommen, 50 wo du meine Töchter bedrückst oder andere Weiber dazunimmst über meine Töchter. Es ist kein Mensch hier mit uns; siehe aber, Gott ist der Zeuge zwischen mir und dir. 51 Und Laban sprach weiter zu Jakob: Siehe, das ist der Haufe, und das ist das Mal, das ich aufgerichtet habe zwischen mir und dir.
52 Derselbe Haufe sei Zeuge, und das Mal sei auch Zeuge, wenn ich herüberfahre zu dir oder du herüberfährst zu mir über diesen Haufen und dies Mal, zu beschädigen. 53 Der Gott Abrahams und der Gott Nahors, der Gott ihres Vaters sei Richter zwischen uns. (1. Mose 16.5) 54 Und Jakob schwur ihm bei der Furcht seines Vaters Isaak. Und Jakob opferte auf dem Berge und lud seine Brüder zum Essen. Und da sie gegessen hatten, blieben sie auf dem Berge über Nacht. (1. Mose 31.42)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.