zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 24

Die vierundzwanzig Abteilungen der Priester

1 Aber dies waren die Ordnungen der Kinder Aaron. Die Kinder Aarons waren: Nadab, Abihu, Eleasar und Ithamar. (1. Chronik 23.6) (1. Chronik 5.29) 2 Aber Nadab und Abihu starben vor ihrem Vater und hatten keine Kinder. Und Eleasar und Ithamar wurden Priester. (3. Mose 10.1-2) (3. Mose 10.12) 3 Und es ordneten sie David und Zadok aus den Kinder Eleasars und Ahimelech aus den Kindern Ithamars nach ihrer Zahl und ihrem Amt. (2. Chronik 8.14)
4 Und wurden der Kinder Eleasars mehr gefunden an Häuptern der Männer denn der Kinder Ithamars. Und er ordnete sie also: sechzehn aus den Kindern Eleasars zu Obersten ihrer Vaterhäuser und acht aus den Kindern Ithamars nach ihren Vaterhäusern. 5 Er ordnete sie aber durchs Los, darum daß beide aus Eleasars und Ithamars Kindern Oberste waren im Heiligtum und Oberste vor Gott. 6 Und der Schreiber Semaja, der Sohn Nathanaels, aus den Leviten, schrieb sie auf vor dem König und vor den Obersten und vor Zadok, dem Priester,und vor Ahimelech, dem Sohn Abjathars, und vor den Obersten der Vaterhäuser unter den Priestern und Leviten, nämlich je ein Vaterhaus für Eleasar und das andere für Ithamar. (1. Chronik 18.16) 7 Das erste Los fiel auf Jojarib, das zweite auf Jedaja,
8 das dritte auf Harim, das vierte auf Seorim, 9 das fünfte auf Malchia, das sechste auf Mijamin, 10 das siebente auf Hakkoz, das achte auf Abia, (Lukas 1.5) 11 das neunte auf Jesua, das zehnte auf Sechanja, 12 das elfte auf Eljasib, das zwölfte auf Jakim, 13 das dreizehnte auf Huppa, das vierzehnte auf Jesebeab, 14 das fünfzehnte auf Bilga, das sechzehnte auf Immer, 15 das siebzehnte auf Hefir, das achtzehnte auf Hapizzez, 16 das neunzehnte auf Pethaja, das zwanzigste auf Jeheskel, 17 das einundzwanzigste auf Jachin, das zweiundzwanzigste auf Gamul, 18 das dreiundzwanzigste auf Delaja, das vierundzwanzigste auf Maasja. 19 Das ist die Ordnung nach ihrem Amt, zu gehen in das Haus des HERRN nach ihrer Weise unter ihrem Vater Aaron, wie ihm der HERR, der Gott Israels, geboten hat.

Die Familien der Leviten

20 Aber unter den andern Kindern Levi war unter den Kindern Amrams Subael. Unter den Kindern Subaels war Jehdeja.
21 Unter den Kindern Rehabjas war der erste: Jissia. (1. Chronik 23.17) (1. Chronik 26.25) 22 Aber unter den Jizharitern war Selomoth. Unter den Kindern Selomoths war Jahath. 23 Die Kinder Hebrons waren: Jeria, der erste; Amarja, der zweite; Jahasiel, der dritte; Jakmeam, der vierte. 24 Die Kinder Usiels waren: Micha. Unter den Kindern Michas war Samir. 25 Der Bruder Michas war: Jissia. Unter den Kindern Jissias war Sacharja. 26 Die Kinder Meraris waren: Maheli und Musi, die Kinder Jaesias, seines Sohnes. 27 Die Kinder Meraris von Jaesia, seinem Sohn, waren: Soham, Sakkur und Ibri. 28 Maheli aber hatte Eleasar, der hatte keine Söhne. 29 Von Kis: unter den Kindern des Kis war: Jerahmeel. 30 Die Kinder Musis waren: Maheli, Eder und Jeremoth. Das sind die Kinder der Leviten nach ihren Vaterhäusern. 31 Und man warf für sie auch das Los neben ihren Brüdern, den Kindern Aaron, vor dem König David und Zadok und Ahimelech und vor den Obersten der Vaterhäuser unter den Priestern und Leviten, für den jüngsten Bruder ebensowohl als für den Obersten in den Vaterhäusern. (1. Chronik 25.8)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 15

Gesetz über die Unreinheit bei Männern und Frauen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Redet zu den Kindern Israel und sprechet zu ihnen: Wenn irgend ein Mann an seinem Fleische flüssig ist, so ist er unrein durch seinen Fluß. (4. Mose 5.2) 3 Und dies wird seine Unreinheit sein bei seinem Flusse: Läßt sein Fleisch seinen Fluß triefen, oder hält sein Fleisch seinen Fluß zurück, so ist das seine Unreinheit. 4 Jedes Lager, worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein. 5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 6 Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 7 Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 8 Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und jeder Wagen, auf welchem der Flüssige fährt, wird unrein sein. 10 Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich hat, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 11 Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 12 Und das irdene Gefäß, das der Flüssige anrührt, soll zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, und er wird rein sein. 14 Und am achten Tage soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor Jehova kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben; (3. Mose 5.7) 15 und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Und so tue der Priester Sühnung für ihn vor Jehova wegen seines Flusses. 16 Und wenn einem Manne der Samenerguß entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguß kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den Abend. 18 Und ein Weib, bei welchem ein Mann liegt mit Samenerguß, - sie sollen sich im Wasser baden, und werden unrein sein bis an den Abend. 19 Und wenn ein Weib flüssig ist, und ihr Fluß an ihrem Fleische Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und jeder, der irgend ein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 23 Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie gesessen hat, - wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den Abend. 24 Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein. 25 Und wenn ein Weib ihren Blutfluß viele Tage hat außer der Zeit ihrer Unreinheit, oder wenn sie den Fluß hat über ihre Unreinheit hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in den Tagen ihrer Unreinheit: sie ist unrein. 26 Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Unreinheit, und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinigkeit ihrer Unreinheit. 27 Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 28 Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Flusse, so soll sie sich sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; (3. Mose 15.14) 30 und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. Und so tue der Priester Sühnung für sie vor Jehova wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit. 31 Und ihr sollt die Kinder Israel absondern von ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht in ihrer Unreinigkeit sterben, indem sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist. 32 Das ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem der Samenerguß entgeht, so daß er durch ihn unrein wird; 33 und für die, welche krank ist in ihrer Unreinheit, und für den, der seinen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.