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1. Chronik - Kapitel 6

Die Nachkommen Levis

1 So sind nun die Kinder Levis diese: Gerson, Kahath, Merari. (2. Mose 6.16-19) (1. Chronik 5.27) 2 So heißen aber die Kinder Gersons: Libni und Simei. 3 Aber die Kinder Kahaths heißen: Amram, Jizhar, Hebron und Usiel. 4 Die Kinder Meraris heißen: Maheli und Musi. Das sind die Geschlechter der Leviten nach ihren Vaterhäusern. 5 Gerson Sohn war Libni; des Sohn war Jahath; des Sohn war Simma;
6 des Sohn war Joah; des Sohn war Iddo; des Sohn war Serah; des Sohn war Jeathrai. 7 Kahaths Sohn aber war Aminadab; des Sohn war Korah; des Sohn war Assir; (2. Mose 6.24)
8 des Sohn war Elkana; des Sohn war Abiasaph; des Sohn war Assir; 9 des Sohn war Thahat; des Sohn war Uriel; des Sohn war Usia; des Sohn war Saul. 10 Die Kinder Elkanas waren: Amasai und Ahimoth;
11 des Sohn war Elkana; des Sohn war Elkana von Zoph; des Sohn war Nahath; 12 des Sohn war Eliab; des Sohn war Jeroham; des Sohn war Elkana. (1. Samuel 1.1) 13 Und die Kinder Samuels waren: der Erstgeborene Vasni und Abia. (1. Samuel 8.2) 14 Meraris Sohn war Maheli; des Sohn war Libni; des Sohn war Simei; des Sohn war Usa;
15 des Sohn war Simea; des Sohn war Haggia; des Sohn war Asaja. 16 Dies sind aber, die David bestellte, zu singen im Hause des HERRN, als die Lade des Bundes zur Ruhe gekommen war;
17 und sie dienten vor der Wohnung der Hütte des Stifts mit Singen, bis daß Salomo das Haus des HERRN baute zu Jerusalem, und standen nach ihrer Weise in ihrem Amt. 18 Und dies sind sie, die da standen, und ihre Kinder: Von den Kindern Kahaths war Heman, der Sänger, der Sohn Joels, des Sohnes Samuel; (1. Chronik 15.17) 19 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Jerohams, des Sohnes Eliels, des Sohnes Thoahs, 20 des Sohnes Zuphs, des Sohnes Elkanas, des Sohnes Mahaths, des Sohnes Amasais, 21 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Joels, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Zephanjas, 22 des Sohnes Thahaths, des Sohnes Assirs, des Sohnes Abiasaphs, des Sohnes Korahs, 23 des Sohnes Jizhars, des Sohnes Kahaths, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels. 24 Und sein Bruder Asaph stand zu seiner Rechten. Und er, der Asaph, war ein Sohn Berechjas, des Sohnes Simeas, (1. Chronik 15.17)
25 des Sohnes Michaels, des Sohnes Baesejas, des Sohnes Malchias, 26 des Sohnes Athnis, des Sohnes Serahs, des Sohnes Adajas, 27 des Sohnes Ethans, des Sohnes Simmas, des Sohnes Simeis, 28 des Sohnes Jahats, des Sohnes Gersons, des Sohnes Levis. 29 Ihre Brüder aber, die Kinder Meraris, standen zur Linken: nämlich Ethan, der Sohn Kusis, des Sohnes Abdis, des Sohnes Malluchs, (1. Chronik 15.17)
30 des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Amazjas, des Sohnes Hilkias, 31 des Sohnes Amzis, des Sohnes Banis, des Sohnes Semers, 32 des Sohnes Mahelis, des Sohnes Musis, des Sohnes Meraris, des Sohnes Levis. 33 Ihre Brüder aber, die Leviten, waren gegeben zu allerlei Amt an der Wohnung des Hauses Gottes.
34 Aaron aber und seine Söhne waren im Amt, anzuzünden auf dem Brandopferaltar und auf dem Räucheraltar und zu allem Geschäft im Allerheiligsten und zu versöhnen Israel, wie Mose, der Knecht Gottes, geboten hatte. (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 Dies sind aber die Kinder Aarons: Eleasar, sein Sohn: des Sohn war Pinehas; des Sohn war Abisua; (1. Chronik 5.29)
36 des Sohn war Bukki, des Sohn war Usi; des Sohn war Serahja; 37 des Sohn war Merajoth; des Sohn war Amarja; des Sohn war Ahitob; 38 des Sohn war Zadok; des Sohn war Ahimaaz.

Die Levitenstädte

39 Und dies ist ihre Wohnung und Sitz in ihren Grenzen, nämlich der Kinder Aaron, des Geschlechts der Kahathiter; denn das Los fiel ihnen zu,
40 und sie gaben ihnen Hebron im Lande Juda und desselben Vorstädte umher. 41 Aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes. 42 So gaben sie nun den Kinder Aaron die Freistädte Hebron und Libna samt ihren Vorstädten, Jatthir und Esthemoa mit ihren Vorstädten. 43 Hilen, Debir, 44 Asan und Beth-Semes mit ihren Vorstädten; 45 und aus dem Stamm Benjamin: Geba, Alemeth und Anathoth mit ihren Vorstädten, daß aller Städte in ihren Geschlechtern waren dreizehn. 46 Aber den Kindern Kahaths nach ihren Geschlechtern wurden durch Los aus dem Stamm Ephraim, aus dem Stamm Dan und aus dem halben Stamm Manasse zehn Städte. (1. Chronik 6.51-55)
47 Den Kindern Gerson nach ihren Geschlechtern wurden aus dem Stamm Isaschar und aus dem Stamm Asser und aus dem Stamm Naphthali und aus dem Stamm Manasse in Basan dreizehn Städte. (1. Chronik 6.56)
48 Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern wurden durch das Los aus dem Stamm Ruben und aus dem Stamm Gad und aus dem Stamm Sebulon zwölf Städte. (1. Chronik 6.62-66)
49 Und die Kinder Israel gaben den Leviten die Städte mit ihren Vorstädten,
50 nämlich durchs Los aus dem Stamm der Kinder Juda und aus dem Stamm der Kinder Simeon und aus dem Stamm der Kinder Benjamin die Städte, die sie mit Namen bestimmten. (1. Chronik 6.40) 51 Aber den Geschlechtern der Kinder Kahath wurden Städte ihres Gebietes aus dem Stamm Ephraim.
52 So gaben sie nun ihnen, dem Geschlecht der andern Kinder Kahath, die Freistädte: Sichem auf dem Gebirge Ephraim, Geser, 53 Jokmeam, Beth-Horon, 54 Ajalon und Gath-Rimmon mit ihren Vorstädten. 55 Dazu aus dem halben Stamm Manasse: Aner und Bileam mit ihren Vorstädten. 56 Aber den Kindern Gerson gaben sie aus dem Geschlecht des halben Stammes Manasse: Golan in Basan und Astharoth mit ihren Vorstädten.
57 Aus dem Stamm Isaschar: Kedes, Dabrath, 58 Ramoth und Anem mit ihren Vorstädten. 59 Aus dem Stamm Asser: Masal, Abdon, 60 Hukok und Rehob mit ihren Vorstädten. 61 Aus dem Stamm Naphthali: Kedes in Galiläa, Hammon und Kirjathaim mit ihren Vorstädten. 62 Den andern Kindern Merari gaben sie aus dem Stamm Sebulon: Rimmono und Thabor mit ihren Vorstädten;
63 und jenseit des Jordans gegenüber Jericho, gegen der Sonne Aufgang am Jordan, aus dem Stamm Ruben: Bezer in der Wüste, Jahza, 64 Kedemoth und Mephaat mit ihren Vorstädten. 65 Aus dem Stamm Gad: Ramoth in Gilead, Mahanaim, 66 Hesbon und Jaser mit ihren Vorstädten.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.