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1. Mose - Kapitel 10

Die Völkertafel

1 Dies ist das Geschlecht der Kinder Noahs: Sem, Ham, Japheth. Und sie zeugten Kinder nach der Sintflut. 2 Die Kinder Japheths sind diese: Gomer, Magog, Madai, Javan, Thubal, Mesech und Thiras.
3 Aber die Kinder von Gomer sind diese: Askenas, Riphath und Thorgama. 4 Die Kinder von Javan sind diese: Elisa, Tharsis, die Chittiter und die Dodaniter. 5 Von diesen sind ausgebreitet die Inseln der Heiden in ihren Ländern, jegliche nach ihren Sprachen, Geschlechtern und Leuten. (Sacharja 2.15) 6 Die Kinder von Ham sind diese: Chus, Mizraim, Put und Kanaan.
7 Aber die Kinder von Chus sind diese: Seba, Hevila, Sabtha, Ragma und Sabthecha. Aber die Kinder von Ragma sind diese: Saba und Dedan. 8 Chus aber zeugte den Nimrod. Der fing an ein gewaltiger Herr zu sein auf Erden,
9 und war ein gewaltiger Jäger vor dem HERRN. Daher spricht man: Das ist ein gewaltiger Jäger vor dem HERRN wie Nimrod. 10 Und der Anfang seines Reiches war Babel, Erech, Akkad und Chalne im Lande Sinear. 11 Von dem Land ist er gekommen nach Assur und baute Ninive und Rehoboth-Ir und Kalah, (Jona 1.2) 12 dazu Resen zwischen Ninive und Kalah. Dies ist die große Stadt. 13 Mizraim zeugte die Luditer, die Anamiter, die Lehabiter, die Naphthuhiter,
14 die Pathrusiter und die Kasluhiter (von dannen sind gekommen die Philister) und die Kaphthoriter. 15 Kanaan aber zeugte Sidon, seinen ersten Sohn, und Heth,
16 den Jebusiter, den Amoriter, den Girgasiter, 17 den Heviter, den Arkiter, den Siniter, 18 den Arvaditer, den Zemariter und den Hamathiter. Daher sind ausgebreitet die Geschlechter der Kanaaniter. 19 Und ihre Grenzen waren von Sidon an durch Gerar bis gen Gaza, bis man kommt gen Sodom, Gomorra, Adama, Zeboim und bis gen Lasa. 20 Das sind die Kinder Hams in ihren Geschlechtern, Sprachen und Leuten. 21 Sem aber, Japheths, des Ältern, Bruder, zeugte auch Kinder, der ein Vater ist aller Kinder von Eber. (1. Mose 11.10)
22 Und dies sind seine Kinder: Elam, Assur, Arphachsad, Lud und Aram. 23 Die Kinder von Aram sind diese: Uz, Hul, Gether und Mas. 24 Arphachsad aber zeugte Salah, Salah zeugte Eber.
25 Eber zeugte zwei Söhne. Einer hieß Peleg, darum daß zu seiner Zeit die Welt zerteilt ward; des Bruder hieß Joktan. (1. Mose 11.8) 26 Und Joktan zeugte Almodad, Saleph, Hazarmaveth, Jarah, 27 Hadoram, Usal, Dikla, 28 Obal, Abimael, Saba, 29 Ophir, Hevila und Jobab. Das sind die Kinder von Joktan. 30 Und ihre Wohnung war von Mesa an, bis man kommt gen Sephar, an den Berg gegen Morgen. 31 Das sind die Kinder von Sem in ihren Geschlechtern, Sprachen, Ländern und Leuten. 32 Das sind die Nachkommen der Kinder Noahs in ihren Geschlechtern und Leuten. Von denen sind ausgebreitet die Leute auf Erden nach der Sintflut. (1. Mose 9.1) (1. Mose 9.19)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)