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1. Chronik - Kapitel 11

David wird König und erobert Jerusalem

1 Und ganz Israel versammelte sich zu David gen Hebron und sprach: Siehe, wir sind dein Bein und dein Fleisch. (1. Mose 29.14) 2 Auch schon, da Saul König war, führtest du Israel aus und ein. So hat der HERR, dein Gott, dir geredet: Du sollst mein Volk Israel weiden, und du sollst Fürst sein über mein Volk Israel. 3 Also kamen alle Ältesten Israels zum König gen Hebron. Und David machte einen Bund mit ihnen zu Hebron vor dem HERRN. Und sie salbten David zu König über Israel nach dem Wort des HERRN durch Samuel. (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.3) (1. Samuel 16.12) 4 Und David zog hin und das ganze Israel gen Jerusalem, das ist Jebus; denn die Jebusiter wohnten daselbst im Lande.
5 Und die Bürger zu Jebus sprachen zu David: Du sollst nicht hereinkommen. David aber gewann die Burg Zion, das ist Davids Stadt. 6 Und David sprach: Wer die Jebusiter am ersten schlägt, der soll ein Haupt und Oberster sein. Da erstieg sie am ersten Joab, der Zeruja Sohn, und ward Hauptmann. 7 David aber wohnte auf der Burg; daher heißt man sie Davids Stadt. 8 Und er baute die Stadt umher, von Millo an bis ganz umher. Joab aber ließ leben die übrigen in der Stadt. 9 Und David nahm immer mehr zu, und der HERR Zebaoth war mit ihm.

Davids Helden

10 Dies sind die Obersten unter den Helden Davids, die sich redlich mit ihm hielten in seinem Königreiche bei ganz Israel, daß man ihn zum König machte nach dem Wort des HERRN über Israel. (2. Samuel 23.8)
11 Und dies ist die Zahl der Helden Davids: Jasobeam, der Sohn Hachmonis, der Vornehmste unter den dreißig; er hob seinen Spieß auf und schlug dreihundert auf einmal. (1. Chronik 27.2) 12 Nach ihm aber Eleasar, der Sohn Dodos, der Ahohiter; und er war unter den drei Helden. (1. Chronik 27.4) 13 Dieser war mit David zu Pas-Dammim, da die Philister sich daselbst versammelt hatten zu Streit. Und es war da ein Stück Acker voll Gerste. Und das Volk floh vor den Philistern. 14 Und sie traten mitten aufs Stück und erretteten es und schlugen die Philister; und der HERR gab großes Heil. 15 Und drei aus dem dreißig Vornehmsten zogen hinab zum Felsen zu David in die Höhle Adullam; aber der Philister Lager lag im Grunde Rephaim. (1. Samuel 22.1)
16 David aber war an sicherem Ort; und die Schildwacht der Philister war dazumal zu Bethlehem. 17 Und David ward lüstern und sprach: Wer will mir Wasser zu trinken geben aus dem Brunnen zu Bethlehem unter dem Tor? 18 Da brachen die drei in der Philister Lager und schöpften Wasser aus dem Brunnen zu Bethlehem unter dem Tor und trugen's und brachten's zu David. Er aber wollte es nicht trinken, sondern goß es aus dem HERRN 19 und sprach: Das lasse mein Gott fern von mir sein, daß ich solches tue und trinke das Blut dieser Männer in ihres Lebens Gefahr; denn sie haben's mit ihres Lebens Gefahr hergebracht! Darum wollte er's nicht trinken. Das taten die drei Helden. 20 Abisai, der Bruder Joabs, der war der Vornehmste unter dreien; und er hob seinen Spieß auf und schlug dreihundert. Und er war unter dreien berühmt,
21 und er, der dritte, herrlicher denn die zwei und war ihr Oberster; aber bis an jene drei kam er nicht. 22 Benaja, der Sohn Jojadas, des Sohnes Is-Hails, von großen Taten, von Kabzeel, er schlug zwei Helden der Moabiter und ging hinab und schlug einen Löwen mitten im Brunnen zur Schneezeit.
23 Er schlug auch einen ägyptischen Mann, der war fünf Ellen groß und hatte einen Spieß in der Hand wie ein Weberbaum. Aber er ging zu ihm hinab mit einem Stecken und nahm ihm den Spieß aus der Hand und tötete ihn mit seinem eigenen Spieß. (1. Samuel 17.7) (1. Samuel 17.40) (1. Samuel 17.51) 24 Das tat Benaja, der Sohn Jojadas, und war berühmt unter drei Helden (1. Chronik 27.5-6) 25 und war der herrlichste unter den dreißig; aber an jene drei kam er nicht. David aber machte ihn zum heimlichen Rat. 26 Die streitbaren Helden sind diese: Asahel, der Bruder Joabs; Elhanan, der Sohn Dodos von Bethlehem;
27 Sammoth, der Haroriter; Helez, der Peloniter; (1. Chronik 27.8) (1. Chronik 27.10) 28 Ira, der Sohn Ikkes, der Thekoiter; Abieser, der Anathothiter; 29 Sibbechai, der Husathiter; Ilai, der Ahohiter; 30 Maherai, der Netophathiter; Heled, der Sohn Baanas, der Netophathiter; 31 Itthai, der Sohn Ribais, von Gibea der Kinder Benjamin; Benaja, der Pirathoniter; 32 Hurai, von Nahale-Gaas; Abiel, der Arbathiter; 33 Asmaveth, der Baherumiter; Eljahba, der Saalboniter; 34 die Kinder Hasems, des Gisoniters; Jonathan, der Sohn Sages, der Harariter; 35 Ahiam, der Sohn Sachars, der Harariter; Elipal der Sohn Urs; 36 Hepher, der Macherathiter; Ahia, der Peloniter; 37 Hezro, der Karmeliter; Naerai, der Sohn Asbais; 38 Joel, der Bruder Nathans; Mibehar, der Sohn Hagris; 39 Zelek, der Ammoniter; Naherai, der Berothiter, der Waffenträger Joabs, des Sohnes der Zeruja; 40 Ira, der Jethriter; Gareb, der Jethriter; 41 Uria, der Hethiter; Sabad, der Sohn Ahelais; (2. Samuel 11.3) 42 Adina, der Sohn Sisas, der Rubeniter, ein Hauptmann der Rubeniter, und dreißig waren unter ihm; 43 Hanan, der Sohn Maachas; Josaphat, der Mithniter; 44 Usia, der Asthrathiter; Sama und Jaiel, die Söhne Hothams des Aroeriters; 45 Jediael, der Sohn Simris; Joha, sein Bruder, der Thiziter; 46 Eliel, der Maheviter; Jeribai und Josawja, die Söhne Elnaams; Jethma, der Moabiter; 47 Eliel, Obed, Jaesiel von Mezobaja.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.