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1. Chronik - Kapitel 25

Die vierundzwanzig Abteilungen der Sänger

1 Und David samt den Feldhauptleuten sonderten ab zu Ämtern die Kinder Asaphs, Hemans und Jedithuns, die Propheten mit Harfen, Psaltern und Zimbeln; und sie wurden gezählt zum Werk nach ihrem Amt. (1. Chronik 15.19) 2 Unter den Kindern Asaphs waren: Sakkur, Joseph, Nethanja, Asarela, Kinder Asaph, unter Asaph der da weissagte bei dem König. 3 Von Jedithun: die Kinder Jedithuns waren: Gedalja, Sori, Jesaja, Hasabja, Matthithja, Simei, die sechs, unter ihrem Vater Jedithun, mit Harfen, der da weissagte, zu danken und zu loben den HERRN. 4 Von Heman: die Kinder Hemans waren: Bukkia, Matthanja, Usiel, Sebuel, Jerimoth, Hananja, Hanani, Eliatha, Giddalthi, Romamthi-Eser, Josbekasa, Mallothi, Hothir und Mahesioth. 5 Diese waren alle Kinder Hemans, des Sehers des Königs in den Worten Gottes, das Horn zu erheben; denn Gott hatte Heman vierzehn Söhne und drei Töchter gegeben. (2. Chronik 35.15) (1. Chronik 21.9) 6 Diese waren alle unter ihren Vätern Asaph, Jedithun und Heman, zu singen im Hause des HERRN mit Zimbeln, Psaltern und Harfen, nach dem Amt im Hause Gottes bei dem König.
7 Und es war ihre Zahl samt ihren Brüdern, die im Gesang des HERRN gelehrt waren, allesamt Meister, zweihundertachtundachtzig. 8 Und sie warfen das Los über ihre Ämter zugleich, dem Jüngeren wie dem Älteren, dem Lehrer wie dem Schüler. (1. Chronik 24.31)
9 Und das erste Los fiel unter Asaph auf Joseph. Das zweite auf Gedalja samt seinen Brüdern und Söhnen; derer waren zwölf.
10 Das dritte auf Sakkur samt seine Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
11 Das vierte auf Jizri samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
12 Das fünfte auf Nethanja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
13 Das sechste auf Bukkia samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
14 Das siebente auf Jesarela samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
15 Das achte auf Jesaja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
16 Das neunte auf Matthanja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
17 Das zehnte auf Simei samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
18 Das elfte auf Asareel samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
19 Das zwölfte auf Hasabja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
20 Das dreizehnte auf Subael samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
21 Das vierzehnte auf Matthithja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
22 Das fünfzehnte auf Jeremoth samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
23 Das sechzehnte auf Hanaja samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
24 Das siebzehnte auf Josbekasa samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
25 Das achtzehnte auf Hanani samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
26 Das neunzehnte auf Mallothi samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
27 Das zwanzigste auf Eliatha samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
28 Das einundzwanzigste auf Hothir samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
29 Das zweiundzwanzigste auf Giddalthi samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
30 Das dreiundzwanzigste auf Mahesioth samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.
31 Das vierundzwanzigste auf Romamthi-Eser samt seinen Söhnen und Brüdern; derer waren zwölf.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie unrein sein sieben Tage; wie in den Tagen der Unreinheit ihrer Krankheit wird sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll 33 Tage im Blute der Reinigung bleiben; nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Unreinheit; und 66 Tage soll sie im Blute der Reinigung daheim bleiben. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für einen Sohn oder für eine Tochter, so soll sie ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester. (3. Mose 5.7) 7 Und er soll es vor Jehova darbringen und Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein von dem Flusse ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kinde. 8 Und wenn ihre Hand das zu einem Schafe Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein. (Lukas 2.24)