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1. Chronik - Kapitel 27

Die Führer der Abteilungen des Heeres, die Stammesfürsten und die königlichen Beamten

1 Dies sind aber die Kinder Israel nach ihrer Zahl, die Häupter der Vaterhäuser und die Obersten über tausend und über hundert, und ihre Amtleute, die dem König dienten, nach ihren Ordnungen, die ab und zu zogen, einen jeglichen Monat eine, in allen Monaten des Jahres. Eine jegliche Ordnung aber hatte vierundzwanzigtausend. 2 Über die erste Ordnung des ersten Monats war Jasobeam, der Sohn Sabdiels; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
3 Er war aus den Kinder Perez und war der Oberste über alle Hauptleute der Heere im ersten Monat. 4 Über die Ordnung des zweiten Monats war Dodai, der Ahohiter, und Mikloth war Fürst über seine Ordnung; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
5 Der dritte Feldhauptmann des dritten Monats, der Oberste, war Benaja, der Sohn Jojadas, des Priesters: und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
6 Das ist Benaja, der Held unter den dreißigen und über die dreißig; und seine Ordnung war unter seinem Sohn Ammisabad. 7 Der vierte im vierten Monat war Asahel, Joabs Bruder, und nach ihm Sebadja, sein Sohn; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
8 Der fünfte im fünften Monat war Samehuth, der Jishariter; und unter seine Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
9 Der sechste im sechsten Monat war Ira, der Sohn des Ikkes, der Thekoiter; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
10 Der siebente im siebenten Monat war Helez, der Peloniter, aus den Kindern Ephraim; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
11 Der achte im achten Monat war Sibbechai, der Husathiter, aus den Serahitern; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend. (1. Chronik 20.4)
12 Der neunte im neunten Monat war Abieser, der Anathothiter, aus den Benjaminitern; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
13 Der zehnte im zehnten Monat war Maherai, der Netophathiter, aus den Serahitern; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
14 Der elfte im elften Monat war Benaja der Pirathoniter, aus den Kindern Ephraim; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
15 Der zwölfte im zwölften Monat war Heldai, der Netophathiter, aus Othniel; und unter seiner Ordnung waren vierundzwanzigtausend.
16 Über die Stämme Israels aber waren diese: unter den Rubenitern war Fürst: Elieser, der Sohn Sichris; unter den Simeonitern war Sephatja, der Sohn Maachas;
17 unter den Leviten war Hasabja, der Sohn Kemuels; unter den Aaroniten war Zadok; 18 unter Juda war Elihu aus den Brüdern Davids; unter Isaschar war Omri, der Sohn Michaels; 19 unter Sebulon war Jismaja, der Sohn Obadjas; unter Naphthali war Jeremoth, der Sohn Asriels; 20 unter den Kindern Ephraim war Hosea, der Sohn Asasjas; unter dem halben Stamm Manasse war Joel, der Sohn Pedajas; 21 unter dem halben Stamm Manasse in Gilead war Iddo, der Sohn Sacharjas; unter Benjamin war Jaesiel, der Sohn Abners; 22 unter Dan war Asareel, der Sohn Jerohams. Das sind die Fürsten der Stämme Israels. 23 Aber David nahm nicht die Zahl derer, die von zwanzig Jahren und darunter waren; denn der HERR hatte verheißen, Israel zu mehren wie die Sterne am Himmel. (1. Mose 22.17)
24 Joab aber, der Zeruja Sohn, der hatte angefangen zu zählen, und vollendete es nicht; denn es kam darum ein Zorn über Israel. Darum kam die Zahl nicht in die Chronik des Königs David. (1. Chronik 21.14)

Hofdiener und Beamte Davids

25 Über den Schatz des Königs war Asmaveth, der Sohn Abdiels; und über die Schätze auf dem Lande in Städten, Dörfern und Türmen war Jonathan, der Sohn Usias.
26 Über die Ackerleute, das Land zu bauen, war Esri, der Sohn Chelubs. 27 Über die Weinberge war Simei, der Ramathiter; über die Weinkeller und Schätze des Weins war Sabdi, der Sephamiter. 28 Über die Ölgärten und Maulbeerbäume in den Auen war Baal-Hanan, der Gaderiter. Über den Ölschatz war Joas. 29 Über die Weiderinder zu Saron war Sitrai, der Saroniter; aber über die Rinder in den Gründen war Saphat, der Sohn Adlais. 30 Über die Kamele war Obil, der Ismaeliter. Über die Esel war Jehdeja, der Meronothiter. 31 Über die Schafe war Jasis, der Hagariter. Diese waren alle Oberste über die Güter des Königs David. 32 Jonathan aber, Davids Vetter, war Rat, ein verständiger und gelehrter Mann. Und Jehiel, der Sohn Hachmonis, war bei den Söhnen des Königs.
33 Ahithophel war auch Rat des Königs. Husai, der Arachiter, war des Königs Freund. (2. Samuel 15.12) (2. Samuel 15.37) 34 Nach Ahithophel war Jojada, der Sohn Benajas, und Abjathar. Joab aber war der Feldhauptmann des Königs. (2. Samuel 8.16)

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)