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1. Chronik - Kapitel 9

Die Bewohner Jerusalems

1 Und das ganze Israel ward aufgezeichnet, und siehe, sie sind aufgeschrieben im Buch der Könige Israels; und Juda ward weggeführt gen Babel um seiner Missetat willen. (2. Könige 24.15-16) 2 Und die zuerst wohnten auf ihren Gütern und Städten, waren Israel, Priester, Leviten und Tempelknechte. (Josua 9.23) (Esra 8.20) 3 Und zu Jerusalem wohnten etliche der Kinder Juda, etliche der Kinder Benjamin, etliche der Kinder Ephraim und Manasse: (Nehemia 11.3)
4 nämlich aus den Kindern des Perez, des Sohnes Juda's, war Uthai, der Sohn Ammihuds, des Sohnes Omris, des Sohnes Imris, des Sohnes Banis, 5 von den Selaniter aber Asaja, der erste Sohn, und seine Söhne, 6 von den Kindern Serah: Jeguel und seine Brüder, sechshundertundneunzig; 7 von den Kindern Benjamin: Sallu, der Sohn Mesullams, des Sohnes Hodavjas, des Sohnes Hasnuas,
8 und Jibneja, der Sohn Jerohams, und Ela, der Sohn Usis, des Sohnes Michris, und Mesullam, der Sohn Sephatjas, des Sohnes Reguels, des Sohnes Jibnejas, 9 dazu ihre Brüder in ihren Geschlechtern, neunhundertsechsundfünfzig. Alle diese Männer waren Häupter in ihren Vaterhäusern. 10 Von den Priestern aber: Jedaja, Jojarib, Jachin
11 und Asarja, der Sohn Hilkias, des Sohnes Mesullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajoths, des Sohnes Ahitobs, ein Fürst im Hause Gottes, (1. Chronik 5.39) 12 und Adaja, der Sohn Jerohams, des Sohnes Pashurs, des Sohnes Malchias, und Maesai, der Sohn Abdiels, des Sohnes Jahseras, des Sohnes Mesullams, des Sohnes Mesillemiths, des Sohnes Immers, 13 dazu ihre Brüder, Häupter ihrer Vaterhäuser, tausendsiebenhundert und sechzig, tüchtige Leute im Geschäft des Amtes im Hause Gottes. 14 Von den Leviten aber aus den Kinder Meraris: Semaja, der Sohn Hassubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Hasabjas,
15 und Bakbakkar, Heres und Galal und Matthanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sichris, des Sohnes Asaphs, 16 und Obadja, der Sohn Semajas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jeduthuns, und Berechja, der Sohn Asas, des Sohnes Elkanas, der in den Dörfern der Netophathiter wohnte. (1. Chronik 2.54) 17 Die Pförtner aber waren: Sallum, Akkub, Talmon, Ahiman mit ihren Brüdern; und Sallum war der Oberste,
18 und er hat bisher am Tor des Königs gegen Aufgang gewartet. Dies sind die Pförtner in den Lagern der Kinder Levi. 19 Und Sallum, der Sohn Kores, des Sohnes Abiasaphs, des Sohnes Korahs, und seine Brüder aus seinem Vaterhause, die Korahiter, waren im Geschäft des Amts, daß sie warteten an der Schwelle der Hütte, wie auch ihre Väter im Lager des HERRN des Eingangs gewartet hatten. (4. Mose 4.18-20) 20 Pinehas aber, der Sohn Eleasars, war vorzeiten Fürst über sie, darum daß der HERR mit ihm gewesen war. (4. Mose 25.7) 21 Sacharja aber, der Sohn Meselemjas, war Hüter am Tor der Hütte des Stifts. 22 Alle diese waren auserlesen zu Hütern an der Schwelle, zweihundertundzwölf; die waren aufgezeichnet in ihren Dörfern. Und David und Samuel, der Seher, setzten sie ein auf Glauben, (1. Samuel 9.9) (1. Samuel 9.11)
23 daß sie und ihre Kinder hüten sollten die Tore am Hause des HERRN, nämlich an dem Hause der Hütte, daß sie sein warteten. 24 Es waren aber solche Torwächter gegen die vier Winde gestellt: gegen Morgen, gegen Abend, gegen Mitternacht, gegen Mittag. 25 Ihre Brüder aber waren auf ihren Dörfern, daß sie hereinkämen allezeit je des siebenten Tages, bei ihnen zu sein, 26 Denn auf Glauben waren diese die vier obersten Torhüter. Und die Leviten waren über die Kammern und Schätze im Hause Gottes. 27 Auch blieben sie über Nacht um das Haus Gottes; denn es gebührte ihnen die Hut, daß sie alle Morgen auftäten. 28 Und etliche aus ihnen waren über das Gerät des Amts; denn sie trugen's gezählt aus und ein. 29 und ihrer etliche waren bestellt über die Gefäße und über alles heilige Gerät, über Semmelmehl, über Wein, über Öl, über Weihrauch, über Spezereien. 30 Und der Priester Kinder machten etliche das Salböl mit Spezereien. (2. Mose 30.23-25) 31 Und Matthithja, aus den Leviten, dem ersten Sohn Sallums, des Korahiters, waren vertraut die Pfannen. 32 Aus den Kahathitern aber, ihren Brüdern, waren etliche über die Schaubrote, sie zuzurichten auf alle Sabbate. (3. Mose 24.5) (3. Mose 24.8) 33 Jene aber sind die Sänger, die Häupter der Vaterhäuser der Leviten, die in den Kammern keinen Dienst hatten; denn Tag und Nacht waren sie in ihrem Geschäft. (1. Chronik 9.14-16)
34 Das sind die Häupter der Vaterhäuser unter den Leviten in ihren Geschlechtern. Diese wohnten zu Jerusalem.

Die Bewohner von Gibeon und das Haus Sauls

35 Zu Gibeon wohnten Jeiel, der Vater Gibeons; sein Weib hieß Maacha (1. Chronik 8.29)
36 und sein erster Sohn Abdon, Zur, Kis, Baal, Ner, Nadab, 37 Gedor, Ahjo, Sacharja, Mikloth; 38 Mikloth aber zeugte Simeam. Und sie wohnten auch ihren Brüdern gegenüber zu Jerusalem unter den Ihren. 39 Ner aber zeugte Kis. Kis zeugte Saul. Saul zeugte Jonathan, Malchisua, Abinadab, Esbaal.
40 Der Sohn aber Jonathans war Merib-Baal. Merib-Baal aber zeugte Micha. 41 Die Kinder Michas waren: Pithon, Melech und Tharea.
42 Ahas zeugte Jaera. Jaera zeugte Alemeth, Asmaveth und Simmri. Simmri zeugte Moza. 43 Moza zeugte Binea; des Sohn war Raphaja; des Sohn war Eleasa; des Sohn war Azel. 44 Azel aber hatte sechs Söhne; die hießen: Asrikam, Bochru, Ismael, Searja, Obadja, Hanan. Das sind die Kinder Azels.

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3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.