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1. Chronik - Kapitel 22

David überträgt Salomo den Bau des Tempels

1 Und David sprach: Hier soll das Haus Gottes des HERRN sein und dies ist der Altar zum Brandopfer Israels. (2. Chronik 3.1) 2 Und David ließ versammeln die Fremdlinge, die im Lande Israel waren, und bestellte Steinmetzen, Steine zu hauen, das Haus Gottes zu bauen. (2. Chronik 2.16)
3 Und David bereitet viel Eisen zu Nägeln an die Türen in den Toren und zu Klammern und so viel Erz, daß es nicht zu wägen war, 4 Auch Zedernholz ohne Zahl; denn die von Sidon und Tyrus brachten viel Zedernholz zu David. 5 Denn David gedachte: Mein Sohn Salomo ist jung und zart; das Haus aber, das dem HERRN soll gebaut werden, soll groß sein, daß sein Name und Ruhm erhoben werde in allen Landen; darum will ich Vorrat schaffen. Also schaffte David viel Vorrat vor seinem Tode. (1. Chronik 29.1) 6 Und er rief seinem Sohn Salomo und gebot ihm, zu bauen das Haus des HERRN, des Gottes Israels,
7 und sprach zu ihm: Mein Sohn, ich hatte es im Sinn, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen. (1. Chronik 17.1) (1. Chronik 28.2) 8 Aber das Wort des HERRN kam zu mir und sprach: Du hast viel Blut vergossen und große Kriege geführt; darum sollst du meinem Namen nicht ein Haus bauen, weil du so viel Blutes auf die Erde vergossen hast vor mir. 9 Siehe, der Sohn, der dir geboren soll werden, der wird ein Mann der Ruhe sein; denn ich will ihn ruhen lassen von all seinen Feinden umher; denn er soll Salomo heißen; denn ich will Frieden und Ruhe geben über Israel sein Leben lang. 10 Der soll meinem Namen ein Haus bauen. Er soll mein Sohn sein, und ich will sein Vater sein. Und ich will seinen königlichen Stuhl über Israel bestätigen ewiglich. 11 So wird nun, mein Sohn, der HERR mit dir sein und es wird dir gelingen, daß du dem HERRN, deinem Gott, ein Haus bauest, wie er von dir geredet hat.
12 Auch wird der HERR dir geben Klugheit und Verstand und wird dir Israel befehlen, daß du haltest das Gesetz des HERRN, deines Gottes. 13 Dann aber wirst du Glück haben, wenn du dich hältst, daß du tust nach den Geboten und Rechten, die der HERR dem Mose geboten hat an Israel. Sei getrost und unverzagt, fürchte dich nicht und zage nicht! (1. Könige 2.2-3) 14 Siehe ich habe in meiner Mühsal geschafft zum Hause des HERRN hunderttausend Zentner Gold und tausendmal tausend Zentner Silber, dazu Erz und Eisen ohne Zahl; denn es ist zu viel. Auch Holz und Steine habe ich zugerichtet; des magst du noch mehr machen. (1. Chronik 29.2) 15 So hast du viel Arbeiter, Steinmetzen und Zimmerleute an Stein und Holz, und allerlei Meister in allerlei Arbeit, 16 an Gold, Silber, Erz und Eisen ohne Zahl. So mache dich auf und richte es aus; der HERR wird mit dir sein! 17 Und David gebot allen Obersten Israels, daß sie seinem Sohn Salomo hülfen.
18 "Ist nicht der HERR, euer Gott, mit euch und hat euch Ruhe gegeben umher? Denn er hat die Einwohner des Landes in meine Hand gegeben, und das Land ist unterworfen dem HERRN und seinem Volk. (1. Chronik 22.9) (1. Chronik 23.25) 19 So richtet nun euer Herz und eure Seele, den HERRN, euren Gott, zu suchen. Und macht euch auf und bauet Gott dem HERRN ein Heiligtum, daß man die Lade des Bundes des HERRN und die heiligen Gefäße Gottes in das Haus bringe, das dem Namen des HERRN gebaut soll werden."

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.