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1. Chronik - Kapitel 26

Bestellung der Torhüter

1 Von den Ordnungen der Torhüter. Unter den Korahitern war Meselemja, der Sohn Kores, aus den Kindern Asaph. (2. Chronik 8.14) (2. Chronik 35.15) 2 Die Kinder Meselemjas waren diese: der Erstgeborene: Sacharja, der zweite: Jediael, der dritte: Sebadja, der vierte: Jathniel, 3 der fünfte: Elam, der sechste: Johanan, der siebente: Eljoenai. 4 Die Kinder aber Obed-Edoms waren diese: der Erstgeborene: Semaja, der zweite: Josabad, der dritte: Joah, der vierte: Sachar, der fünfte: Nathanael,
5 der sechste: Ammiel, der siebente: Isaschar, der achte: Pegulthai; denn Gott hatte ihn gesegnet. 6 Und seinem Sohn Semaja wurden auch Söhne geboren, die im Hause ihres Vaters herrschten; denn es waren tüchtige Leute. 7 So waren nun die Kinder Semajas: Othni, Rephael, Obed und Elsabad, dessen Brüder tüchtige Leute waren, Elihu und Samachja. 8 Diese waren alle aus den Kindern Obed-Edoms; sie samt ihren Kindern und Brüdern, tüchtige Leute, geschickt zu Ämtern, waren zweiundsechzig von Obed-Edom. 9 Meselemja hatte Kinder und Brüder, tüchtige Männer, achtzehn. 10 Hosa aber aus den Kindern Meraris hatte Kinder: den Vornehmsten: Simri (denn der Erstgeborene war er nicht, aber sein Vater setzte ihn zum Vornehmsten), 11 den zweiten: Hilkia, den dritten: Tebalja, den vierten: Sacharja. Aller Kinder und Brüder Hosas waren dreizehn. 12 Dies sind die Ordnungen der Torhüter nach den Häuptern der Männer im Amt neben ihren Brüdern, zu dienen im Hause des HERRN. 13 Und das Los ward geworfen, dem Jüngeren wie dem Älteren, unter ihren Vaterhäusern zu einem jeglichen Tor. (1. Chronik 25.8)
14 Das Los gegen Morgen fiel auf Meselemja; aber sein Sohn war Sacharja, der ein kluger Rat war, warf man auch das Los, und es fiel ihm gegen Mitternacht, 15 Obed-Edom aber gegen Mittag und seinen Söhnen bei dem Vorratshause, 16 und Suppim und Hosa gegen Abend bei dem Tor Salecheth, da man die Straße hinaufgeht, da eine Hut neben der andern steht. 17 Gegen Morgen waren der Leviten sechs, gegen Mitternacht des Tages vier, gegen Mittag des Tages vier, bei dem Vorratshause aber je zwei und zwei, 18 am Parbar aber gegen Abend vier an der Straße und zwei am Parbar. 19 Dies sind die Ordnungen der Torhüter unter den Kindern der Korahiter und den Kindern Merari.

Die levitischen Schatzmeister

20 Von den Leviten aber war Ahia über die Schätze des Hauses Gottes und über die Schätze, die geheiligt wurden.
21 Von den Kindern Laedan, den Kindern des Gersoniten Laedan, waren Häupter der Vaterhäuser die Jehieliten. (1. Chronik 23.8) 22 Die Kinder der Jehieliten waren: Setham und sein Bruder Joel über die Schätze des Hauses des HERRN. 23 Unter den Amramiten, Jizhariten, Hebroniten und Usieliten 24 war Sebuel, der Sohn Gersoms, des Sohnes Mose's, Fürst über die Schätze. (1. Chronik 23.16) 25 Aber sein Bruder Elieser hatte einen Sohn, Rehabja; des Sohn war Jesaja; des Sohn war Joram; des Sohn war Sichri; des Sohn war Selomith. (1. Chronik 23.17)
26 Derselbe Selomith und seine Brüder waren über alle Schätze des Geheiligten, welches geheiligt hatte der König David und die Häupter der Vaterhäuser, die Obersten über tausend und über hundert und die Obersten im Heer. 27 (Von Krieg und Raub hatten sie es geheiligt, zu bessern das Haus des HERRN.) 28 Auch alles, was Samuel, der Seher, und Saul, der Sohn des Kis, und Abner, der Sohn des Ners, und Joab, der Zeruja Sohn, geheiligt hatten, alles Geheiligte war unter der Hand Selomiths und seiner Brüder.

Die levitischen Amtleute und Richter

29 Unter den Jizhariten waren Chenanja und seine Söhne zum Werk draußen über Israel Amtleute und Richter.
30 Unter den Hebroniten aber waren Hasabja und seine Brüder, tüchtige Leute, tausend und siebenhundert, über die Ämter Israels diesseits des Jordans gegen Abend, zu allerlei Geschäft des HERRN und zu dienen dem König. 31 Unter den Hebroniten war Jeria, der Vornehmste unter den Hebroniten seines Geschlechts unter den Vaterhäusern (es wurden aber unter ihnen gesucht und gefunden im vierzigsten Jahr des Königreiches Davids tüchtige Männer zu Jaser in Gilead), 32 und seine Brüder, tüchtige Männer, zweitausend und siebenhundert Oberste der Vaterhäuser. Und David setzte sie über die Rubeniter, Gaditer und den halben Stamm Manasse zu allen Händeln Gottes und des Königs.

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3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.