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1. Mose - Kapitel 13

Abram und Lot trennen sich

1 Also zog Abram herauf aus Ägypten mit seinem Weibe und mit allem, was er hatte, und Lot auch mit ihm, ins Mittagsland. 2 Abram aber war sehr reich an Vieh, Silber und Gold. (Sprüche 10.22) 3 Und er zog immer fort von Mittag bis gen Beth-El, an die Stätte, da am ersten seine Hütte war, zwischen Beth-El und Ai, 4 eben an den Ort, da er zuvor den Altar gemacht hatte. Und er predigte allda den Namen des HERRN. (1. Mose 12.8) 5 Lot aber, der mit Abram zog, der hatte auch Schafe und Rinder und Hütten.
6 Und das Land konnte es nicht ertragen, daß sie beieinander wohnten; denn ihre Habe war groß, und konnten nicht beieinander wohnen. 7 Und es war immer Zank zwischen den Hirten über Abrams Vieh und zwischen den Hirten über Lots Vieh. So wohnten auch zu der Zeit die Kanaaniter und Pheresiter im Lande. 8 Da sprach Abram zu Lot: Laß doch nicht Zank sein zwischen mir und dir und zwischen meinen und deinen Hirten; denn wir sind Gebrüder. (Psalm 133.1) 9 Steht dir nicht alles Land offen? Scheide dich doch von mir. Willst du zur Linken, so will ich zur Rechten; oder willst du zur Rechten, so will ich zur Linken. 10 Da hob Lot sein Augen auf und besah die ganze Gegend am Jordan. Denn ehe der HERR Sodom und Gomorra verderbte, war sie wasserreich, bis man gen Zoar kommt, als ein Garten des HERRN, gleichwie Ägyptenland.
11 Da erwählte sich Lot die ganze Gegend am Jordan und zog gegen Morgen. Also schied sich ein Bruder von dem andern, 12 daß Abram wohnte im Lande Kanaan und Lot in den Städten der Jordangegend und setzte seine Hütte gen Sodom. 13 Aber die Leute zu Sodom waren böse und sündigten sehr wider den HERRN. (1. Mose 18.20) (1. Mose 19.4)

Der HERR wiederholt seine Verheißung an Abram

14 Da nun Lot sich von Abram geschieden hatte, sprach der HERR zu Abram: Hebe dein Augen auf und siehe von der Stätte an, da du wohnst, gegen Mittag, gegen Morgen und gegen Abend.
15 Denn alles Land, das du siehst, will ich dir geben und deinem Samen ewiglich; (1. Mose 12.7) 16 und ich will deinen Samen machen wie den Staub auf Erden. Kann ein Mensch den Staub auf Erden zählen, der wird auch deinen Samen zählen. (1. Mose 28.14) (4. Mose 23.10) 17 Darum so mache dich auf und ziehe durch das Land in die Länge und Breite; denn dir will ich's geben. 18 Also erhob Abram sein Hütte, kam und wohnte im Hain Mamre, der zu Hebron ist, und baute daselbst dem HERRN einen Altar. (1. Mose 14.24)

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4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; (3. Mose 5.21) 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.