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1. Mose - Kapitel 25

Abrahams zweite Ehe. Sein Tod und Begräbnis

1 Abraham nahm wieder ein Weib, die hieß Ketura. 2 Die gebar ihm Simran und Joksan, Medan und Midian, Jesbak und Suah. 3 Joksan aber zeugte Saba und Dedan. Die Kinder aber von Dedan waren: die Assuriter, die Letusiter und die Leumiter. 4 Die Kinder Midians waren: Epha, Epher, Henoch, Abida und Eldaa. Diese alle sind Kinder der Ketura. 5 Und Abraham gab all sein Gut Isaak.
6 Aber den Kindern, die er von den Kebsweibern hatte, gab er Geschenke und ließ sie von seinen Sohn Isaak ziehen, dieweil er noch lebte, gegen Aufgang in das Morgenland. 7 Das aber ist Abrahams Alter, das er gelebt hat: hundertfünfundsiebzig Jahre.
8 Und er nahm ab und starb in einem ruhigen Alter, da er alt und lebenssatt war, und ward zu seinem Volk gesammelt. (1. Mose 15.15) (Hiob 5.26) 9 Und es begruben ihn die Söhne Isaak und Ismael in der zwiefachen Höhle auf dem Acker Ephrons, des Sohnes Zohars, des Hethiters, die da liegt Mamre gegenüber,
10 in dem Felde, das Abraham von den Kindern Heth gekauft hatte. Da ist Abraham begraben mit Sara, seinem Weibe. (1. Mose 23.16-17) 11 Und nach dem Tode Abrahams segnete Gott Isaak, seinen Sohn. Und er wohnte bei dem Brunnen des Lebendigen und Sehenden. (1. Mose 24.62)

Ismaels Nachkommen

12 Dies ist das Geschlecht Ismaels, des Sohnes Abrahams, den ihm Hagar gebar, die Magd Saras aus Ägypten; (1. Mose 21.13)
13 und das sind die Namen der Kinder Ismaels, davon ihre Geschlechter genannt sind: der erstgeborene Sohn Ismaels, Nebajoth, Kedar, Abdeel, Mibsam, 14 Misma, Duma, Massa, 15 Hadar, Thema, Jetur, Naphis und Kedma. 16 Dies sind die Kinder Ismaels mit ihren Namen in ihren Höfen und Zeltdörfern, zwölf Fürsten über ihre Leute. (1. Mose 17.20) 17 Und das ist das Alter Ismaels: hundert und siebenunddreißig Jahre. Und er nahm ab und starb und ward gesammelt zu seinem Volk. 18 Und sie wohnten von Hevila an bis gen Sur vor Ägypten und bis wo man nach Assyrien geht. Er ließ sich aber nieder gegen alle seine Brüder. (1. Mose 16.12)

Esaus und Jakobs Geburt

19 Dies ist das Geschlecht Isaaks, des Sohnes Abrahams: Abraham zeugte Isaak.
20 Isaak aber war vierzig Jahre alt, da er Rebekka zum Weibe nahm, die Tochter Bethuels, des Syrers, von Mesopotamien, Labans, des Syrers Schwester. 21 Isaak aber bat den HERRN für sein Weib, denn sie war unfruchtbar. Und der HERR ließ sich erbitten, und Rebekka, sein Weib, ward schwanger.
22 Und die Kinder stießen sich miteinander in ihrem Leibe. Da sprach sie: Da mir's also sollte gehen, warum bin ich schwanger geworden? und sie ging hin, den HERRN zu fragen. 23 Und der HERR sprach zu ihr: Zwei Völker sind in deinem Leibe, und zweierlei Leute werden sich scheiden aus deinem Leibe; und ein Volk wird dem andern überlegen sein, und der Ältere wird dem Jüngeren dienen. (1. Mose 27.29) (Maleachi 1.2) (Römer 9.10-12) 24 Da nun die Zeit kam, daß sie gebären sollte, siehe, da waren Zwillinge in ihrem Leibe.
25 Der erste, der herauskam, war rötlich, ganz rauh wie ein Fell; und sie nannten ihn Esau. 26 Darnach kam heraus sein Bruder, der hielt mit seiner Hand die Ferse des Esau; und sie hießen ihn Jakob. Sechzig Jahre alt war Isaak, da sie geboren wurden. 27 Und da nun die Knaben groß wurden, ward Esau ein Jäger und streifte auf dem Felde, Jakob aber ein sanfter Mann und blieb in seinen Hütten.
28 Und Isaak hatte Esau lieb und aß gern von seinem Weidwerk; Rebekka aber hatte Jakob lieb.

Esau verkauft sein Erstgeburtsrecht

29 Und Jakob kochte ein Gericht. Da kam Esau vom Felde und war müde
30 und sprach zu Jakob: Laß mich kosten das rote Gericht; denn ich bin müde. Daher heißt er Edom. 31 Aber Jakob sprach: Verkaufe mir heute deine Erstgeburt. 32 Esau antwortete: Siehe, ich muß doch sterben; was soll mir denn die Erstgeburt? 33 Jakob sprach: So schwöre mir heute. Und er schwur ihm und verkaufte also Jakob seine Erstgeburt. (1. Mose 27.36) (Hebräer 12.16) 34 Da gab ihm Jakob Brot und das Linsengericht, und er aß und trank und stand auf und ging davon. Also verachtete Esau seine Erstgeburt.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)