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1. Mose - Kapitel 23

Sara stirbt. Abraham erwirbt ein Erbbegräbnis

1 Sara ward hundertsiebenundzwanzig Jahre alt 2 und starb in Kirjat-Arba, das Hebron heißt, im Lande Kanaan. Da kam Abraham, daß er sie beklagte und beweinte. 3 Darnach stand er auf von seiner Leiche und redete mit den Kindern Heth und sprach:
4 Ich bin ein Fremder und Einwohner bei euch; gebt mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meinen Toten begrabe, der vor mir liegt. (1. Mose 17.8) 5 Da antworteten Abraham die Kinder Heth und sprachen zu ihm: 6 Höre uns, lieber Herr! Du bist ein Fürst Gottes unter uns, begrabe deinen Toten in unsern vornehmsten Gräbern; kein Mensch soll dir unter uns wehren, daß du in seinem Grabe begrabest deinen Toten. 7 Da stand Abraham auf und bückte sich vor dem Volk des Landes, vor den Kindern Heth.
8 Und er redete mit ihnen und sprach: Gefällt es euch, daß ich meinen Toten, der vor mir liegt, begrabe, so hört mich und bittet für mich Ephron, den Sohn Zohars, 9 daß er mir gebe seine zwiefache Höhle, die er hat am Ende seines Ackers; er gebe sie mir um Geld, soviel sie wert ist, unter euch zum Erbbegräbnis. 10 Ephron aber saß unter den Kindern Heth. Da antwortete Ephron, der Hethiter, Abraham, daß zuhörten die Kinder Heth, vor allen, die zu seiner Stadt Tor aus und ein gingen, und sprach: 11 Nein, mein Herr, sondern höre mir zu! Ich schenke dir den Acker und die Höhle darin dazu und übergebe dir's vor den Augen der Kinder meines Volkes, zu begraben deinen Toten. 12 Da bückte sich Abraham vor dem Volk des Landes
13 und redete mit Ephron, daß zuhörte das Volk des Landes, und sprach: Willst du mir ihn lassen, so bitte ich, nimm von mir das Geld für den Acker, das ich dir gebe, so will ich meinen Toten daselbst begraben. 14 Ephron antwortete Abraham und sprach zu ihm: 15 Mein Herr, höre doch mich! Das Feld ist vierhundert Lot Silber wert; was ist das aber zwischen mir und dir? Begrabe nur deinen Toten! 16 Abraham gehorchte Ephron und wog ihm das Geld dar, das er gesagt hatte, daß zuhörten die Kinder Heth, vierhundert Lot Silber, das im Kauf gang und gäbe war. 17 Also ward Ephrons Acker, darin die zwiefache Höhle ist, Mamre gegenüber, Abraham zum eigenen Gut bestätigt mit der Höhle darin und mit allen Bäumen auf dem Acker umher,
18 daß die Kinder Heth zusahen und alle, die zu seiner Stadt Tor aus und ein gingen. 19 Darnach begrub Abraham Sara, sein Weib, in der Höhle des Ackers, die zwiefach ist, Mamre gegenüber, das ist Hebron, im Lande Kanaan. 20 Also ward bestätigt der Acker und die Höhle darin Abraham zum Erbbegräbnis von den Kindern Heth. (1. Mose 25.9-10) (1. Mose 47.30) (1. Mose 49.29-30) (1. Mose 50.13)

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5. Mose - Kapitel 25

Prügelstrafe

1 Wenn ein Hader zwischen Männern entsteht, und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig. 2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld. 3 Mit vierzig Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen das Maul nicht verbinden, wenn er drischt. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Schwagerehe

5 Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel. 7 Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten. 8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht: 9 Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: Also soll dem Manne getan werden, der das Haus seines Bruders nicht bauen will! 10 Und sein Name soll in Israel "Das Haus des Barfüßigen" heißen.

Warnung vor unzüchtigem Verhalten und falschen Gewichten

11 Wenn Männer miteinander streiten, ein Mann und sein Bruder, und das Weib des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand seines Schlägers zu retten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham: 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll nicht schonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen. 14 Du sollst nicht zweierlei Epha in deinem Hause haben, ein großes und ein kleines. 15 Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt. 16 Denn ein Greuel für Jehova, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unrecht tut. (Micha 6.11)

Gebot der Ausrottung der Amalekiter

17 Gedenke dessen, was Amalek dir getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8) 18 wie er dir auf dem Wege entgegentrat und deinen Nachtrab schlug, alle Schwachen hinter dir her, als du matt und müde warst; und er fürchtete Gott nicht. 19 Und wenn Jehova, dein Gott, dir Ruhe geschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, so soll es geschehen, daß du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel austilgest. Vergiß es nicht! (1. Samuel 15.2-3)