1. Mose - Kapitel 15
Gott verheißt Abram einen Sohn und gewährt ihm den Bund
1 Nach diesen Geschichten begab sich's, daß zu Abram geschah das Wort des HERRN im Gesicht und sprach: Fürchte dich nicht Abram! Ich bin dein Schild und dein sehr großer Lohn. (Psalm 3.4) (Psalm 84.12) (Psalm 119.114) 2 Abram sprach aber: Herr, HERR, was willst du mir geben? Ich gehe dahin ohne Kinder; und dieser Elieser von Damaskus wird mein Haus besitzen. 3 Und Abram sprach weiter: Mir hast du keinen Samen gegeben; und siehe, einer von meinem Gesinde soll mein Erbe sein. 4 Und siehe, der HERR sprach zu ihm: Er soll nicht dein Erbe sein; sondern der von deinem Leib kommen wird, der soll dein Erbe sein.Abrams Glaube
5 Und er hieß ihn hinausgehen und sprach: Siehe gen Himmel und zähle die Sterne; kannst du sie zählen? und sprach zu ihm: Also soll dein Same werden. (1. Mose 22.17) (2. Mose 32.13) (5. Mose 1.10)6 Abram glaubte dem HERRN, und das rechnete er ihm zur Gerechtigkeit. (Römer 4.3-5) (Römer 4.18-22) (Jakobus 2.23) 7 Und er sprach zu ihm: Ich bin der HERR, der dich von Ur in Chaldäa ausgeführt hat, daß ich dir dies Land zu besitzen gebe. (1. Mose 11.31)
8 Abram aber sprach: Herr, HERR, woran soll ich merken, daß ich's besitzen werde? (2. Könige 20.8) (Lukas 1.18) 9 Und er sprach zu ihm: Bringe mir eine dreijährige Kuh und eine dreijährige Ziege und einen dreijährigen Widder und eine Turteltaube und eine junge Taube. 10 Und er brachte ihm solches alles und zerteilte es mitten voneinander und legte einen Teil dem andern gegenüber; aber die Vögel zerteilte er nicht. (Jeremia 34.18-19) 11 Und die Raubvögel fielen auf die Aase; aber Abram scheuchte sie davon. 12 Da nun die Sonne am Untergehen war, fiel ein tiefer Schlaf auf Abram; und siehe, Schrecken und große Finsternis überfiel ihn. (Hiob 4.13-14)
13 Da sprach er zu Abram: Das sollst du wissen, daß dein Same wird fremd sein in einem Lande, das nicht sein ist; und da wird man sie zu dienen zwingen und plagen vierhundert Jahre. (2. Mose 12.40) (Apostelgeschichte 7.6) 14 Aber ich will richten das Volk, dem sie dienen müssen. Darnach sollen sie ausziehen mit großem Gut. (2. Mose 3.21-22) 15 Und du sollst fahren zu deinen Vätern mit Frieden und in gutem Alter begraben werden. 16 Sie aber sollen nach vier Mannesaltern wieder hierher kommen; denn die Missetat der Amoriter ist noch nicht voll. 17 Als nun die Sonne untergegangen und es finster geworden war, siehe, da rauchte ein Ofen, und ein Feuerflamme fuhr zwischen den Stücken hin.
18 An dem Tage machte der HERR einen Bund mit Abram und sprach: Deinem Samen will ich dies Land geben, von dem Wasser Ägyptens an bis an das große Wasser Euphrat: (1. Mose 12.7) 19 die Keniter, die Kenisiter, die Kadmoniter, (1. Mose 10.15-18) 20 die Hethiter, die Pheresiter, die Riesen, (4. Mose 13.33) 21 die Amoriter, die Kanaaniter, die Girgasiter, die Jebusiter.
4. Mose - Kapitel 30
Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden
1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.