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1. Chronik - Kapitel 6

Die Nachkommen Levis

1 So sind nun die Kinder Levis diese: Gerson, Kahath, Merari. (2. Mose 6.16-19) (1. Chronik 5.27) 2 So heißen aber die Kinder Gersons: Libni und Simei. 3 Aber die Kinder Kahaths heißen: Amram, Jizhar, Hebron und Usiel. 4 Die Kinder Meraris heißen: Maheli und Musi. Das sind die Geschlechter der Leviten nach ihren Vaterhäusern. 5 Gerson Sohn war Libni; des Sohn war Jahath; des Sohn war Simma;
6 des Sohn war Joah; des Sohn war Iddo; des Sohn war Serah; des Sohn war Jeathrai. 7 Kahaths Sohn aber war Aminadab; des Sohn war Korah; des Sohn war Assir; (2. Mose 6.24)
8 des Sohn war Elkana; des Sohn war Abiasaph; des Sohn war Assir; 9 des Sohn war Thahat; des Sohn war Uriel; des Sohn war Usia; des Sohn war Saul. 10 Die Kinder Elkanas waren: Amasai und Ahimoth;
11 des Sohn war Elkana; des Sohn war Elkana von Zoph; des Sohn war Nahath; 12 des Sohn war Eliab; des Sohn war Jeroham; des Sohn war Elkana. (1. Samuel 1.1) 13 Und die Kinder Samuels waren: der Erstgeborene Vasni und Abia. (1. Samuel 8.2) 14 Meraris Sohn war Maheli; des Sohn war Libni; des Sohn war Simei; des Sohn war Usa;
15 des Sohn war Simea; des Sohn war Haggia; des Sohn war Asaja. 16 Dies sind aber, die David bestellte, zu singen im Hause des HERRN, als die Lade des Bundes zur Ruhe gekommen war;
17 und sie dienten vor der Wohnung der Hütte des Stifts mit Singen, bis daß Salomo das Haus des HERRN baute zu Jerusalem, und standen nach ihrer Weise in ihrem Amt. 18 Und dies sind sie, die da standen, und ihre Kinder: Von den Kindern Kahaths war Heman, der Sänger, der Sohn Joels, des Sohnes Samuel; (1. Chronik 15.17) 19 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Jerohams, des Sohnes Eliels, des Sohnes Thoahs, 20 des Sohnes Zuphs, des Sohnes Elkanas, des Sohnes Mahaths, des Sohnes Amasais, 21 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Joels, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Zephanjas, 22 des Sohnes Thahaths, des Sohnes Assirs, des Sohnes Abiasaphs, des Sohnes Korahs, 23 des Sohnes Jizhars, des Sohnes Kahaths, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels. 24 Und sein Bruder Asaph stand zu seiner Rechten. Und er, der Asaph, war ein Sohn Berechjas, des Sohnes Simeas, (1. Chronik 15.17)
25 des Sohnes Michaels, des Sohnes Baesejas, des Sohnes Malchias, 26 des Sohnes Athnis, des Sohnes Serahs, des Sohnes Adajas, 27 des Sohnes Ethans, des Sohnes Simmas, des Sohnes Simeis, 28 des Sohnes Jahats, des Sohnes Gersons, des Sohnes Levis. 29 Ihre Brüder aber, die Kinder Meraris, standen zur Linken: nämlich Ethan, der Sohn Kusis, des Sohnes Abdis, des Sohnes Malluchs, (1. Chronik 15.17)
30 des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Amazjas, des Sohnes Hilkias, 31 des Sohnes Amzis, des Sohnes Banis, des Sohnes Semers, 32 des Sohnes Mahelis, des Sohnes Musis, des Sohnes Meraris, des Sohnes Levis. 33 Ihre Brüder aber, die Leviten, waren gegeben zu allerlei Amt an der Wohnung des Hauses Gottes.
34 Aaron aber und seine Söhne waren im Amt, anzuzünden auf dem Brandopferaltar und auf dem Räucheraltar und zu allem Geschäft im Allerheiligsten und zu versöhnen Israel, wie Mose, der Knecht Gottes, geboten hatte. (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 Dies sind aber die Kinder Aarons: Eleasar, sein Sohn: des Sohn war Pinehas; des Sohn war Abisua; (1. Chronik 5.29)
36 des Sohn war Bukki, des Sohn war Usi; des Sohn war Serahja; 37 des Sohn war Merajoth; des Sohn war Amarja; des Sohn war Ahitob; 38 des Sohn war Zadok; des Sohn war Ahimaaz.

Die Levitenstädte

39 Und dies ist ihre Wohnung und Sitz in ihren Grenzen, nämlich der Kinder Aaron, des Geschlechts der Kahathiter; denn das Los fiel ihnen zu,
40 und sie gaben ihnen Hebron im Lande Juda und desselben Vorstädte umher. 41 Aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes. 42 So gaben sie nun den Kinder Aaron die Freistädte Hebron und Libna samt ihren Vorstädten, Jatthir und Esthemoa mit ihren Vorstädten. 43 Hilen, Debir, 44 Asan und Beth-Semes mit ihren Vorstädten; 45 und aus dem Stamm Benjamin: Geba, Alemeth und Anathoth mit ihren Vorstädten, daß aller Städte in ihren Geschlechtern waren dreizehn. 46 Aber den Kindern Kahaths nach ihren Geschlechtern wurden durch Los aus dem Stamm Ephraim, aus dem Stamm Dan und aus dem halben Stamm Manasse zehn Städte. (1. Chronik 6.51-55)
47 Den Kindern Gerson nach ihren Geschlechtern wurden aus dem Stamm Isaschar und aus dem Stamm Asser und aus dem Stamm Naphthali und aus dem Stamm Manasse in Basan dreizehn Städte. (1. Chronik 6.56)
48 Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern wurden durch das Los aus dem Stamm Ruben und aus dem Stamm Gad und aus dem Stamm Sebulon zwölf Städte. (1. Chronik 6.62-66)
49 Und die Kinder Israel gaben den Leviten die Städte mit ihren Vorstädten,
50 nämlich durchs Los aus dem Stamm der Kinder Juda und aus dem Stamm der Kinder Simeon und aus dem Stamm der Kinder Benjamin die Städte, die sie mit Namen bestimmten. (1. Chronik 6.40) 51 Aber den Geschlechtern der Kinder Kahath wurden Städte ihres Gebietes aus dem Stamm Ephraim.
52 So gaben sie nun ihnen, dem Geschlecht der andern Kinder Kahath, die Freistädte: Sichem auf dem Gebirge Ephraim, Geser, 53 Jokmeam, Beth-Horon, 54 Ajalon und Gath-Rimmon mit ihren Vorstädten. 55 Dazu aus dem halben Stamm Manasse: Aner und Bileam mit ihren Vorstädten. 56 Aber den Kindern Gerson gaben sie aus dem Geschlecht des halben Stammes Manasse: Golan in Basan und Astharoth mit ihren Vorstädten.
57 Aus dem Stamm Isaschar: Kedes, Dabrath, 58 Ramoth und Anem mit ihren Vorstädten. 59 Aus dem Stamm Asser: Masal, Abdon, 60 Hukok und Rehob mit ihren Vorstädten. 61 Aus dem Stamm Naphthali: Kedes in Galiläa, Hammon und Kirjathaim mit ihren Vorstädten. 62 Den andern Kindern Merari gaben sie aus dem Stamm Sebulon: Rimmono und Thabor mit ihren Vorstädten;
63 und jenseit des Jordans gegenüber Jericho, gegen der Sonne Aufgang am Jordan, aus dem Stamm Ruben: Bezer in der Wüste, Jahza, 64 Kedemoth und Mephaat mit ihren Vorstädten. 65 Aus dem Stamm Gad: Ramoth in Gilead, Mahanaim, 66 Hesbon und Jaser mit ihren Vorstädten.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.