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1. Chronik - Kapitel 12

Davids erste Anhänger

1 Auch kamen zu David gen Ziklag, da er noch abgesondert war vor Saul, dem Sohn des Kis, und sie waren auch unter den Helden, die zum Streit halfen, (1. Samuel 27.6) 2 mit Bogen gerüstet, geschickt mit beiden Händen, auf Steine und auf Pfeile und Bogen: von den Brüdern Sauls, die aus Benjamin waren: (1. Chronik 8.40) 3 der Vornehmste Ahieser und Joas, die Kinder Saamas, des Gibeathiters, Jesiel und Pelet, die Kinder Asmaveths, Baracha und Jehu, der Anathothiter, 4 Jismaja, der Gibeoniter, gewaltig unter den dreißig und über die dreißig. Jeremia, Jahasiel, Johanan, Josabad, der Gederathither, 5 Eleusai, Jerimoth, Bealja, Semarja, Sephatja, der Harophiter, (1. Chronik 25.18) 6 Elkana, Jissia, Asareel, Joeser, Jasobeam, die Korahiter, 7 Joela und Sebadja, die Kinder Jerohams von Gedor. 8 Von den Gaditern sonderten sich aus zu David nach dem sichern Ort in der Wüste, da er sich verborgen hatte, starke Helden und Kriegsleute, die Schild und Spieß führten, und ihr Angesicht wie der Löwen, und schnell wie die Rehe auf den Bergen: (2. Samuel 2.18) 9 der erste: Eser, der zweite: Obadja, der dritte: Eliab,
10 der vierte: Masmanna, der fünfte: Jeremia, 11 der sechste: Atthai, der siebente: Eliel, 12 der achte: Johanan, der neunte: Elsabad, 13 der zehnte: Jeremia, der elfte: Machbannai. 14 Diese waren von den Kindern Gad, Häupter im Heer, der Kleinste über hundert und der größte über tausend. 15 Die sind's, die über den Jordan gingen im ersten Monat, da er voll war an beiden Ufern, und verjagten alle, die in den Gründen wohnten, gegen Morgen und gegen Abend. 16 Es kamen aber auch Kinder Benjamins und Juda's zu David an seinen sichern Ort. 17 David aber ging heraus zu ihnen, und antwortete und sprach zu ihnen: Kommt ihr im Frieden zu mir und mir zu helfen, so soll mein Herz mit euch sein; kommt ihr aber mit List und mir zuwider zu sein, da doch kein Frevel an mir ist, so sehe der Gott unsrer Väter darein und strafe es.
18 Aber der Geist ergriff Amasai, den Hauptmann unter den dreißig: Dein sind wir, David, und mit dir halten wir's, du Sohn Isais. Friede, Friede sei mit dir! Friede sei mit deinen Helfern! denn dein Gott hilft dir. Da nahm sie David an und setzte sie zu Häuptern über die Kriegsleute. 19 Und von Manasse fielen zu David, da er kam mit den Philistern wider Saul zum Streit und half ihnen nicht. Denn die Fürsten der Philister ließen ihn mit Bedacht von sich und sprachen: Wenn er zu seinem Herrn Saul fiele, so möchte es uns unsern Hals kosten. (1. Samuel 29.4) 20 Da er nun gen Ziklag zog, fielen zu ihm von Manasse Adna, Josabad, Jediael, Michael, Josabad, Elihu, Zilthai, Häupter über tausend in Manasse.
21 Und sie halfen David wider die Kriegsleute; denn sie waren alle streitbare Männer und wurden Hauptleute über das Heer. 22 Auch kamen alle Tage etliche zu David, ihm zu helfen, bis daß es ein großes Heer ward wie ein Heer Gottes. 23 Und dies ist die Zahl der Häupter, gerüstet zum Heer, die zu David gen Hebron kamen, das Königreich Sauls zu ihm zu wenden nach dem Wort des HERRN: 24 der Kinder Juda, die Schild und Spieß trugen, waren sechstausend und achthundert, gerüstet zum Heer;
25 der Kinder Simeon, streitbare Helden zum Heer, siebentausend und hundert;
26 der Kinder Levi viertausend und sechshundert, 27 und Jojada, der Fürst unter denen von Aaron, mit dreitausend und siebenhundert, 28 Zadok, ein junger streitbarer Held mit seines Vaters Hause, zweiundzwanzig Oberste; (2. Samuel 15.24) (1. Chronik 5.34) 29 der Kinder Benjamin, Sauls Brüder, dreitausend (denn bis auf die Zeit hielten ihrer noch viel an dem Hause Saul); 30 der Kinder Ephraim zwanzigtausend und achthundert, streitbare Helden und berühmte Männer in ihren Vaterhäusern; 31 des halben Stammes Manasse achtzehntausend, die mit Namen genannt wurden, daß sie kämen und machten David zum König; 32 der Kinder Isaschar, die verständig waren und rieten, was zu der Zeit Israel tun sollte, zweihundert Hauptleute; und alle ihre Brüder folgten ihrem Wort; 33 von Sebulon, die ins Heer zogen zum Streit, gerüstet mit allerlei Waffen zum Streit, fünfzigtausend, sich in die Ordnung zu schicken einträchtig; 34 von Naphthali tausend Hauptleute und mit ihnen, die Schild und Spieß führten, siebenunddreißigtausend; 35 von Dan, zum Streit gerüstet, achtundzwanzigtausend sechshundert; 36 von Asser, die ins Heer zogen, gerüstet zum Streit, vierzigtausend; 37 von jenseit des Jordans, von den Rubenitern, Gaditern und dem halben Stamm Manasse, mit allerlei Waffen zum Streit, hundertzwanzigtausend. 38 Alle diese Kriegsleute, die das Heer ordneten, kamen von ganzem Herzen gen Hebron, David zum König zu machen über ganz Israel. Auch war alles andere Israel eines Herzens, daß man David zum König machte. 39 Und sie waren daselbst bei David drei Tage, aßen und tranken; denn ihre Brüder hatten für sie zubereitet.
40 Auch welche die nächsten um sie waren, bis hin an Isaschar, Sebulon und Naphthali, die brachten Brot auf Eseln, Kamelen, Maultieren und Rindern, Speise von Mehl, Kuchen von Feigen und Rosinen, Wein, Öl, Rinder, Schafe die Menge; denn es war Freude in Israel.

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2. Mose - Kapitel 21

Verordnungen zum Schutz der Sklaven

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. (2. Mose 21.2) 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld.

Verordnungen zum Schutz von Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden.

Verordnungen über Ersatzleistungen nach Schädigung anderer

33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.