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1. Mose - Kapitel 14

Abram errettet Lot und wird von Melchisedek gesegnet

1 Und es begab sich zu der Zeit des Königs Amraphel von Sinear, Ariochs, des Königs von Ellasar, Kedor-Laomors, des Königs von Elam, und Thideals, des Königs der Heiden, 2 daß sie kriegten mit Bera, dem König von Sodom, und mit Birsa, dem König von Gomorra, und mit Sineab, dem König von Adama, und mit Semeber, dem König von Zeboim, und mit dem König von Bela, das Zoar heißt. (5. Mose 29.22) 3 Diese kamen alle zusammen in das Tal Siddim, wo nun das Salzmeer ist. 4 Denn sie waren zwölf Jahre unter dem König Kedor-Laomor gewesen, und im dreizehnten Jahr waren sie von ihm abgefallen. 5 Darum kam Kedor-Laomor und die Könige, die mit ihm waren, im vierzehnten Jahr und schlugen die Riesen zu Astharoth-Karnaim und die Susiter zu Ham und die Emiter in dem Felde Kirjathaim
6 und die Horiter auf dem Gebirge Seir, bis El-Pharan, welches an die Wüste stößt. 7 Darnach wandten sie um und kamen an den Born Mispat, das ist Kades, und schlugen das ganze Land der Amalekiter, dazu die Amoriter, die zu Hazezon-Thamar wohnten. 8 Da zogen aus der König von Sodom, der König von Gomorra, der König von Adama, der König von Zeboim und der König von Bela, das Zoar heißt, und rüsteten sich, zu streiten im Tal Siddim
9 mit Kedor-Laomor, dem König von Elam, und mit Thideal, dem König der Heiden, und mit Amraphel, dem König von Sinear, und mit Arioch, dem König von Ellasar: vier Könige mit fünfen. 10 Das Tal Siddim aber hatte viel Erdharzgruben; und die Könige von Sodom und Gomorra wurden in die Flucht geschlagen und fielen da hinein, und was übrig blieb, floh auf das Gebirge. 11 Da nahmen sie alle Habe zu Sodom und Gomorra und alle Speise und zogen davon. 12 Sie nahmen auch mit sich Lot, Abrams Bruderssohn, und seine Habe, denn er wohnte zu Sodom, und zogen davon. (1. Mose 13.10-12) 13 Da kam einer, der entronnen war, und sagte es Abram an, dem Ausländer, der da wohnte im Hain Mamres, des Amoriters, welcher ein Bruder war Eskols und Aners. Diese waren mit Abram im Bunde.
14 Als nun Abram hörte, daß sein Bruder gefangen war, wappnete er seine Knechte, dreihundertundachtzehn, in seinem Hause geboren, und jagte ihnen nach bis gen Dan 15 und teilte sich, fiel des Nachts über sie mit seinen Knechten und schlug sie und jagte sie bis gen Hoba, das zur Linken der Stadt Damaskus liegt, 16 und brachte alle Habe wieder, dazu auch Lot, seinen Bruder, mit seiner Habe, auch die Weiber und das Volk. 17 Als er nun wiederkam von der Schlacht des Kedor-Laomor und der Könige mit ihm, ging ihm entgegen der König von Sodom in das Feld, das Königstal heißt.
18 Aber Melchisedek, der König von Salem, trug Brot und Wein hervor. Und er war ein Priester Gottes des Höchsten. (Psalm 76.3) (Psalm 110.4) (Hebräer 7.1-4)
19 Und segnete ihn und sprach: Gesegnet seist du, Abram, dem höchsten Gott, der Himmel und Erde geschaffen hat; 20 und gelobt sei Gott der Höchste, der deine Feinde in deine Hand beschlossen hat. Und demselben gab Abram den Zehnten von allem. 21 Da sprach der König von Sodom zu Abram: Gib mir die Leute; die Güter behalte dir.
22 Aber Abram sprach zu dem König von Sodom: Ich hebe mein Hände auf zu dem HERRN, dem höchsten Gott, der Himmel und Erde geschaffen hat, 23 daß ich von allem, was dein ist, nicht einen Faden noch einen Schuhriemen nehmen will, daß du nicht sagst, du hast Abram reich gemacht; 24 ausgenommen, was die Jünglinge verzehrt haben; und die Männer Aner, Eskol und Mamre, die mit mir gezogen sind, die laß ihr Teil nehmen.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.