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1. Chronik - Kapitel 13

David holt die Bundeslade ein

1 Und David hielt einen Rat mit den Hauptleuten über tausend und über hundert und mit allen Fürsten 2 und sprach zu der ganzen Gemeinde Israel: Gefällt es euch und ist's vom HERRN, unserm Gott, so laßt uns allenthalben ausschicken zu unsern andern Brüdern in allen Landen Israels und mit ihnen zu den Priestern und Leviten in den Städten, da sie Vorstädte haben, daß sie zu uns versammelt werden, 3 und laßt uns die Lade unsers Gottes zu uns wieder holen; denn zu den Zeiten Sauls fragten wir nicht nach ihr. 4 Da sprach die ganze Gemeinde, man sollte also tun; denn solches gefiel allem Volk wohl. 5 Also versammelte David das ganze Israel, vom Sihor Ägyptens an, bis man kommt gen Hamath, die Lade Gottes zu holen von Kirjath-Jearim.
6 Und David zog hinauf mit ganz Israel gen Baala, nach Kirjath-Jearim, welches liegt in Juda, daß er von da heraufbrächte die Lade Gottes, des HERRN, der auf dem Cherubim sitzt, da der Name angerufen wird. (Josua 15.9) 7 Und sie ließen die Lade Gottes auf einem neuen Wagen führen aus dem Hause Abinadabs. Usa aber und sein Bruder trieben den Wagen. 8 David aber und das ganze Israel spielten vor Gott her aus ganzer Macht mit Liedern, mit Harfen, mit Psaltern, mit Pauken, mit Zimbeln, und mit Posaunen. 9 Da sie aber kamen zur Tenne Chidon, reckte Usa seine Hand aus, die Lade zu halten; denn die Rinder schritten beiseit aus.
10 Da erzürnte der Grimm des HERRN über Usa, und er schlug ihn, darum daß er seine Hand hatte ausgereckt an die Lade, daß er daselbst starb vor Gott. 11 Da ward David traurig, daß der HERR den Usa wegriß, und hieß die Stätte Perez-Usa bis auf diesen Tag. 12 Und David fürchtete sich vor Gott des Tages und sprach: Wie soll ich die Lade Gottes zu mir bringen? 13 Darum ließ er die Lade Gottes nicht zu sich bringen in die Stadt Davids, sondern lenkte sie hin ins Haus Obed-Edoms, des Gahtiters. 14 Also blieb die Lade Gottes bei Obed-Edom in seinem Hause drei Monate. Und der HERR segnete das Haus Obed-Edoms und alles, was er hatte.

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5. Mose - Kapitel 19

Zufluchtsstädte - Keine Grenzverletzung

1 Wenn Jehova, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst: 2 so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 4.41-43) 3 Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht, 5 wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiele und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe; 6 auf daß nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vordem nicht haßte. 7 Darum gebiete ich dir und sage: drei Städte sollst du dir aussondern. - 8 Und wenn Jehova, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, welches er deinen Vätern zu geben verheißen hat 9 (wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du Jehova, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage), so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen; 10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei. - 11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten haßt, und ihm auflauert und sich wider ihn erhebt und ihn totschlägt, so daß er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte: 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel hinwegschaffen, und es wird dir wohlgehen. 14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen. (5. Mose 27.17)

Zeugen vor Gericht

15 Ein einzelner Zeuge soll nicht wider jemand auftreten wegen irgend einer Ungerechtigkeit und wegen irgend einer Sünde, bei irgend einer Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden. - (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn ein ungerechter Zeuge wider jemand auftritt, um ein Vergehen wider ihn zu bezeugen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Hader haben, vor Jehova treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches wider seinen Bruder bezeugt, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. 20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche Übeltat in deiner Mitte begehen. 21 Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)